Als Frau Gamrith auf ihre Enkeltochter aufpasste, zerbrach das Induktionskochfeld. Ein Fall für die Haushaltsversicherungen? Die VAV lehnte die Deckung des Schadens zunächst ab. - Hier berichten wir über Fälle aus unserer Beratung; diesen hat Mag. Manuela Robinson betreut.
Als Frau Gamrith in der Wohnung ihrer Tochter auf ihr Enkelkind aufpasste, rutschte ihr in der Küche eine Glasflasche aus der Hand. Die Flasche prallte auf das Induktionskochfeld und dieses zerbrach.
Haushaltsversicherung lehnt Deckung ab
Herr Gamrith hatte bei der VAV Versicherungs-AG eine Haushaltsversicherung abgeschlossen. Er meldete den Schaden. Doch die Versicherung lehnte die Deckung mit dem Argument ab, dass Schäden an in Verwahrung genommenen Objekten vom Versicherungsschutz ausgeschlossen seien.
Enkelkind gehütet
Wir stellten gegenüber der VAV klar, dass Frau Gamrith lediglich ihr Enkelkind gehütet hatte, das Induktionskochfeld hatte sie nicht in Verwahrung genommen (sie hatte es nicht einmal benützt), und ersuchten um vertragsgemäße Deckung des Schadens. Unsere Intervention war erfolgreich. Die VAV überprüfte die Sachlage nochmals und überwies Herrn Gamrith den Kaufpreis des Kochfeldes.
Die Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert.
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