"Statt eines Zauns hat mein neuer Nachbar eine Mauer direkt an die Grundgrenze gesetzt. Darf ich die kahle Betonwand mit einer Kletterpflanze begrünen?" - In unserer Rubrik "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Dr. Elisabeth Spanlang.
Dr. Elisabeth Spanlang |
Leider nicht, sagt unser Anwalt, bei dem wir uns nach der derzeit gültigen Rechtslage erkundigten. Nach Ansicht des Obersten Gerichtshofs handelt es sich bei Efeu, Veitschi & Co. um eine „unmittelbare Zuleitung“ und damit um einen unzulässigen Eingriff in fremdes Eigentum. Sie können aber an der Mauer eine Hecke pflanzen. Einen Pflanzabstand von 50 Zentimetern, wie immer wieder kolportiert wird, müssen Sie dabei nicht einhalten.
Anders als in Deutschland gibt es in Österreich grundsätzlich keinen vorgeschriebenen Grenzabstand. Sie dürfen daher Ihre neue Hecke auch direkt an die Grundstücksmauer setzen. Wachsen Äste in den Luftraum des Nachbargrundes, gilt das als natürlicher Überhang. Fühlt sich Ihr Nachbar dadurch gestört, muss er die Pflanzen selbst zurückschneiden.