"Ein Fall für KONSUMENT": Aus unserer Beratung - Fälle, die wir erledigen konnten und solche, bei denen wir nichts erreichen konnten. Diesmal: Kein Entgegenkommen des Versandhandels.
Frau Graf hatte bei Otto Versand eine Sitzgarnitur um 1.499 Euro gekauft. Nach ungefähr einem Jahr war die Polsterfüllung zusammengedrückt, Gruben hatten sich gebildet und man konnte nicht mehr bequem sitzen. Obendrein waren die verformten Pölster alles andere denn attraktiv. Frau Graf reklamierte bei Otto Versand und verlangte, die Sitzgarnitur im Rahmen der Gewährleistung zu richten. Otto Versand beauftragte daraufhin POS Polsterservice, das Möbelstück in Familie Grafs Wohnung zu begutachten.
Kein Hinweis bei Vertragsabschluss
POS kam zu dem Schluss, dass mit der Garnitur an sich alles in Ordnung sei. Man müsse die losen Sitzpölster – so hieß es im Bericht – lediglich nach Gebrauch durch Klopfen und Aufschütteln wieder in Form bringen. So einfach ist die Sache freilich nicht. Denn die Sitzpölster wiegen pro Stück zehn bis fünfzehn Kilo. Da ist das regelmäßige Aufschütteln nach dem Benutzen wohl nicht zumutbar. Außerdem: Die Gruben, die sich bereits gebildet hatten, verschwanden trotz allen Schüttelns nicht mehr. Auch war Frau Graf vor Vertragsabschluss nicht darauf hin gewiesen worden, dass die Pölster dieser Garnitur regelmäßig durch Aufklopfen wieder in Form zu bringen wären.
Kein Austausch
In unserem Interventionsschreiben forderten wir Otto Versand daher auf, die Garnitur im Rahmen der Gewährleitung auszutauschen bzw. Frau Graf den Kaufpreis zurückzuerstatten. Otto Versand lehnte ab: POS Polsterservice habe festgestellt, dass es sich bei den Verformungen der Sitzpölster um „modellbedingte und warentypische Erscheinungen“ handle und demnach keine Mängel vorlägen. Frau Graf habe darüber hinaus den Bericht von POS Polsterservice anstandslos unterschrieben. Eine Rücknahme der Sitzgarnitur sei daher nicht möglich.