Zum Inhalt

Spitalsambulanzen: Terminvergabe - Privat hat Vorrang

  • Große Unterschiede bei Wartezeiten auf Ambulanztermine
  • Privatpatienten werden teilweise erheblich bevorzugt
  • Im Zweifelsfall in mehreren Spitälern um Termin bemühen

Eine Zusatz- oder Sonderklasseversicherung bietet einige Vorteile. So lässt sich ­damit der Aufenthalt im Krankenhaus angenehmer gestalten, etwa die Unterbringung betreffend. Der Patient kann auch Einfluss darauf Bild: Cartoon/K. Pitter nehmen, von welchem Arzt er behandelt wird. Kritiker behaupten allerdings, dass sich finanziell besser gestellte Patienten durch die Extrazahlung auch ­eine medizinische Sonderbehandlung erkaufen könnten und mahnen vor dem ­Abgleiten in eine "Zwei-Klassen-Medizin".

Vorwurf der "Zwei-Klassen-Medizin"

Eine der Vermutungen, die in diesem Zusammenhang auch immer wieder geäußert wird, ist, dass privat Versicherte rascher zu einem Untersuchungs- bzw. Behandlungstermin kommen, sei es beim Arzt oder im Spital. Wir sind diesem Vorwurf bereits ­2008 in einem Test zu Facharztterminen nachgegangen. Damals haben wir 90 Facharztordinationen in ganz Österreich unter die Lupe genommen. Eine Bevorzugung von Privatpatienten konnten wir nicht erkennen.

Überweisung für Spitalsambulanzen

In unserem aktuellen Test haben wir uns nun die Ambulanzen von Spitälern vor­genommen. Krankenanstalten und Ärzte kommen in den Genuss von Zulagen, wenn sie Sonderklassepatienten stationär aufnehmen. Derartige finanzielle Anreize könnten, so die Vermutung, dazu führen, dass Sonderklassepatienten rascher einen Ambulanztermin erhalten oder etwa an die Privatordination eines in der Kranken­anstalt tätigen Arztes verwiesen werden. Mangels gesetzlicher Regelung ist ein derartiges Vorgehen zwar nicht verboten, eine Bevorzugung zusatzversicherter Patienten widerspricht jedoch den Grundsätzen einer gerechten und solidarischen Gesundheitsversorgung.

Auf der Homepage der Ober­österreichischen Gebietskrankenkasse (www.ooegkk.at) heißt es dazu etwa: "Bei der medizinischen Behandlung darf es keinen Unterschied zwischen der allgemeinen Gebührenklasse und der Sonderklasse geben. Dies gilt auch für die Vergabe von ­Operationsterminen." Wer länger auf eine Behandlung warten muss, ist nicht nur den Unannehmlichkeiten der Erkrankung länger ausgesetzt, sondern muss unter ­Umständen auch einen erneuten Gang zum überweisenden Arzt in Kauf nehmen. Überweisungen an eine Krankenanstalt sind nämlich in der Regel nur einen Monat ab Ausstellungsdatum gültig.

Wird diese Frist überschritten, müsste sich der Patient eigentlich einen neuen Überweisungsschein ausstellen lassen. Die meisten Spitäler akzeptieren allerdings auch Zuweisungen, bei denen das Zeitlimit überschritten wurde, vorausgesetzt, die Terminverein­barung erfolgte innerhalb der Monatsfrist. Da die Ärzte wissen, dass es nicht selten zu langen Wartezeiten kommt, lassen viele das Ausstellungsdatum auf dem Überweisungsschein frei.

Privat im Vorteil

Früherer Termin möglich?

In der Broschüre "Krankenanstalten in Österreich 2008" des Bundesministeriums für Gesundheit, Familie und Jugend waren im Jahr 2006 in Österreich 264 Kranken­anstalten ausgewiesen. Für unseren Test haben wir uns auf die jeweils größten gemeinnützigen Spitäler in den neun Landeshauptstädten beschränkt. Ausnahme ist Wien, wo wir mit dem Allgemeinen Krankenhaus (AKH) und dem Sozialmedizi­nischen Zentrum Ost – Donauspital (SMZ Ost) zwei Kliniken getestet haben. Pro Spital wurden drei Ambulanzen (Allgemeine Chirurgie, Allgemeine Gynäkologie und Allgemeine Orthopädie) von jeweils zwei Testpersonen kontaktiert. Diese baten unter Angabe der Diagnose und mit dem Hinweis, dass eine Überweisung eines Arztes vorläge, um einen Untersuchungstermin.

Erwähnt wurde auch, dass nach Meinung des überweisenden Arztes ein operativer Eingriff notwendig sei. Nach Bekanntgabe des Termins drängten sie, sofern dieser nicht innerhalb der nächsten beiden Werktage lag, auf einen früheren Termin. Wurde dieser gewährt, baten sie mit dem Hinweis auf die Zusatzversicherung um eine weitere Vorverlegung. Wurde die Terminverschiebung abschlägig beschieden, wiesen sie ebenfalls darauf hin, dass sie privat ver­sichert seien, und baten um eine Vorver­legung.

Privat im Vorteil

Das Ergebnis unseres Tests erhärtet die Vermutung, dass eine Zusatzversicherung Vorteile in Spitalsambulanzen bringt. Von 30 kontaktierten Ambulanzen konnten sich die Tester mit einem Hinweis darauf immerhin bei 9 – also bei fast einem Drittel – einen Vorteil verschaffen. Als besonders entgegenkommend zeigten sich die orthopädischen Ambulanzen. Hier boten das LKH Feldkirch, das AKH Linz und das Landesklinikum St. Pölten eine Terminvorverlegung an. In vier Ambulanzen (LKH Feldkirch, LKH Salzburg, SMZ Ost Wien, AKH Wien) wurde ein Termin in der Privatordination des Spitalsarztes in Aussicht gestellt.

Auch bei gynäkologischen Ambulanzen erwies sich der Hinweis auf eine Zusatzversicherung als vorteilhaft. In einem Fall (LKH Feldkirch) hätte sich die Testperson in der Privatordination be­handeln lassen können, zwei Mal (LKH Universitätsklinik Innsbruck, AKH Linz) wurde der Termin vorverlegt. Keine Extras gab es in den chirurgischen Ambulanzen, wobei es hier allerdings auch nur in zwei Fällen (LKH Feldkirch, LKH Universitätsklinik Innsbruck) zu einer Wartezeit von mehr als zwei Werktagen kam. Interessant ist, dass die Bevorzugung von Sonder­klasseversicherten in den betroffenen ­Ambulanzen nicht prinzipiell zu erfolgen scheint. Lediglich in zwei Fällen im LKH Feldkirch und im SMZ Ost Wien wurden beide Testpersonen bevorzugt. Im LKH Universitätsklinik Innsbruck, AKH Linz, Landesklinikum St. Pölten, LKH Salzburg und AKH Wien biss jeweils eine unserer beiden Testpersonen auf Granit.

Je nach Dringlichkeit

Insgesamt lässt sich in unserem Test feststellen, dass die Ambulanzen dann dazu neigen, Zusatzversicherten einen Terminvorteil einzuräumen, wenn der Eingriff ­weniger dringlich ist. Bei den von uns kons­truierten Fällen für die Ambulanzen der Allgemeinen Chirurgie sollte eine Unter­suchung bzw. ein Eingriff aufgrund bestehender Schmerzen möglichst rasch erfolgen. Hier kam es auch bis auf eine Aus­nahme (LKH Universitätsklinik Innsbruck) zu keinen nennenswerten Wartezeiten. Ist die Indikation weniger dringlich, verlängern sich die Wartezeiten und es nimmt die Tendenz zu, Zusatzversicherten einen Terminvorteil einzuräumen bzw. die Untersuchung in eine Privatordination zu verlegen.

Krankengeschichten

Krankengeschichten

In allen sechs Fällen war nach Ansicht des Haus- bzw. Facharztes eine Operation notwendig. Die Dringlichkeit der operativen Eingriffe war jedoch unterschiedlich. Ein Überweisungsschein lag jedes Mal vor.

Chirurgie

Fall 1    Der Patient leidet an Hämorrhoiden. Nach Meinung des Hausarztes ist eventuell ein operativer Eingriff notwendig. Auf Nachfrage teilt die Testperson mit, dass der Befund bei einer Vorsorgeuntersuchung erhoben worden sei.
Fall 2 Der Patient hat einen Analabszess bzw. eine Fistel. Auf Nachfrage teilt die Testperson mit, dass sie einige Tage unter starken Schmerzen gelitten habe. Die Schmerzen hätten spontan nachgelassen und Eiter sei ausgeflossen. Nach Meinung des Arztes müsse operiert werden.

 

Gynäkologie

Fall 1 Bei der Untersuchung beim Frauenarzt wurde ein Gebärmuttermyom festgestellt. Da Symptome vorhanden sind, sollte nach Meinung des Arztes operiert werden.
Fall 2 Anstelle des Myoms wurde vom Arzt eine Zyste diagnostiziert.

 

Orthopädie

Beide Testpersonen Nach Meinung des Facharztes (Orthopäde) ist eine Operation der Schulter notwendig. Auf Nachfrage erklären die Tester, dass sie vor Jahren eine Ausrenkung (Luxation) des Schultergelenkes erlitten hätten. Diese sei konservativ behandelt worden, doch seither komme es bei bestimmten Bewegungen immer wieder zu Subluxationen.

Testtabelle: Terminvergabe in Spitalsambulanzen

Zusammenfassung

  • Bevorzugung. Nicht alle Spitalsambulanzen halten sich an den Grundsatz, dass Privatpatienten und Kassenversicherte gleich zu behandeln sind. In unserem Test kam es in knapp einem Drittel aller Fälle zu einer Bevorzugung für Sonderklassepatienten.
  • Überweisungen. Die Überweisung vom Arzt ist in der Regel einen Monat lang gültig. Die meisten Spitäler akzeptieren sie aber auch, wenn das Gültigkeitsdatum überzogen wurde.
  • Wartezeiten. Die Wartezeiten auf einen Termin sind von Krankenanstalt zu Krankenanstalt unterschiedlich. Bei Routineeingriffen und wenn keine Präferenz für ein bestimmtes Spital vorliegt, lohnt es sich, bei mehreren Spitälern anzufragen.

Testkriterien

Zwei Testpersonen riefen bei zehn gemeinnützigen Kranken­anstalten drei unterschiedliche Ambulanzen im Abstand von 2 bis 3 Wochen an. Beide Tester erkundigten sich, wann ein ­Termin für eine Untersuchung möglich sei. Sie gaben an, über eine Überweisung vom Haus- bzw. Facharzt zu verfügen.

Die Anrufe erfolgten wenn möglich (je nach Erreichbarkeit der Ambulanzen) an unterschied­lichen Wochentagen. Lag der vorgeschlagene Termin nicht innerhalb der folgenden zwei Werktage, erkundigten sich die Tester, ob ein früherer Termin möglich sei. Bei positivem wie negativem Bescheid gaben sie an, privat versichert zu sein.

Adressen

AKH Linz
Krankenhausstraße 9
A-4021 Linz
0732 78 06
www.linz.at/akh

AKH Wien
Währinger Gürtel 18-20
A-1090 Wien
01 404 00
www.akhwien.at

KH Barmherzige Brüder Eisenstadt
Esterhazystraße 26
A-7001 Eisenstadt
02682 601
www.barmherzige-brueder.at

Landesklinikum St. Pölten
Propst-Führer-Straße 4
A-3100 St. Pölten
02742 300
www.stpoelten.lknoe.at

LKH Feldkirch
Carinagasse 47
A-6807 Feldkirch
05522 303
www.lkhf.at

LKH Klagenfurt
St.-Veiter-Straße 34
A-9020 Klagenfurt
0463 538
www.lkh-klu.at

LKH Salzburg
Müllner Hauptstraße 48
A-5020 Salzburg
0662 44 82
www.salk.at

LKH Universitätsklinik Graz
Auenbrugger Platz 1
A-8036 Graz
0316 385
www.klinikum-graz.at 

LKH Universitätsklinik Innsbruck
Anichstraße 35
A-6020 Innsbruck
050 504
www.tilak.at

SMZ Ost Wien
Langobardenstraße 122
A-1220 Wien
01 288 02
www.wienkav.at/kav/dsp

Leserreaktionen

Langes Warten

Ich habe seit Jahren kalte Knoten an der Schilddrüse, die regelmäßig untersucht werden müssen. Am 22. April 2010 erhielt ich von meinem Hausarzt die Überweisung für diese Untersuchung. Nach sofortigem Anruf im LKH Feldkirch habe ich einen Termin bekommen: 23. August 2010 (mit dem Hinweis auf diverse Urlaube). Ich bin nur normaler Kassenpatient!

Name der Redaktion bekannt
(aus Konsument 9/2010)

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang