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Strom und Gas - Wechseln und Geld sparen

Der Wechsel zu einem anderen Energieliefranten ist einfacher als man glaubt. Und vor allem ist er kostenlos möglich. - Ein "Konsument"-spezial in Zusammenarbeit mit der E-Control.

Strom- und Gasversorgung: Was freie Wahl bringt  

In (fast) ganz Österreich haben Konsumenten die freie Wahl zwischen mehreren Strom- und Gaslieferanten.  

Es gibt eine Vielzahl von Produkten des täglichen Bedarfs – nehmen wir beispielsweise Waschpulver – die von verschiedenen Firmen angeboten werden. In der Regel vergleicht man diese Angebote und entscheidet sich dann für das billigste bzw. beste. Im Energiebereich ist es genauso: Es gibt verschiedene Lieferanten, die Strom oder Gas zu verschiedenen Preisen, oft mit einzelnen Rabatten etc. kombiniert, anbieten. Da Strom immer Strom bleibt und Gas immer Gas, spielt der Preis die ausschlaggebende Rolle – außer, Sie entscheiden sich für eine Belieferung mit Ökoenergie.  

Wichtige grundsätzliche Informationen

Es ist manchmal nicht leicht, sich im „Energie-Informationsdschungel“ zurechtzufinden. Von wem kann ich Strom beziehen, wer ist für die reibungslose Stromversorgung zuständig, an wen kann ich mich bei Fragen oder Beschwerden wenden, wie kann ich einen Preisvergleich machen, welche Rechte als Konsument habe ich überhaupt…? Hier erhalten Sie die Antworten auf all diese Fragen.  

Freie Wahl b beim Energie-Lieferanten  

Freien Wettbewerb gibt es nur im Bereich der reinen Energie. Sie als Konsument können sich entscheiden, ob Ihr Energielieferant, von dem Sie bisher Ihren Strom oder Ihr Gas gekauft haben (also das angestammte Energieunternehmen), auch weiterhin für Ihre Energielieferung zuständig sein soll oder ob Sie einen anderen Energielieferanten vorziehen. Es gibt eine Reihe von Energielieferanten, die Kunden in ganz Österreich beliefern. Sie werden als überregionale Lieferanten bezeichnet.

Der Netzbetreiber bleibt derselbe  

Beim Strom- oder Gasnetz ändert sich nichts, auch wenn Sie Ihren Lieferanten wechseln. Der Netzbetreiber bleibt wie bisher Ihr Vertragsund Ansprechpartner für den Netzbereich. Das bedeutet, er ist weiterhin für die Instandhaltung des Netzes und die reibungslose Versorgung mit Strom oder Gas verantwortlich.

Bei Störungen im Netz oder in der Anlage ist ebenfalls wie bisher der Netzbetreiber zu informieren. Er muss die Störung beheben, unabhängig davon, von welchem Lieferanten Sie Ihre Energie beziehen. Auch hier ändert sich also durch einen Lieferantenwechsel nichts. Weiters ist es auch der Netzbetreiber, der für die Zählerablesung zuständig ist. Diese erfolgt wie bisher einmal jährlich durch den Netzbetreiber oder durch Sie selbst.

 Zähler selbst ablesen

Sollten Sie Ihren Zähler selbst ablesen, müssen Sie den Zählerstand Ihrem Netzbetreiber bekannt geben. Liegen dem Netzbetreiber nämlich keine abgelesenen Daten vor, kann dieser den Verbrauch rechnerisch ermitteln. Der Netzbetreiber teilt dann Ihrem Lieferanten mit, wie viel Strom oder Gas Sie verbraucht haben, damit dieser die gelieferte Energie auch abrechnen kann.

Die Information, wie Ihr Zählerstand ermittelt wurde, finden Sie auf Ihrer Jahresabrechnung. Durch die verschiedenen Aufgaben von Netzbetreiber und Lieferant sind die einzelnen Preiskomponenten auf der Strom- bzw. Gasrechnung auch getrennt ausgewiesen. So haben Sie auch einen besseren Überblick, wie der Betrag, den Sie bezahlen müssen, zustande kommt. Grundsätzlich besteht die Rechung aus den folgenden 3 Teilen:

 Energiepreis, Netztarif und Steuern

Der Energiepreis ist das Entgelt für die Lieferung der Energie. Nur er unterliegt dem Wettbewerb. Und je höher der Energiepreis, umso stärker wirken sich Preisunterschiede bei diesem auf den Gesamtpreis aus. Der Netztarif ist das Entgelt für den Netzbetreiber; er wird von der Aufsichtsbehörde E-Control festgelegt. Nicht zu vergessen sind auch die Steuern und Abgaben (vor allem 20 Prozent Umsatzsteuer sowie die Energieabgabe). Sie machen ein Viertel bis ein Drittel des Gesamtpreises aus.

 Preisvergleiche sind sehr einfach möglich

Welcher Lieferant ist nun der günstigste? Wer bietet in meiner Region an? Immer noch scheint der Energiemarkt für viele ein unbekanntes Wesen zu sein. Es ist wohl kein Zufall, denn die ehemaligen Monopolversorger zeigen wenig Interesse, dass sich ein lebendiger Wettbewerb entwickelt. Hier fehlt es vor allem an Marketingaktivitäten und Informationskampagnen für die Konsumenten.

Dennoch ist es auch für Laien kein Problem, sich die notwendigen Informationen zu verschaffen. Sie brauchen nur die Homepage der unabhängigen Aufsichtsbehörde Energie-Control (kurz E-Control) zu besuchen: Der Tarifkalkulator der E-Control unter www.e-control.at ermöglicht es Ihnen, sehr einfach zu erfahren, welche Strom- und Gaslieferanten es gibt, welche Preise sie verlangen und wer der für Sie individuell günstigste Lieferant ist. Sie können sich aber auch telefonisch Preisvergleiche durchführen lassen. Hier stehen Ihnen die Mitarbeiter der Energie-Hotline der E-Control unter 0810 10 25 54 (zum Tarif von 0,044 Euro/Minute) zur Verfügung.

Bis zu 275 Euro einsparen

Es gibt durchaus spürbare Preisunterschiede zwischen den verschiedenen Lieferanten. So bringt der Wechsel vom angestammten zum jeweils billigsten Lieferanten eine jährliche Ersparnis von bis zu 85 Euro beim Strom bzw. von bis zu 190 Euro beim Gas (Stand September 2008). Da die Qualität des Produktes Strom oder Gas ident ist, weil ja der Netzbetreiber für die Qualität verantwortlich ist und dieser stets derselbe bleibt, kann man ruhigen Gewissens den Preisvorteil nützen.

Maximal ein Jahr gebunden

Achten Sie beim Preisvergleich auch auf Rabatte. Zu unterscheiden sind laufende und einmalige Rabatte. Bitte beachten Sie die Bindefristen der einzelnen Lieferanten, die unterschiedlich sind. Eine maximale Bindefrist gibt es längstens für ein Jahr. Jedoch haben Sie bei Preiserhöhungen immer die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen. Am besten ist es, sich über die aktuellen Angebote am Laufenden zu halten – mit dem Tarifkalkulator der E-Control. Einfach regelmäßig reinschauen und sich informieren.

Tirol und Vorarlberg : keine freie Wahl beim Gas

Ausgenommen vom freien Markt ist der Gasmarkt in Tirol und Vorarlberg. Weil es zwischen diesen beiden Bundesländern und Restösterreich keine Gasleitungsverbindung gibt (konkret fehlt ein 19 km langes Stück zwischen Hochfilzen und Saalfelden), existiert für Tiroler und Vorarlberger nach wie vor nur ein Gaslieferant. 

Strom und Gas

Wechseln ist ganz einfach

 

Sie haben einen Preisvergleich durchgeführt und wollen nun zu einem anderen Strom- bzw. Gaslieferanten wechseln? Aber Sie zögern noch, weil Sie glauben, der damit verbundene Aufwand sei zu hoch oder weil Sie Bedenken haben, dass ein neuer Lieferant die Energieversorgung nicht sicherstellen könnte? Wir können Sie beruhigen, so ein Lieferantenwechsel verläuft ganz einfach und problemlos.

"Ist ein Wechsel einfach möglich?"

Ein Wechsel ist sehr einfach und kostet nichts. Sobald Sie sich für einen bestimmten Lieferanten entschieden haben, müssen Sie diesem, Ihrem neuen Lieferanten lediglich ein paar Daten zur Verfügung stellen (Name, Adresse, Zählpunktbezeichnung). All diese Daten sind auf der Jahresabrechnung angeführt. Am besten schicken Sie dem Lieferanten eine Kopie der letzten Jahresrechnung. Der „Neue“ übernimmt dann alle Formalitäten – auch die Kündigung des alten Vertrages. Ein Wechsel ist immer zum Monatsersten möglich. Eine eventuelle Kündigungsfrist muss unbedingt berücksichtigt werden.

"Wie lange dauert ein Lieferantenwechsel?"

In der Regel dauert der Wechselprozess 4 bzw. 6 Wochen. Sollte jedoch eine längere Kündigungsfrist gegeben sein oder müssen Daten erst noch abgeglichen werden, kann der Wechsel auch bis zu 2 Monate dauern. In jedem Fall werden während dieser Zeit persönliche Daten, Verbrauchswerte und technische Daten zwischen altem und neuem Energielieferanten abgeglichen. Es muss kein neuer Anschluss und kein neuer Zähler installiert werden. Und für den Wechsel dürfen auch keine Gebühren verlangt werden. Auch nach einem Lieferantenwechsel erhalten Sie meist nur eine Rechnung (z.B. bei Alpen Adria Energie, oekostrom, Unsere Wasserkraft und Verbund), da die Lieferanten für ihre Kunden das Netzentgelt einheben und es an den Netzbetreiber weiterreichen. Andernfalls bekommen Sie künftig zwei getrennte Rechnungen: eine vom Netzbetreiber und eine vom Lieferanten.

"Ist die Versorgung weiterhin gesichert?"

Manche Konsumenten sind verunsichert, dass sie plötzlich ohne Strom oder Gas dastehen, wenn sie den Lieferanten wechseln. Das ist aber natürlich nicht so. Für das Netz ist weiterhin der Netzbetreiber zuständig. Und dieser bekommt ja weiterhin einen fairen Preis für die Zurverfügungstellung des Netzes (den sogenannten Netztarif). Der Energielieferant darf nur den Energiepreis für sich verbuchen (der Preis für Strom und Gas setzt sich im Wesentlichen aus Netztarif, Energiepreis sowie Steuern und Abgaben zusammen).

Gewechselt wird nur der Lieferant, der Netzbetreiber bleibt immer derselbe. Und der Netzbetreiber bleibt auch nach dem Umstieg zuständig für das Funktionieren des Netzes. Bei einer Störung kann sich jeder weiterhin an seinen Landesoder Kommunalversorger wenden, egal von welchem Energielieferanten er die Energie bezieht. Auch die jährliche Ablesung erfolgt durch den Netzbetreiber – jeder Konsument kann diese allerdings auch selbst vornehmen und die Daten an den Netzbetreiber schicken.

Wie zufrieden sind die Wechsler?

Konsumenten, die bereits ihren Lieferanten gewechselt haben, sind damit sehr zufrieden. Das bestätigt eine Umfrage, die im Auftrag der E-Control durchgeführt worden ist. Für zwei Drittel aller Befragten (61 Prozent) haben sich die Erwartungen erfüllt oder übertroffen. 92 Prozent bestätigen, dass der Wechsel sehr bzw. eher einfach war. Und 55 Prozent haben den Umstieg zu einem anderen Lieferanten sogar in ihrem Bekanntenkreis weiterempfohlen.

Strom und Gas

Jahresabrechnung: Klarheit im Zahlenfriedhof

 

Über unverständliche Strom- bzw. Gasrechnungen haben wir uns wohl alle schon einmal geärgert. Hier ein paar Tipps, wie man die Jahresabrechnung richtig liest. Jahresabrechnung: Energie + Netz + Abgaben + Steuer

 

Viele Zahlen

 

Sie haben eine bestimmte Menge Strom bzw. Gas verbraucht, und die muss nun bezahlt werden. So weit ist alles klar. Doch warum, fragen viele, muss dann die Abrechnung manchmal so kompliziert sein? Eine erste Erklärung: Sie müssen nicht nur für den Verbrauch zahlen, sondern auch für eine Reihe anderer Leistungen. Im Einzelnen setzt sich der Preis, beim Strom genauso wie beim Gas, aus folgenden drei Komponenten zusammen:

 

  • Energiepreis. Der verbrauchsabhängige Preis. Er kann noch einmal in Arbeitspreis pro Kilowattstunde und Grundpreis pro Monat unterteilt sein.
  • Netztarif. Zum einen die behördlich festgesetzte Gebühr für die Netznutzung, auch Systemnutzung genannt. Zum anderen auch das Entgelt für Messleistungen.
  • Abgaben und Steuern. Da gibt es zunächst die Energieabgabe: Sie beträgt 1,5 Cent/kWh für Strom (Elektrizitätsabgabe) und 0,59 Cent/ kWh für Gas (Erdgasabgabe). Weiters gibt es gesetzlich verordnete Zuschläge für Ökostrom, Kraft-Wärme-Kopplung, sowie in manchen Gemeinden eine Gebrauchsabgabe. Auf alle Positionen werden schließlich 20 Prozent Umsatzsteuer aufgeschlagen.

Der Energiepreis ist jener Teilbetrag, den Sie durch den Wechsel zu einem anderen Anbieter verändern können. Hier spielt sich der Wettbewerb ab. Dagegen bleiben die beiden anderen Bereiche – Netzpreis sowie Steuern und Abgaben – von einem Wechsel unbeeinflusst (abgesehen vom Steueranteil auf den Energiepreis).

 

Initiative "transparente Energierechnungen"

 

Bei einigen Energieunternehmen ist die Jahresabrechnung für den Konsumenten leider noch immer schwer zu verstehen. Was für den Kunden die Transparenz und Vergleichbarkeit zwischen den einzelnen Anbietern sehr beeinträchtigt. Deshalb hat die E-Control jetzt eine Initiative „transparente Energierechnungen“ gestartet, bei dem die Rechnungen auf Rechtskonformität überprüft werden.

 

Verbrauchte Energie muss auch bezahlt werden

 

Einem säumigen Zahler darf der Strom (das Gas) abgedreht werden. Nach einer Mahnung und dem Androhen der Abschaltung hat das Unternehmen das Recht, die Energielieferung zu unterbrechen. Damit es nicht so weit kommt, sollten Sie bei Geldschwierigkeiten versuchen, Ratenzahlungen zu vereinbaren – was erfahrungsgemäß kein Problem ist. Falls es Unstimmigkeiten gibt, können Sie die Schlichtungsstelle der E-Control anrufen (siehe übernächste Seite). Auch wenn Sie eine Preiserhöhung Ihres Unternehmens nicht mitmachen möchten, können Sie widersprechen. Ihr Lieferant ist dann verpflichtet, Sie für weitere drei Monate zum alten Preis zu beliefern. In dieser Zeit können Sie sich einen neuen Lieferanten aussuchen.     

 

 In der Jahresabrechnung finden Sie die Hauptkomponenten für Ihre Strom- oder Gasrechnung: Energiepreis, Netztarif (Netzdienstleistung) sowie Abgaben und Zuschläge. Auf alle diese Posten wird schließlich noch die Umsatzsteuer aufgeschlagen.

 

Liebe Leserin, lieber Leser!

Liebe Leserin, lieber Leser!

Es gibt in Österreich eine Reihe von Strom- bzw. Gaslieferanten. Der österreichische Energiemarkt unterliegt dem freien Wettbewerb. Das bedeutet für Sie, dass Sie sich aussuchen können, von wem Sie Ihren Strom oder Ihr Gas kaufen. Möchten Sie vom günstigsten Lieferanten Ihren Strom bzw. Gas beziehen oder würden Sie gerne mit Ökoenergie beliefert werden – die Entscheidung liegt ganz bei Ihnen, Sie haben die Wahl. Sie können sich den Lieferanten aussuchen und können durch den Wechsel zu einem billigeren Lieferanten bares Geld sparen. Gerade in Zeiten steigender Preise eine gute Möglichkeit, die kein Konsument auslassen sollte.

Wichtig für Sie ist in diesem Zusammenhang, dass der Strom oder das Gas, das Sie nach einem Wechsel geliefert bekommen, an Qualität nichts einbüßt – Strom und Gas haben kein Mascherl. Das Produkt bleibt auch nach einem Wechsel immer das gleiche.

Wechseln um Wettbewerb anzukurbeln

Jeder von uns sollte von seiner Wahlmöglichkeit Gebrauch machen, denn: Bislang läuft der Wettbewerb um die Energiekunden noch nicht sehr intensiv, es kommt kaum zu Preiskämpfen oder Abwerbekampagnen der Energieunternehmen. Trotzdem haben sich viele österreichische Haushalte schon schlau gemacht und gewechselt. Insgesamt haben rund 420.000 Kunden (7,5%) seit Beginn der Liberalisierung den Stromlieferanten gewechselt. Im Gasbereich sind es rund 50.000 Konsumenten (3,7%), die sich einen neuen Lieferanten gesucht haben.

Das Ende der Fahnenstange ist dabei jedoch noch nicht erreicht – denn, je häufiger gewechselt wird, desto mehr kommt der Wettbewerb in Schwung und desto weniger können die Unternehmen an hohen Preisen festhalten und ihre Marktanteile weiterhin sichern. Wir, die Konsumenten, könnten somit einen wesentlichen Beitrag zur Ankurbelung des Wettbewerbs leisten: Indem wir nicht länger dem ehemaligen Monopolversorger die Treue halten, sondern uns das beste Angebot schnappen.

Die wichtigsten Infos, kurz gefasst

In diesem "Konsument-Spezial" (Beilage zu Konsument 10/2008) , gemeinsam herausgegeben vom Verein für Konsumenteninformation und der unabhängigen Aufsichtsbehörde für den Strom- und Gasmarkt E-Control finden Sie einen Überblick über

  • die wichtigsten Informationen zum Thema Strom und Gas
  • Ihre Wahlmöglichkeiten
  • eine Anleitung zum Wechsel des Lieferanten
  • Wissenswertes zu "Erneuerbaren Energien/Ökoenergie"
  • eine Liste aller überregionalen Strom- und Gaslieferanten.

So sehen Sie auf einen Blick, wer in Österreich überhaupt als Strom- und Gaslieferant tätig ist.

Hohe Versorgungssicherheit

Hohe Versorgungssicherheit

Allen Unkenrufen zum Trotz bleibt die Stromversorgung auch nach der Liberalisierung gut abgesichert. Dies belegt auch die letzte verfügbare Störungsstatistik aus dem Jahr 2007.

Zuverlässige Energieversorgung. Elektrizität ist in Österreich weiterhin zu mehr als 99 Prozent verfügbar. Dies geht aus der aktuell vorliegenden Ausfalls- und Störungsstatistik der E-Control hervor. Eine Zahl, die beruhigt. Auch unsere Gasversorgung klappt seit 40 Jahren ohne Probleme, und das trotz des Kalten Krieges in der Vergangenheit und trotz politischer Spannungen zwischen Russland und der Ukraine in den letzten Jahren.

Schneller Wechsel, neuer Lieferant

Der schnelle Wechsel zum neuen Lieferanten

  1. Suchen Sie sich mit dem Tarifkalkulator ( www.e-control.at ) den günstigsten Lieferanten aus.
  2. Den neuen Lieferanten kontaktieren: Schicken Sie ihm Ihre letzte Jahresabrechnung und ein ausgefülltes Vertragsformular, dann erledigt er alles Weitere für Sie.
  3. Nach spätestens zwei Monaten werden Sie vom neuen Lieferanten versorgt – ohne Unterbrechung der Strom- (Gas-)versorgung.

Tarifkalkulator

Eine besser lesbare Ansicht des Tarifkalkulators finden sie unter DOWNLOADS.

Klicken Sie unter www.e-control.at auf den Button "Tarifkalkulator".

  • Geben Sie Ihre Postleitzahl und Ihren Jahresverbrauch für Strom und/oder Gas in kWh ein. Diesen finden Sie auf Ihrer letzten Jahresabrechnung.
  • Sie erhalten eine Übersichtsliste mit allen Energielieferanten, die für Sie in Frage kommen – gereiht vom günstigsten bis zum teuersten. Dabei können Sie noch auswählen, ob die Tarife inklusive oder exklusive Rabatte angezeigt werden sollen.
  • Sollten Sie über keinen Internetzugang verfügen, können Sie sich gerne unter 0810 10 25 54 (zum Tarif von € 0,044 pro Minute) an die Energie-Hotline der E-Control wenden.

Ökostrom

Ökostrom: Umsteigen auf „sauberen“ Strom

Egal, von welchem Lieferanten Sie Ihren Strom beziehen, er ist von gleicher Qualität. Dennoch können Sie Strom bestimmter Herkunft den Vorzug geben.

Ökostrom kann bevorzugt werden

Man kann sich zwar nicht den Strom aussuchen, der aus der Steckdose kommt, aber man kann beeinflussen, wohin das Geld geht. Physikalisch unterscheidet sich Strom aus Atomkraft nicht von Strom aus Wasserkraft oder Sonnenenergie. Im Stromnetz befindet sich Strom aus verschiedenen Quellen, eine Trennung ist unmöglich. Strom hat also sozusagen kein Mascherl. Aber darum geht es auch gar nicht. Die Qualität der Ware Strom ist überall gleich, die ökologischen Auswirkungen seiner Erzeugung sind es aber nicht. Je mehr Menschen sich für umweltgerechten Strom entscheiden, umso mehr davon kann ins Netz eingespeist werden und umso besser können Ökostromerzeuger im Wettbewerb bestehen.

Welcher Strom ist nun umweltfreundlich?

Es müssen verschiedene Begriffe differenziert werden:

Ökostrom: Es handelt sich hierbei um Strom aus allen erneuerbaren Energiequellen (Wasserkraft, Wind, Sonne, Erdwärme, Biomasse, Deponie-und Klärgas und Biogas). Ausgenommen ist demnach Strom aus fossilen (Erdöl, Erdgas, Kohle) oder nuklearen Energieträgern.

Unterstützungswürdiger Ökostrom: Nicht jeder Ökostrom wird nach dem Ökostromgesetz unterstützt. So werden beispielsweise nur Kleinwasserkraftwerke mit einer Leistung unter 10 MW gefördert, Großwasserkraftwerke hingegen nicht. Ebenfalls nicht gefördert wird Strom aus Abfall, Ablauge oder Klärschlamm. Sowohl Stromhändler als auch Konsumenten müssen ihren Obolus entrichten. Letzteren werden Zuschläge zum Netztarif verrechnet. Im Jahr 2008 zahlt ein durchschnittlicher Haushalt für „sonstigen Ökostrom“ (und zu einem geringen Anteil für Kleinwasserkraft) durchschnittlich 35 Euro pro Jahr. Davon werden 15 Euro pro Jahr durch die Zählpunktpauschale vom Netzbetreiber verrechnet und etwa 20 Euro pro Jahr mit dem Strompreis durch den Stromlieferanten, der höhere Verrechnungspreise für den geförderten Ökostrom bezahlen muss.

Grüner Strom: Zusätzlich zu den gesetzlichen Vorgaben für unterstützungswürdigen Ökostrom können sich Stromlieferanten freiwillig dazu verpflichten, die Anforderungen des Österreichischen Umweltzeichens Grüner Strom zu erfüllen. Um das Umweltzeichen zu erhalten, muss der Lieferant bestimmte Anforderungen erfüllen: Er darf ausschließlich mit Ökostrom handeln; er muss einen Mix von zumindest zwei umweltgerechten erneuerbaren Energiequellen anbieten. Der Anteil an Photovoltaik- Strom muss mindestens ein Prozent betragen, der Gesamtanteil an Wasserkraft darf 79 Prozent nicht übersteigen. Wobei der Strom auch in Großkraftwerken gewonnen werden kann, sofern diese strenge ökologische Kriterien erfüllen.

Stromkennzeichnung

Alle Stromlieferanten müssen ihren Strommix im Rahmen der Stromkennzeichnung nach einheitlichen Kriterien auf der Jahresabrechnung ausweisen. Zusätzlich müssen auf der Jahresabrechnung die Umweltauswirkungen angeführt werden (CO2-Emissionen und radioaktiver Abfall).

Um den Konsumenten in seiner Wahl zu unterstützen, wird die Stromkennzeichnung der Lieferanten auch im Tarifkalkulator (www.e-control.at, Tarifkalkulator) angegeben, das heißt, der Kunde kann sich gezielt einen Lieferanten aussuchen, der ausschließlich einen Mix aus erneuerbaren Energiequellen anbietet. Eine Reihe von Lieferanten erfüllt mittlerweile dieses Kriterium.

Ökostrom kann Energieeffizienz nicht ersetzen

Zukünftige Klimaschutzziele können nur bei Senkung des Energieverbrauchs erreicht werden. Ökostrom kann einen zusätzlichen Beitrag leisten, aber eine Senkung des Energieverbrauchs nicht ersetzen.

Anbieter von Grünem Strom mit dem Umweltzeichen

Umweltzeichen
  • Alpen Adria Energie Naturstrom Vertrieb GmbH
  • Naturkraft Energievertriebsges.m.b.H.
  • oekostrom Vertriebs GmbH 

 Näheres siehe: www.umweltzeichen.at

Services der E-Control

Das Serviceangebot der E-Control

 

1. Tarifkalkulator: Tarife einfach vergleichen

Sie wissen gar nicht, welche Lieferanten es gibt? Mit einem Mausklick auf den Button "Tarifkalkulator“ auf der Internetseite der Energie-Control (www.e-control.at) können Sie sich schnell einen Überblick verschaffen. Sie geben die Postleitzahl Ihres Wohnsitzes ein, dazu Ihren Jahresstrom- oder -gasverbrauch in kWh (den finden Sie auf Ihrer Jahresabrechnung), und schon listet der Tarifkalkulator alle Lieferanten Ihrer Region auf. Und er zeigt Ihnen auch, welcher für Sie am günstigsten kommt. Weiters erhalten Sie die Information, aus welchen Energiequellen sich der Strom der einzelnen Unternehmen zusammensetzt. Zu dieser Auskunft sind die Elektrizitätsunternehmen gesetzlich verpflichtet – auch auf Ihrer Jahresabrechnung. Wenn Sie sich im Tarifkalkulator bei WatchDog registrieren, werden Sie laufend via E-Mail über Tarifänderungen informiert.

Energie-Hotline für persönliche Beratung

Wenn Sie Fragen zu Ihrer Energierechnung oder zum Lieferantenwechsel haben oder generell Informationen zum Energiemarkt möchten, können Sie sich einfach an die Energie-Hotline der E-Control (0810 10 25 54 zum Tarif von 0,044 Euro/Minute) wenden: Die Mitarbeiter informieren Sie unter anderem gerne darüber, welcher Lieferant für Sie am günstigsten kommt. Wichtig sind auch hier wieder die Angaben über Ihre Postleitzahl und Ihren Jahresverbrauch in kWh.

2. Quick-Check: Energiefresser aufdecken

Energiekosten lassen sich durch den Wechsel zu einem günstigeren Lieferanten einsparen, aber auch und ganz einfach durch Senkung des Energieverbrauchs. Viele kennen zwar ihre Stromkosten, wissen aber gar nicht, ob sie über oder unter dem durchschnittlichen Nutzerverhalten liegen. Auch hier kann die Energie-Control helfen, und zwar mit dem Energieeffizienzkalkulator, der in Kooperation mit der Österreichischen Energieagentur erstellt wurde. Zu finden unter www.e-control.at – „Quick-Check“ anklicken. Sie geben Größe und Ausstattung Ihrer Wohnung ein, dazu Anzahl der Bewohner und Jahresverbrauch, und der Kalkulator rechnet Ihnen aus, wie Sie die Energie effizienter nutzen können.

Manchmal genügt dazu ein kleiner Handgriff: So lässt sich beim Geschirrspülautomaten schon mit einer Absenkung der Wassertemperatur von 60 auf 50 Grad Celsius eine Reduktion des Energieverbrauchs von bis zu 30 Prozent erreichen! Viele ältere Elektrogeräte sind wahre Stromfresser. Moderne Geräte haben in der Regel einen geringeren Energieverbrauch – und sind zudem auch noch leistungsfähiger. Daher lohnt sich oft ein Umstieg. Unter www.topprodukte.at finden Sie eine Auflistung energieeffizienter Geräte.

3. Schlichtungsstelle: Wenn es Probleme gibt

Ärger mit dem Netzbetreiber? Unzufrieden mit der Stromlieferung? Kommt Ihnen Ihre Abrechnung viel zu hoch vor – und der Mehrverbrauch lässt sich auch mit dem letzten strengen Winter nicht erklären?

Schlichtungsstelle der Energie-Control

In strittigen Situationen kann die Schlichtungsstelle der Energie-Control eingeschaltet werden, schriftlich, per Fax oder E-Mail. Für den Antrag brauchen Sie kein Formular, folgende Angaben sollten jedoch enthalten sein:

  • Sachverhalt: Was ist aus Ihrer Sicht passiert?
  • Streitgegner: Gegen welches Unternehmen richtet sich Ihr Antrag?
  • Forderung: Wie kann Ihrer Meinung nach eine befriedigende Lösung des Streitfalls aussehen?

Beachten Sie die dreijährige Verjährungsfrist.

Die Schlichtungsstelle versucht zwischen den Streitparteien zu vermitteln und eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen. So können Sie sich ein teures Gerichtsverfahren ersparen.

Schlichtungsstelle: Schicken Sie Ihren schriftlichen Streitschlichtungsantrag entweder

  • per Post: Energie-Control GmbH, Schlichtungsstelle, Rudolfsplatz 13a, 1010 Wien
  • per Fax: Energie-Control GmbH, Schlichtungsstelle, (01) 247 24-900
  • oder per E-Mail: schlichtungsstelle@e-control.at

4. Preismonitor: Die aktuellen Preise

Neu im Angebot der E-Control ist der Preismonitor. Auf einen Blick werden hier die Preisunterschiede zwischen den verschiedenen Versorgungsgebieten in Österreich sichtbar und die Einsparungsmöglichkeit durch Wechsel zum günstigsten Lieferanten. Interessierte erfahren auch, wo das heimische Preisniveau im europäischen Vergleich liegt. Die Daten werden monatlich aktualisiert.

Überregionale Lieferanten

Strom und Gas: überregionale Lieferanten (Abb: VKI)

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