Was Konsumenten alles zugemutet wird. Diesmal im Lebensmittel-Check: Desserts, die überraschenderweise auch Alkohol enthalten. |
Was Konsumenten alles zugemutet wird. Diesmal im Lebensmittel-Check: Desserts, die überraschenderweise auch Alkohol enthalten. |
Dessert mit Schokolade, mit Cheesecake und roten Früchten: Nach dem ersten Blick würde man nicht vermuten, dass die Desserts auch Alkohol enthalten; Bild: U. Payer/VKI
Dessert mit Schokolade, mit Cheesecake und roten Früchten: Erst die Zutatenliste bringt den Alkoholgehalt zutage. Bild: U. Payer/VKI
Das steht drauf: Dessert Schokolade, Dessert Cheesecake rote Früchte
Gekauft bei: Hofer
Bei Hofer gibt es verschiedene Desserts in Gläsern. „Schokolade“ steht in großen Lettern auf dem Deckel der einen Sorte, „Cheesecake rote Früchte“ auf dem Deckel der anderen. Die Beschaffenheit der Desserts im Glas ist von außen gut zu erkennen. Die Sorte mit Schokolade besteht aus zweierlei Schokocremen, die Sorte mit Cheesecake und roten Früchten besteht aus Streusel, weißer Creme und einer roten Beerenmischung.
Nach den ersten flüchtigen Blicken auf die Produkte würde man nicht vermuten, dass in diesen Desserts auch Alkohol steckt. Das bringt erst das Studium der Zutatenlisten zutage. Demnach enthält das Dessert mit Schokolade 2 % Ethylalkohol, das Dessert mit Cheesecake und roten Früchten 1 % Ethylalkohol.
Für Kinder sind diese Produkte also nicht geeignet. Auch Erwachsene, die keinen Alkohol zu sich nehmen wollen oder dürfen, müssen bei einer anderen Nachspeise zulangen. Wenn ein Produkt mit Alkohol zubereitet ist, dann sollte das auf der Verpackung deutlich angegeben sein, finden wir. Auf unsere Kritik kündigte Hofer an, eine entsprechende Auslobung gemeinsam mit dem Lieferanten zu prüfen und gegebenenfalls zu veranlassen. Wir bleiben dran.
Was Hofer dazu sagt, dass die Desserts mit Schokolade bzw. mit Cheesecake und roten Früchten Alkohol enthalten.
„Die Vorderseite der Produktverpackung dient dazu, deren Inhalt auf einen Blick bestmöglich zu veranschaulichen. Im Vordergrund bei der Gestaltung unserer Produktverpackungen steht neben dem grafischen Aspekt insbesondere die Einhaltung der österreichischen bzw. europäischen Gesetze. In dem von Ihnen beschriebenen Fall folgen wir der Empfehlung des Gesundheitsministeriums (GZ BMG-75210/0027-II/B/13/2014), den Konsumenten mittels Zutatenverzeichnis über den enthaltenen Alkohol zu informieren. Eine zusätzliche Kennzeichnung auf der Verpackung ist gemäß dieser Empfehlung nicht verpflichtend nötig. Gerne nehmen wir Ihre Anfrage allerdings zum Anlass, um gemeinsam mit unserem Lieferanten eine Auslobung auf der Vorderseite zu prüfen und gegebenenfalls zu veranlassen.
Die Verkehrsfähigkeit und korrekte Kennzeichnung des Produkts wurde von einem unabhängigen, akkreditierten Labor bestätigt und entspricht den gesetzlichen Bestimmungen.“
Hofer KG
13. 7. 2015
Wir meinen: Dass die Desserts korrekt gekennzeichnet sind, wissen wir. Bitte zusätzlich auch konsumentenfreundlich deklarieren und deutlich auf den enthaltenen Alkohol hinweisen.
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