Was Konsumenten alles versprochen und dann nicht gehalten wird. Diesmal im Lebensmittel-Check: ein Glas Suppenpulver, das von außen mehr Produkt verspricht, als es enthält. |
Was Konsumenten alles versprochen und dann nicht gehalten wird. Diesmal im Lebensmittel-Check: ein Glas Suppenpulver, das von außen mehr Produkt verspricht, als es enthält. |
Le Gusto Klare Gemüsesuppe: Dass der Behälter außer Instant-Suppenpulver auch reichlich Luft enthält, fällt bei geschlossenem Glas nicht auf. Bild: VKI
Le Gusto Klare Gemüsesuppe: Erst nach dem Öffnen zeigt sich: Die Füllmenge endet 3 cm unter dem Verschluss. Bild: VKI
Das steht drauf: Le Gusto Klare Gemüsesuppe
Gekauft bei: Hofer
Bei Hofer gibt es verschiedene Instant-Suppen, darunter auch Le Gusto Klare Gemüsesuppe im Glas. Ein Kunde kaufte ein Glas, machte es auf und sah, dass der Behälter nur kärglich mit Suppenpulver gefüllt war. „Vom Hofer: Klare Gemüsesuppe 140 g im Glas, die Füllmenge endet ca. 3 cm unter dem Siegelverschluss, und das bei einem 9 cm hohen Glas. Wahnsinn“, schrieb er uns empört. Wie auf unserem Foto zu sehen, würde in dieses Glas erheblich mehr Suppenpulver hineinpassen.
Hofer, der die Le Gusto Gemüsesuppe vertreibt, erklärte auf unsere Bitte um Stellungnahme ausführlich, dass diese Produktverpackung sämtlichen einschlägigen gesetzlichen Vorgaben entspreche und dass deren Einhaltung während der laufenden Produktion regelmäßig kontrolliert werde.
Schon möglich, aber so wenig Produkt im Glas verärgert nicht nur Konsumenten zu Recht, sondern ist auch ökologisch problematisch. Immerhin kündigte Hofer auch an, gemeinsam mit dem Lieferanten das Verbesserungspotenzial der Verpackung zu prüfen. Erfreulich, das zu hören. Wir bleiben dran.
Was Hofer zum übergroßen Glas der Le Gusto Klaren Gemüsesuppe sagt.
„Die Produktverpackung entspricht den Vorgaben der Fertigpackungsordnung. In dieser sind Minusabweichungen zum aufgedruckten Nenngewicht definiert. Der Hersteller ist dafür verantwortlich, dass die Fertigpackungen den Vorschriften dieser Verordnung entsprechen. Im Verpackungsprozess werden daher regelmäßige Wiegungen durchgeführt, um die Einhaltung des aufgedruckten Nenngewichts sicherzustellen.
Selbstverständlich werden auch sämtliche österreichische und europäische Vorschriften bezüglich Aufmachung und Kennzeichnung eingehalten. Diese gesetzlichen Vorgaben sind wichtig, um den Verbraucher vor sogenannten Mogelpackungen zu schützen. Sie legen unter anderem fest, zu wie viel Prozent eine Verpackung gefüllt sein muss, damit es sich nicht um eine Mogelpackung handelt.
Die Größen unserer Verpackungen werden auf Basis dieser Vorgaben entwickelt und deren Einhaltung wird während der laufenden Produktion regelmäßig kontrolliert. Wir nehmen Ihr Schreiben zum Anlass, um gemeinsam mit unserem Lieferanten das Verbesserungspotenzial der Verpackung der Le Gusto Gemüsesuppe zu prüfen.“
HOFER KG
31. 10. 2017
Wir meinen: Wir warten auf eine optimierte Verpackung.
Die "Falcone Amaretti Pistacchio" füllen nur etwa ein Drittel des Verpackungskartons. Im Innenbeutel kommen nur 17 Stück grüne Kekse zum Vorschein.
Von außen ist es bei den "Kotányi Grill Gemüse"-Gewürzdosen nicht zu sehen: Etwa zwei Drittel des Inhalts sind nur "würzige Luft"! Konsument:innen fühlen sich getäuscht und reagieren verärgert auf Ressourcenverschwendung.
Die Kartonverpackung der "Rapunzel Hefeflocken" lässt mehr Inhalt annehmen, als der Kunststoffbeutel tatsächlich enthält. Der Hinweis "Füllmenge technisch bedingt" schützt nicht vor enttäuschten Erwartungen.
Die Packung des Müslis "familia Brain-Food Mindful Flakes n' Clusters" ist nicht einmal bis zur Hälfte gefüllt. Der große Überkarton lässt Konsument:innen wesentlich mehr Inhalt erwarten.
Die Packung der "Kelly's Mini Fritts Salz" ist nur rund zur Hälfte gefüllt, die andere Hälfte ist Luft. Bei der Größe des Sackerls könnte man sich locker mehr Sticks erwarten.
Die zu große Plastikverpackung und Kartonbanderole für zwei vegane Filetstückchen verärgern Konsument:innen.
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