Der Hersteller Procter&Gamble Austria meinte dazu:
Durch den Wegfall der Standardgrößenregelung haben Industrie und Handel mehr Flexibilität, Produkte in verschiedenen Größen anzubieten. Daher ist die Grundpreisauszeichnung am Regal vorgeschrieben, die Konsumenten einen Vergleich der Angebote ermöglicht. Da die Entwicklung und Produktion von Verpackungen mit Kosten verbunden ist, kann realistischer Weise nicht erwartet werden, dass es für alle Zwischengrößen entsprechend angepasste Kartongrößen gibt. Daher ist es bei Einhaltung der Kennzeichnungsvorschriften und eines Mindestbefüllungsgrades zulässig, weniger abzufüllen.
In diesem Zusammenhang kommt es in erster Linie nicht auf die abgefüllten Gramm, sondern auf die Zahl der enthaltenen Waschladungen an. Um generell eine Vergleichbarkeit der Ergiebigkeit von Waschmitteln zu gewährleisten ist jeweils die Anzahl der Waschladungen auf der Vorderseite der Verpackung angegeben. Des weiteren ist die Grundpreisauszeichnung am Regal (Preis pro Waschladung) ein gutes Mittel, um eine informierte Kaufentscheidung zu ermöglichen. Die Preisgestaltung obliegt dabei allein dem Handel.