- Große Unterschiede bei Wartezeiten auf Ambulanztermine
- Privatpatienten werden teilweise erheblich bevorzugt
- Im Zweifelsfall in mehreren Spitälern um Termin bemühen
Eine Zusatz- oder Sonderklasseversicherung bietet einige Vorteile. So lässt sich damit der Aufenthalt im Krankenhaus angenehmer gestalten, etwa die Unterbringung betreffend. Der Patient kann auch Einfluss darauf nehmen, von welchem Arzt er behandelt wird. Kritiker behaupten allerdings, dass sich finanziell besser gestellte Patienten durch die Extrazahlung auch eine medizinische Sonderbehandlung erkaufen könnten und mahnen vor dem Abgleiten in eine "Zwei-Klassen-Medizin".
Vorwurf der "Zwei-Klassen-Medizin"
Eine der Vermutungen, die in diesem Zusammenhang auch immer wieder geäußert wird, ist, dass privat Versicherte rascher zu einem Untersuchungs- bzw. Behandlungstermin kommen, sei es beim Arzt oder im Spital. Wir sind diesem Vorwurf bereits 2008 in einem Test zu Facharztterminen nachgegangen. Damals haben wir 90 Facharztordinationen in ganz Österreich unter die Lupe genommen. Eine Bevorzugung von Privatpatienten konnten wir nicht erkennen.
Überweisung für Spitalsambulanzen
In unserem aktuellen Test haben wir uns nun die Ambulanzen von Spitälern vorgenommen. Krankenanstalten und Ärzte kommen in den Genuss von Zulagen, wenn sie Sonderklassepatienten stationär aufnehmen. Derartige finanzielle Anreize könnten, so die Vermutung, dazu führen, dass Sonderklassepatienten rascher einen Ambulanztermin erhalten oder etwa an die Privatordination eines in der Krankenanstalt tätigen Arztes verwiesen werden. Mangels gesetzlicher Regelung ist ein derartiges Vorgehen zwar nicht verboten, eine Bevorzugung zusatzversicherter Patienten widerspricht jedoch den Grundsätzen einer gerechten und solidarischen Gesundheitsversorgung.
Auf der Homepage der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse (www.ooegkk.at) heißt es dazu etwa: "Bei der medizinischen Behandlung darf es keinen Unterschied zwischen der allgemeinen Gebührenklasse und der Sonderklasse geben. Dies gilt auch für die Vergabe von Operationsterminen." Wer länger auf eine Behandlung warten muss, ist nicht nur den Unannehmlichkeiten der Erkrankung länger ausgesetzt, sondern muss unter Umständen auch einen erneuten Gang zum überweisenden Arzt in Kauf nehmen. Überweisungen an eine Krankenanstalt sind nämlich in der Regel nur einen Monat ab Ausstellungsdatum gültig.
Wird diese Frist überschritten, müsste sich der Patient eigentlich einen neuen Überweisungsschein ausstellen lassen. Die meisten Spitäler akzeptieren allerdings auch Zuweisungen, bei denen das Zeitlimit überschritten wurde, vorausgesetzt, die Terminvereinbarung erfolgte innerhalb der Monatsfrist. Da die Ärzte wissen, dass es nicht selten zu langen Wartezeiten kommt, lassen viele das Ausstellungsdatum auf dem Überweisungsschein frei.