Diesmal im Lebensmittel-Check
Das steht drauf: Despar Gelateria Pistacchio Spalmabile
Erhältlich bei: Spar
Wer zu einem mit Pistazien beworbenen Eis greift, erwartet den typischen, nussig-cremigen Pistaziengeschmack. Auch beim Despar Gelateria Pistacchio Spalmabile legt die Aufmachung das nahe. Auf der Packung steht „Pistacchio", dazu Abbildungen von Pistazien und die Sachbezeichnung „Vanilleeis mit 16 % Pistaziencreme". Ein Konsument hat uns das Produkt gemeldet, weil vom Pistaziengeschmack beim Essen kaum etwas zu bemerken war. Wir haben uns die Kennzeichnung genauer angesehen.
Das steht drauf: Despar Gelateria Pistacchio Spalmabile
Erhältlich bei: Spar
Die Pistazie ist das zentrale Verkaufsargument dieses Eises. Sie steht im Produktnamen, ist als Abbildung auf der Packung zu sehen und taucht in der rückseitigen Sachbezeichnung „Vanilleeis mit 16 % Pistaziencreme" auf. Durch den farblosen Eisbecher ist eine weiße Eismasse mit viel Pistaziensauce sichtbar. Wer rasch zum Produkt greift, könnte von einem hohen Pistazienanteil ausgehen.
Der entscheidende Punkt steckt im Wort „Creme". Die angegebenen 16 Prozent der enthaltenen Pistaziencreme beziehen sich auf die Pistaziencreme selbst, nicht auf reine Pistazien. Diese Creme besteht nur zu einem Teil aus Pistazien, der Rest sind andere Zutaten. Im fertigen Eis liegt der Anteil an Pistazienpaste, also an tatsächlichen Pistazien, laut Zutatenliste bei lediglich 2,4 Prozent.
Pistaziencreme enthält neben zerkleinerten Pistazien meist auch Zucker, Milchbestandteile, pflanzliche Öle und häufig Zusatzstoffe. Sie wird, ähnlich wie Nuss-Nougat-Creme, auch einzeln im Handel verkauft und etwa als Füllung verwendet. Pistazienpaste oder Pistazienmus besteht dagegen in der Regel zu 100 Prozent aus Pistazien. Für Konsument:innen könnte dieser Unterschied auf den ersten Blick nur schwer erkennbar sein. Liest man nur „16 % Pistaziencreme", kann leicht der Eindruck eines deutlich höheren Pistaziengehalts entstehen.
Ein Blick ins Regal zeigt, dass bei Pistazieneis deutlich höhere Anteile üblich sind. Wir haben Pistazieneis-Produkte mit 7 bis 8 Prozent Pistazienpaste bei unserer Recherche gesehen. Bei Vanilleeis mit eingearbeiteten Saucen sind oft eher geringere Gehalte der beworbenen Saucenzutat, wie hier Pistazie, der Fall. Es lohnt sich also ein genauer Blick auf das Etikett und gegebenenfalls auf das im Becher sichtbare Eis. Wer höhere Pistaziengehalte sucht, ist mit Pistazieneis in der Regel besser beraten.
Lassen Sie sich beim Einkauf nicht allein von groß beworbenen Zutaten leiten, sondern prüfen Sie deren tatsächlichen Anteil in der Kennzeichnung. Wird eine Zutat außerhalb der Zutatenliste hervorgehoben, etwa in Bild oder Wort, muss ihr prozentueller Anteil am Endprodukt grundsätzlich in der Zutatenliste oder Sachbezeichnung angegeben sein. Das verlangt die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Ein Blick lohnt sich also doppelt. Noch kurz zu den Nährwerten: Der von uns berechnete Nutri-Score für das Eis liegt bei “D” und zeigt, dass das Produkt, wie andere Eisprodukte auch, nur selten genossen werden sollten.
Es tut uns leid zu lesen, dass das Produkt nicht den Erwartungen entsprochen hat. Transparenz und Verständlichkeit unserer Produktkennzeichnung haben für uns einen hohen Stellenwert.
Zum Sachverhalt möchten wir wie folgt Stellung nehmen:
Das Produkt wird als „Vanilleeis mit 16 % Pistaziencreme“ bezeichnet. Diese Angabe entspricht der tatsächlichen Rezeptur und ist korrekt. Die enthaltene Pistaziencreme besteht jedoch aus mehreren Zutaten, darunter auch Pistazienpaste. Der Anteil an Pistazienpaste – und damit an reinen Pistazien – beträgt 2,4 % des Gesamtprodukts. Dieser Wert ist im Zutatenverzeichnis klar und nachvollziehbar angegeben.
Die Hervorhebung der Pistazie auf der Verpackung sowie die Bezeichnung „Pistacchio Spalmabile“ beziehen sich auf die geschmacklich charakteristische Komponente des Produkts, nämlich die Pistaziencreme. Dabei wurde bewusst darauf geachtet, beide Begriffe einheitlich darzustellen, ohne eine irreführende Hervorhebung einzelner Elemente vorzunehmen. Ergänzend möchten wir darauf hinweisen, dass das Produkt in einer transparenten Verpackung angeboten wird, die eine visuelle Beurteilung der Zusammensetzung – bestehend aus einer Vanillebasis und einer Pistazienzubereitung – ermöglicht.
Zusammenfassend sind wir der Auffassung, dass die geltenden lebensmittelrechtlichen Kennzeichnungsvorschriften gemäß Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 eingehalten werden.
Ungeachtet dessen sehen wir die Rückmeldung als wertvollen Hinweis, um unsere Verbraucherinformation weiter zu optimieren.
SPAR Österreichische Warenhandels-AG
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