Der Wechsel zu einem anderen Energieliefranten ist einfacher als man glaubt. Und vor allem ist er kostenlos möglich. - Ein "Konsument"-spezial in Zusammenarbeit mit der E-Control.
Strom- und Gasversorgung: Was freie Wahl bringt
In (fast) ganz Österreich haben Konsumenten die freie Wahl zwischen mehreren Strom- und Gaslieferanten.
Es gibt eine Vielzahl von Produkten des täglichen Bedarfs – nehmen wir beispielsweise Waschpulver – die von verschiedenen Firmen angeboten werden. In der Regel vergleicht man diese Angebote und entscheidet sich dann für das billigste bzw. beste. Im Energiebereich ist es genauso: Es gibt verschiedene Lieferanten, die Strom oder Gas zu verschiedenen Preisen, oft mit einzelnen Rabatten etc. kombiniert, anbieten. Da Strom immer Strom bleibt und Gas immer Gas, spielt der Preis die ausschlaggebende Rolle – außer, Sie entscheiden sich für eine Belieferung mit Ökoenergie.
Wichtige grundsätzliche Informationen
Es ist manchmal nicht leicht, sich im „Energie-Informationsdschungel“ zurechtzufinden. Von wem kann ich Strom beziehen, wer ist für die reibungslose Stromversorgung zuständig, an wen kann ich mich bei Fragen oder Beschwerden wenden, wie kann ich einen Preisvergleich machen, welche Rechte als Konsument habe ich überhaupt…? Hier erhalten Sie die Antworten auf all diese Fragen.
Freie Wahl b beim Energie-Lieferanten
Freien Wettbewerb gibt es nur im Bereich der reinen Energie. Sie als Konsument können sich entscheiden, ob Ihr Energielieferant, von dem Sie bisher Ihren Strom oder Ihr Gas gekauft haben (also das angestammte Energieunternehmen), auch weiterhin für Ihre Energielieferung zuständig sein soll oder ob Sie einen anderen Energielieferanten vorziehen. Es gibt eine Reihe von Energielieferanten, die Kunden in ganz Österreich beliefern. Sie werden als überregionale Lieferanten bezeichnet.
Der Netzbetreiber bleibt derselbe
Beim Strom- oder Gasnetz ändert sich nichts, auch wenn Sie Ihren Lieferanten wechseln. Der Netzbetreiber bleibt wie bisher Ihr Vertragsund Ansprechpartner für den Netzbereich. Das bedeutet, er ist weiterhin für die Instandhaltung des Netzes und die reibungslose Versorgung mit Strom oder Gas verantwortlich.
Bei Störungen im Netz oder in der Anlage ist ebenfalls wie bisher der Netzbetreiber zu informieren. Er muss die Störung beheben, unabhängig davon, von welchem Lieferanten Sie Ihre Energie beziehen. Auch hier ändert sich also durch einen Lieferantenwechsel nichts. Weiters ist es auch der Netzbetreiber, der für die Zählerablesung zuständig ist. Diese erfolgt wie bisher einmal jährlich durch den Netzbetreiber oder durch Sie selbst.
Zähler selbst ablesen
Sollten Sie Ihren Zähler selbst ablesen, müssen Sie den Zählerstand Ihrem Netzbetreiber bekannt geben. Liegen dem Netzbetreiber nämlich keine abgelesenen Daten vor, kann dieser den Verbrauch rechnerisch ermitteln. Der Netzbetreiber teilt dann Ihrem Lieferanten mit, wie viel Strom oder Gas Sie verbraucht haben, damit dieser die gelieferte Energie auch abrechnen kann.
Die Information, wie Ihr Zählerstand ermittelt wurde, finden Sie auf Ihrer Jahresabrechnung. Durch die verschiedenen Aufgaben von Netzbetreiber und Lieferant sind die einzelnen Preiskomponenten auf der Strom- bzw. Gasrechnung auch getrennt ausgewiesen. So haben Sie auch einen besseren Überblick, wie der Betrag, den Sie bezahlen müssen, zustande kommt. Grundsätzlich besteht die Rechung aus den folgenden 3 Teilen:
Energiepreis, Netztarif und Steuern
Der Energiepreis ist das Entgelt für die Lieferung der Energie. Nur er unterliegt dem Wettbewerb. Und je höher der Energiepreis, umso stärker wirken sich Preisunterschiede bei diesem auf den Gesamtpreis aus. Der Netztarif ist das Entgelt für den Netzbetreiber; er wird von der Aufsichtsbehörde E-Control festgelegt. Nicht zu vergessen sind auch die Steuern und Abgaben (vor allem 20 Prozent Umsatzsteuer sowie die Energieabgabe). Sie machen ein Viertel bis ein Drittel des Gesamtpreises aus.
Preisvergleiche sind sehr einfach möglich
Welcher Lieferant ist nun der günstigste? Wer bietet in meiner Region an? Immer noch scheint der Energiemarkt für viele ein unbekanntes Wesen zu sein. Es ist wohl kein Zufall, denn die ehemaligen Monopolversorger zeigen wenig Interesse, dass sich ein lebendiger Wettbewerb entwickelt. Hier fehlt es vor allem an Marketingaktivitäten und Informationskampagnen für die Konsumenten.
Dennoch ist es auch für Laien kein Problem, sich die notwendigen Informationen zu verschaffen. Sie brauchen nur die Homepage der unabhängigen Aufsichtsbehörde Energie-Control (kurz E-Control) zu besuchen: Der Tarifkalkulator der E-Control unter www.e-control.at ermöglicht es Ihnen, sehr einfach zu erfahren, welche Strom- und Gaslieferanten es gibt, welche Preise sie verlangen und wer der für Sie individuell günstigste Lieferant ist. Sie können sich aber auch telefonisch Preisvergleiche durchführen lassen. Hier stehen Ihnen die Mitarbeiter der Energie-Hotline der E-Control unter 0810 10 25 54 (zum Tarif von 0,044 Euro/Minute) zur Verfügung.
Bis zu 275 Euro einsparen
Es gibt durchaus spürbare Preisunterschiede zwischen den verschiedenen Lieferanten. So bringt der Wechsel vom angestammten zum jeweils billigsten Lieferanten eine jährliche Ersparnis von bis zu 85 Euro beim Strom bzw. von bis zu 190 Euro beim Gas (Stand September 2008). Da die Qualität des Produktes Strom oder Gas ident ist, weil ja der Netzbetreiber für die Qualität verantwortlich ist und dieser stets derselbe bleibt, kann man ruhigen Gewissens den Preisvorteil nützen.
Maximal ein Jahr gebunden
Achten Sie beim Preisvergleich auch auf Rabatte. Zu unterscheiden sind laufende und einmalige Rabatte. Bitte beachten Sie die Bindefristen der einzelnen Lieferanten, die unterschiedlich sind. Eine maximale Bindefrist gibt es längstens für ein Jahr. Jedoch haben Sie bei Preiserhöhungen immer die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen. Am besten ist es, sich über die aktuellen Angebote am Laufenden zu halten – mit dem Tarifkalkulator der E-Control. Einfach regelmäßig reinschauen und sich informieren.
Tirol und Vorarlberg : keine freie Wahl beim Gas
Ausgenommen vom freien Markt ist der Gasmarkt in Tirol und Vorarlberg. Weil es zwischen diesen beiden Bundesländern und Restösterreich keine Gasleitungsverbindung gibt (konkret fehlt ein 19 km langes Stück zwischen Hochfilzen und Saalfelden), existiert für Tiroler und Vorarlberger nach wie vor nur ein Gaslieferant.