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Hotelbewertungen - Weißt du, wie viel Sternlein zählen?

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Fünf Sterne, vier Sterne, drei Sterne ... Welchen Informationswert haben eigentlich die Stern–Symbole bei Hotelbeschreibungen? In der Mehrzahl der Fälle gar keinen.

Grundsätzlich darf jeder so viele Sterne oder andere „Qualitäts“-Symbole an sein Hotelportal schrauben, in seinen Prospekten abdrucken und im Internet anführen, wie er möchte. Auch Reiseveranstalter sowie ­Buchungs- oder Bewertungsportale im Internet sind hierin völlig frei.

Hotelstars Union bringt Licht ins Dunkel

Doch am finsteren Firmament der touristischen Rechtsunsicherheit blinkt zart, aber stetig eine Handvoll Sternchen, die Licht ins Dunkel zu bringen versprechen: jene der ­Hotelstars Union, eines österreichischen Schöpfungsaktes.

Die Geburt eines „Stars“

In der Alpenrepublik begann man 2007 Überlegungen anzustellen, ein zumindest für Österreich, die Schweiz und Deutschland einheitliches Hotelsterne-System zu entwickeln. Schon davor gab es zwar Sterne als Orien­tierungshilfe, es war aber selbst für den relativ kleinen deutschen Sprachraum nicht ­verbindlich festgelegt, welcher Leistungsstandard mit welcher Sterneanzahl ver­bunden sein muss. Auch die Niederlande, Schweden, die Tschechische Republik und Ungarn erkannten das Problem der fehlenden Vereinheitlichung und gründeten 2010 die Hotelstars Union mit, die nunmehr auf 15 Länder angewachsen ist und sich seit 1. Jänner 2014 mit einem einheitlichen „Gütesiegel“ präsentiert. Damit soll erstmals ­sichergestellt sein: Wo x Sterne drauf sind, sind auch x Sterne drin. Übrigens ganz ohne EU-Regelung.

Kriterienkatalog für mehr als 200 Einzelaspekte

Realisiert wird dies durch einen in allen ­Mitgliedsländern einheitlichen, 20-seitigen Kriterienkatalog, mit dessen Hilfe jedes Haus in mehr als 200 Einzelaspekten eingestuft wird. Wobei nicht nur die Ausstattung, sondern auch das Serviceangebot mit einfließt. Die Zuerkennung von einem bis fünf Sternen hängt dann von der erreichten Punkteanzahl plus der Erfüllung aller für die jeweilige ­Kategorie nötigen Mindestanforderungen ab. Fehlt nur eines dieser Muss-Leistungsmerkmale, sackt das Hotel im Ranking um mindestens einen Stern ab.

 

Portale übernehmen keine Haftung

Darf‘s ein bisserl mehr sein?

Auf der anderen Seite kann sich ein Haus aber auch deutlich von anderen derselben Sternekategorie abheben, sofern es den ­Zusatz „Superior“ ergattert. Dieser bezeichnet „Spitzenbetriebe, welche deutlich mehr Punkte als in ihrer Kategorie erforderlich ­erreicht haben und deren Gesamteindruck den in ihrer Kategorie erwarteten überragt. Diese Betriebe weisen somit ein besonders hohes Maß an Dienstleistungen auf“, wie es im Kriterienkatalog heißt.

Luxus von 3-Stern auch bei 2-Stern Hotels möglich

Das kann bei der nächsten Urlaubsbuchung durchaus Geld sparen helfen. Ein Beispiel: Ein Zwei-Stern-Hotel benötigt mindestens 170 Punkte, ein Drei-Stern-Betrieb 250. Der Zwei-Stern-Betrieb kann aber durch Zusatzleistungen bis zu 80 Punkte hinzugewinnen – womit auch er auf die Mindestpunkte­anzahl für Drei-Stern-Hotels kommen kann, aber eben eines oder mehrere der Muss-­Kriterien für die Kategorie „3 Sterne“ nicht erfüllt (etwa ein Haarföhn in jedem Bade­zimmer). Ist das fehlende Ausstattungsdetail für den Konsumenten nicht von Bedeutung, kann er somit im Idealfall zum Preis eines Zwei-Stern- den Komfort eines Drei-Stern-Hotels bekommen. Die „Superior“-Zwischenkategorie gibt es übrigens in allen Klassen, vom Ein-Stern-Betrieb bis zum Fünf-Sterne-„Superior“. Eine klare Regelung.

Aber wie steht es um die touristischen ­Himmelskörper auf den Reise- und Buchungsportalen, in den Katalogen, Prospekten und Inseraten der Veranstalter?

Der gute alte Katalog

Zumindest beim gedruckten Katalog ist die Gefahr einer (krassen) Fehldeklaration vergleichsweise gering. Zwar sind auch die Veranstalter frei in ihrer Klassifizierung, das ist aber per se kein Nachteil. Schließlich ver­fügen die meisten am Markt befindlichen Anbieter über jahrzehntelange Erfahrung und – was als entscheidender Faktor hinzukommt – die Reiseveranstalter sind gesetzlich verpflichtet, für die Richtigkeit der gedruckten Angaben zu haften. Buchungs- und Bewertungsportale müssen dies hingegen in keiner Weise.

Portale schließen Haftung aus

Alle Portale schließen daher generell die ­Haftung für falsche Angaben aus, etwa was Reisepreise und -termine, Stornomöglichkeiten und -kosten, Ausstattung sowie Leistungen betrifft. Man sei ja nur Vermittler, wird argumentiert. Im Fall von tripadvisor.de nicht einmal das. Dort versteht man sich nur als Werbeplattform für das Angebot anderer Portale. booking.com bringt die Einstellung der Portalbetreiber markant auf den Punkt: „Unsere Webseite stellt keine Empfehlung oder Bestätigung der Qualität, des Serviceniveaus, der Qualifizierung oder der Klassifikation (Sterne) einer verfügbaren Unterkunft dar und soll auch nicht als solche angesehen werden.“ Die meisten anderen arbeiten mit sinngemäß gleichen Formulierungen.

Portale setzen zwei Bewertungskategorien ein

Die Portale setzen vielmehr mindestens zwei Bewertungskategorien ein: Eine „offiziell“ anmutende Wertung findet sich jeweils unmittelbar neben dem gelisteten Hotel. Diese kommt aus dem Pool der hinter den Portalen stehenden, international agierenden Software- und Portaldienstleistungs-Anbieter. Nach welchen Methoden sie bewerten, ist für den Konsumenten nicht nachvollziehbar.

Missbrauch bei Online-Bewertungen

Alles „echt“?

Die zweite Bewertungskategorie: die von den Portal-Usern abgegebenen Urteile. Aber wer schreibt diese Bewertungen wirklich? Sind es tatsächlich nur "echte" Gäste? Oder der Hotelier und seine Mannschaft oder gar eine der darauf spezialisierten Agenturen, die gegen Bares ihre Kunden ins rechte Licht rücken? Manches spricht dafür. In erster Linie paradoxerweise das, worauf die Portale den allergrößten Wert legen: die hohe Zahl von Bewertungen, die man in keinem anderen Internet-Geschäftszweig findet.

Häufiger Missbrauch bei Online-Bewertungen

Sicher ist: Wo jeder jedes Hotel beurteilen kann, ist dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet, selbst wenn es dazu einer Plattform-Anmeldung mit E-Mail-Bestätigung bedarf. Zunehmend wird deshalb ein anderer Weg beschritten: Nur wer über das konkrete ­Portal ein konkretes Hotel gebucht hat, darf dieses nach der Rückkehr auch bewerten. Dazu erhält er vom Portalbetreiber eine Mail mit einem individuellen Beurteilungslink. Als Mischform existiert noch die Möglichkeit, nach Buchung eines Hotels neben diesem auch andere beurteilen zu dürfen.

Wie unbeliebt kritische Gäste-Aussagen sind, wird auf einer Hilfe-Seite von trip­advisor deutlich, die den Hoteliers einschlägige Tipps gibt, wie sie sich gegen "erpres­serische" Gäste wehren können, die mit schlechten Bewertungen drohen.

Kategorienbewertung aussagekräftiger als Sterne 

Zur Orientierung: Schauen Sie nicht nur auf die erreichte durchschnittliche Sterne­anzahl, sondern auch auf die Bewertung in den ­einzelnen Kategorien wie Lage, Sauberkeit, Verpflegung etc. Je weniger Kategorien ein Portal vorsieht, umso wichtiger ist dies. Beispiel: Gibt es nur 4 Kategorien und das Hotel hat zwar eine optimale Lage, fällt in allen anderen Punkten aber gnadenlos durch, erhielte es immer noch eine „gute“ Bewertung von 2 Sternen (5 + 1 + 1 +1 = 8 : 4 = 2).

Psychotricks bei Skalenbewertungen

Auf der anderen Seite: Wo die Skala sehr breit ist (etwa von 1 bis 10), existiert ein Trend zum Fünf-Sterne-Hotel. Weil das eben ein mittlerer Wert ist, der aber nach "mehr" ­aussieht. Ein Psycho-Trick, auf den man nicht hereinfallen sollte.

Online-Bewertung folgt in KONSUMENT 6/2014

Der Problematik der Online-Bewertungen widmen wir uns in KONSUMENT 6/2014 näher.

Tabelle: Hotelbewertungsportale

Interview: Donovan Dunker, Gründer von hotelkritiken.de

„Am besten keinem trauen …“

KONSUMENT sprach mit Donovan Dunker, dem Gründer und Betreiber des ältesten noch unabhängig existierenden Hotel-Bewertungsportals hotelkritiken.de, über seine Einschätzung des „Kriegs der Sterne“.

Welchen Sternen-Klassifizierungen kann man trauen?
Eigentlich keinen – es sei denn, man weiß, was oder wer dahintersteckt. Ich schätze, dass es global derzeit nur vier bis fünf ernst zu nehmende Sterne-Klassifikationssysteme gibt.

Welchem würden Sie persönlich am ehesten glauben?
Jenem, das wir in Deutschland und auch Sie in Österreich haben, den Hotelstars. Dieses steht jetzt in 15 Ländern zur Verfügung.

Dabei fällt aber auf, dass sich viele Hotels überhaupt nicht offiziell klassifizieren lassen. Warum?
Ein Grund ist sicher die – an sich begrüßenswerte – Strenge der Klassifizierungsrichtlinien. Also, selbst wenn Sie ansonsten ein Spitzen-Hotel sind, aber daneben auch nur drei Mini-Super-Sparpreis-Zimmer mit 12 Quadratmetern anbieten, werden sie damit „offiziell“ zum 1-Stern-Hotel für den gesamten Betrieb. Das will natürlich kein Hotelier, also bleibt man lieber offiziell unklassifiziert oder bastelt sich seine eigene Klassifizierung.
Manche Klassifikationen sind auch von den steuerlichen Gegebenheiten des Landes abhängig. So lassen sich etwa viele Hotels in Frankreich (nicht Mitglied der Hotelstars Union, Anm.) gar nicht klassifizieren oder trachten, unter 5 Sternen zu bleiben. Andernfalls würde für die Gäste Luxussteuer fällig.

Hotels bewerten sich also selbst?
Jedes Hotel kann sich selbst ohne weiteres klassifizieren. Es darf nur nicht behaupten: „Ich bin klassifiziert nach offizieller XY-Norm“; das ginge nicht. Ansonsten kann sich aber jeder Beherbergungsbetrieb so viele Sterne verpassen, wie er will, und sich sozusagen selbst zertifizieren. Das machen auch relativ viele.

Werden solche Selbstzertifizierungen von den Branchenverbänden geahndet?
Nicht wirklich. Denn wer sollte hier aktiv werden? Es ist doch jeder Betrieb Mitglied in entsprechenden Branchenverbänden und -vereinigungen seines Landes. Und deren Funktionäre werden wohl kaum gegen die eigenen Mitglieder vorgehen, schließlich möchten sie ja wiedergewählt werden.
Also gehen die Verbände den umgekehrten Weg und stellen lieber die Vorteile der offiziellen Klassifizierung dar, statt gegen Selbstzertifizierungen vorzugehen. Solange sich der Betrieb nicht unautorisiert ein offizielles Emblem ans Portal heftet, wird hier kaum etwas passieren.

Auch Reiseveranstalter vergeben in Katalogen und auf Websites Sterne oder ähnliche Symbole. Wie beurteilen Sie deren Zuverlässigkeit?
Besser, denn Reiseveranstalter wollen Ärger vermeiden. Sie sehen sich die Betriebe vor Ort an, bevor Kontingente eingekauft werden. Entweder mit eigenen Mitarbeitern oder durch sogenannte Incoming-Agenturen.
Dazu muss man aber wissen: Es kann durchaus sein, dass ein und dasselbe Hotel selbst in den Katalogen eines konkreten Reiseveranstalters etwas unterschiedlich eingestuft wird. So haben etwa die Reisekunden aus Österreich, Deutschland, der Schweiz, Großbritannien und Luxemburg vergleichbare Ansprüche – aber schon die Franzosen ganz andere. Deshalb werden die Bewertungen in den Katalogen tendenziell dem Erwartungsniveau des Landes angepasst, in dem der Katalog erscheint.

Ist somit beispielsweise „3-Stern-“ nicht in jedem Land gleich „3-Stern-Betrieb“?
Nein. Zwar gibt es keinen festen „Umrechnungsschlüssel“. Man wird aber sagen können: Wenn Sie vom Niveau eines 3-Stern-Hotels in Österreich oder Deutschland ausgehen, sollten Sie etwa in Spanien 3,5 bis 4 Sterne, in der Türkei 4,5 und in Tunesien keinesfalls unter 5 Sternen buchen, um den gewohnten heimischen 3-Sterne-Standard erwarten zu können.

Dazu kommen einfach unterschiedliche „Notensysteme“ in den Ländern: Wer bei Ankunft im gebuchten 4-Stern-Hotel in der Türkei nur einen Stern am Portal prangen sieht, mag vorerst erschrecken. In Wahrheit bedeutet das in nationaler Notation aber „Erste-Klasse-Ferien-Ressort“, das System steht dort also Kopf, sofern sich der Hotelier auch an sein einheimisches Publikum wendet und nicht die mitteleuropäische Lesart übernommen hat.

Wie sieht der „Krieg der Sterne“ nun bei den Internet-Bewertungsportalen aus?
Sehr unterschiedlich. Es gibt solche, wie unser hotelkritiken.de, die mit 0 bis 6 Sternen bewertet, andere mit 1 bis 5, wieder andere mit 1 bis 10 Sternen. Vor allem Letzteres ist problematisch, weil selbst bei nur durchschnittlichen Bewertungen immer an die 5 Sterne erreicht werden, was zu entsprechenden Assoziationen beim Betrachter führen mag, der diese Anzahl eben mit „sehr gut“ verbindet, obwohl nur „durchschnittlich“ gemeint ist.

Gibt es eigentlich noch Unterschiede zwischen Bewertungs- und Buchungsportalen?
Kaum. Die meisten, die wie wir mit dem Anspruch einer unabhängigen Bewertungsplattform angetreten sind, wurden mittlerweile von rein kommerziell orientierten Unternehmen aufgekauft. Und die müssen in erster Linie Reisen und Unterkünfte verkaufen, Bewertungen interessieren sie an sich herzlich wenig. Diese sind nur unter dem Gesichtspunkt der Verkaufshilfe und der großen Zahl von Relevanz: Je mehr Bewertungen, desto mehr Interessenten auf der Plattform, umso mehr Verkäufe. Und je verzahnter Bewertung und sofortige Buchungsmöglichkeit sind, desto besser. Wir hingegen trennen das aber: Auf hotelkritiken.de können Sie zwar Bewertungen abgeben, verlassen aber die Site, wenn Sie buchen wollen.

Wie kommen die Hotels eigentlich auf die Portale?
Entweder sie haben einen direkten Verwertungsvertrag mit dem Portal oder Konsumenten geben eine Wertung ab, reklamieren also sozusagen das Hotel in das Portal hinein, beziehungsweise der Portalbetreiber übernimmt einfach die Daten aus der Datenbank eines Reiseveranstalters. Der Hotelbetreiber kann sich auch selbst anmelden, was der Grund dafür ist, dass man auf Bewertungsportalen auch viele Hotels findet, die noch nie eine Bewertung erhalten haben – aber dennoch vom Portal aus buchbar sind.

Wie seriös schätzen Sie Bewertungen im Internet ein?
Ich persönlich traue keiner. Und das ist nicht beschränkt auf Hotel- oder Reiseportale. Das gilt auch für Produktbewertungen in Einkaufsportalen etc. Das ist eine Marketingmaschine.
Wir haben mit der Zeit gelernt: Wenn man wirklich aufpasst und allen auf die Finger klopft, die Eigenwerbung betreiben oder gefälschte Bewertungen abgeben, dann kommt man gar nie auf die Masse an Bewertungen, die auf vielen Portalen ausgewiesen werden.
Welcher normale User setzt sich eine halbe oder ganze Stunde hin, um eine Bewertung zu schreiben? Der eine oder andere vielleicht gelegentlich. Aber Hunderttausende oder gar Millionen? Ich halte es für ausgeschlossen, diese gigantischen Zahlen mit echten, unabhängigen Schreibern zu erreichen. Mein Ziel ist es deshalb nach wie vor, verlässliche Informationen zu bieten. Denn von der Menge her werden wir mit den Marketingmaschinen der Milliardenkonzerne, die wirklich Geld machen wollen, so und so nicht mitkommen.

Wie wirken sich negative Bewertungen auf den Verkauf von Reisen oder auf Hotelbuchungen aus?
Wir haben das einmal zwei Jahre lang versucht und gesehen: Alles was in den Bewertungen weniger als 5 Sterne (von 6 möglichen, Anm.) hatte, ist absolut unverkäuflich. Keine Chance. Diesen Versuch haben wir aber eingestellt, da sich hier zu viele Leute einmischen wollten – vor allem, wenn es negative Bewertungen gab. hotelkritiken.de wird deshalb nebenberuflich von einer Handvoll Leute betrieben, die Kosten werden aus herkömmlicher Internet-Werbung gedeckt, nicht aus dem Verkauf von Reisen oder aus Hotelbuchungen. Qualität geht also vor Quantität. Denn mit den Mitteln der Milliarden-Konzerne kann ohnehin keiner mithalten.

Interview: Matthias Koch, GF des Fachverbandes Hotellerie (WKO)

  Matthias Koch (Bild: Koch) 

Totgesagte Sterne leben länger

Kaum zu glauben, aber wahr: Österreich ist Pionier in Sachen Hotelqualifikation und verfügt über den größten Anteil zertifizierter Betriebe in Europa. KONSUMENT sprach mit Mag. Matthias Koch, dem Geschäftsführer des Fachverbandes Hotellerie in der Wirtschaftskammer Österreich.

Herr Koch: Mit dem Aufkommen der Bewertungsportale im Internet haben viele das herkömmliche Sterne-Klassifikationssystem totgesagt.
Das ist richtig. Es gab eine Zeit, in der man das Ende der offiziellen Hotelsterne angekündigt hat, alles werde nur noch rein subjektiv vom Gast beurteilt werden. Aber es zeigt sich, dass es nicht nur „eine“ Wahrheit gibt, es geht vielmehr um die Abgleichung von Wahrheiten. Wir habe heute ein Double-Check-System: Der Konsument kann schauen, wie es Gäste auf Bewertungsplattformen sehen, und diesen Eindruck mit der offiziellen Klassifizierung von Hotelstars vergleichen. Ist dies deckungsgleich – oder eben nicht –, dann kann sich der mündige Gast ein sehr gutes Bild davon machen.

Wie beurteilen Sie die Sterne-Bewertungen in Katalogen, auf Internetplattformen usw.?
Das sind Eigenkreationen. Die von den Betrieben selbst vorgenommenen Klassifikationen sind problematisch, die von Gästen abgegebene Bewertung muss man akzeptieren, sofern die Bewertungen transparent erfolgen. Der Konsument soll aber wissen, mit welchem System er es jeweils zu tun hat, woher die Bewertungen kommen.
Wir bemühen uns derzeit darum, die Bewertungsportale dazu zu bewegen, die Hotelstar-Klassifikationen zumindest zusätzlich zu den Gästebewertungen auszuweisen. Diese Gespräche werden für alle Mitglieder der Hotelstars Union von Wien aus geführt, wobei wir keinen Krieg „entweder – oder“ führen, sondern glauben, dass „sowohl als auch" seine Berechtigung hat.

Was ist die Hotelstars Union?
Ein Zusammenschluss von Beherbergungsbetrieben in 15 Ländern, die sich einer einheitlichen Sternen-Klassifikation unterwerfen. Sie geht auf eine österreichische Initiative aus dem Jahr 2007 zurück. Damals wollten wir einen gemeinsamen Standard für Österreich, Deutschland und die Schweiz aufstellen. Dafür interessierten sich aber immer weitere Länder, weshalb wir 2009 die Hotelstars Union gründeten.

Und das funktioniert freiwillig, so ganz ohne EU-Reglementierung?
Ja. Die Hotelstars Union ist noch nicht einmal ein Verein, wir sind sozusagen „gar nichts“. Nur ein freiwilliger Zusammenschluss, für den lediglich die HOTREC („Hotels, Restaurants & Cafés in Europa“, europäischer Dachverband des Gaststättenwesens, Anm.) die Schirmherrschaft übernommen hat. Seitens der EU gab es lediglich in den 1990er-Jahren entsprechende Überlegungen. Und das war einer der Gründe, warum wir als Branchenverbände aktiv geworden sind und uns sagten: „Wir unternehmen lieber selbst etwas.“ Weil wir glauben, dass die Selbstregulierung der Branche besser ist. Seitdem ist es von EU-Seite her sehr, sehr ruhig.

Wer stellt dann sicher, dass die Sterne-Regeln eingehalten werden?
Die Klassifizierungskommissionen in den Ländern, die zwar unterschiedlich zusammengesetzt sein können, die Hotelverbände sind aber natürlich immer dabei (in Griechenland und Belgien auch staatliche Stellen, Anm.).
In Österreich werden Betriebe in den Klassen bis zu 4 Sterne/Superior von den Landeskammern beurteilt, höhere vom österreichischen Fachverband. Die Klassifizierung wird alle 3 Jahre geprüft.

Prüfungen kosten Geld. Zahlen das die Konsumenten über die Hotelrechnung mit?
Wohl kaum. Denn für 1- bis 4-Sterne/Superior kostet die Klassifikation als solche in Österreich gar nichts. 5-Sterne-Betriebe bezahlen 950 Euro. Jedoch benötigen Betriebe der 3,-, 4- oder 5-Sterne-Superior-Klasse ein „Mystery Guesting" (Betrieb wird von „verdecktem Ermittler" geprüft; Anm.). Das wird durch private, akkreditierte Agenturen gemacht.

Wer beauftragt und bezahlt das „Mystery Guesting"?
Der Unternehmer selbst, wobei die Fachgruppen schon kontrollieren, dass der Mystery Guest nicht als solcher erkennbar ist.

Für welche Art von Betrieben gilt die Hotelstars-Klassifikation?
In Österreich bieten wir sie für alle Beherbergungsbetriebe an. Auch für Hotels Garni (Frühstückhotels, Anm.), Gasthöfe mit Unterkunftsmöglichkeiten usw. Auch für Appartements gibt es ein Klassifizierungssystem, welches Hotelstars abbildet. In anderen Ländern wird das teilweise anders gehandhabt, so gibt es etwa in Deutschland für Gasthöfe ein anderes Klassifizierungssystem; das hat historische Gründe, da die Betriebszuordnungen organisch gewachsen und somit häufig unterschiedlich sind.

Wie viele Betriebe sind klassifiziert?
Wir haben in Österreich 17.000 Beherbergungsbetriebe und rund jeder zweite lässt sich klassifizieren.

Gibt es andere, offizielle Institutionen, die Sterne vergeben dürfen?
Da würde ich nein sagen wollen; es gibt aber sicher viele selbst ernannte private Initiativen, die das für sich anders beantworten würden. Zwar ist auch unser System selbst ernannt, jedoch breit abgestützt. Denn ein Bewertungsschema gibt es in Österreich und der Schweiz schon seit den 50er-Jahren des vergangenen Jahrhunderts. Zwar haben wir mit der Hotelstar Union noch nicht erreicht, dass wir ein Gesamteuropäisches System vorlegen können, aber wenn eines dafür infrage kommt, dann wohl am ehesten das von Österreich mitinitiierte.

Zusammenfassung

  • Fragwürdige Quantität. Nicht von einer großen Zahl an Bewertungen auf Portalen blenden lassen. Deren sauberes Zustandekommen scheint zumindest fraglich.
  • Nur mit Buchung. Portale, auf denen nur Buchungs-Kunden bewerten dürfen, sind vertrauenswürdiger als „offene“ Plattformen.
  • Herkunft der Sterne. Fragen Sie den Quartiergeber vor Buchung, woher er seine ­Sterne nimmt. Offiziell klassifizierte Betriebe wie jene der Hotelstars Union sind hier ohne Zweifel vertrauenswür­diger als andere.

Weiterführende Links

Hotelstars Logo (Bild: hotelstars.eu) 

 

  • www.hotelstars.eu 
    Europäische Site mit Online-Suche in den diversen Sterne-Kategorien für alle Mitgliedsländer
     
  • www.sternewelt.at 
    Site mit Suchmöglichkeit für rund 3.000 österreichische Sterne-Betriebe und Katalog-Download
     
  • www.hotelsterne.at 
    Offizielle österreichische Info-Site über die Hotelstars Union

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