"Vor den Vorhang" bitten wir Unternehmen, die besonderes Entgegenkommen gezeigt haben - über die gesetzlichen Ansprüche (Gewährleistung) oder vertragliche Zusagen (Garantie) hinaus. - Hier: Induktionskochplatte von Rommelsbacher
2 ½ Jahre nach dem Kauf wurde die Induktionskochplatte kaputt. Zwar hatten wir 3 Jahre Garantie, die Rücksendung an den deutschen Hersteller mussten wir aber selbst bezahlen. Vier Tage später war das Austauschgerät da – mit einem Sprung in der Glasplatte. Eine erneute Rücksendung auf unsere Kosten hätte bereits zwei Drittel des Neupreises entsprochen. Wir kontaktierten die Firma Rommelsbacher, die lieferte ohne Berechnung ein zweites Gerät. Dieses Mal war alles in Ordnung, da doppelt verpackt. Das defekte Austauschgerät konnten wir unfrei retournieren.
Steffen Tittel
Gmunden