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Zusatzkrankenversicherungen - Gesunde Prämie

  • Zusätzliche Zuckerln locken
  • Selbstbehalt kann Prämie sparen
  • Kündigung selten sinnvoll

Eine Klinik unter Palmen haben wir in den Prospekten der Anbieter von privaten Krankenversicherungen zwar noch nicht gefunden. Aber die Versprechungen eines „Rundum Gesund“-Paketes, einer „Besser Leben“-Versicherung und des „Best Doctor“ sind auch nicht schlecht. Rund eine Million Österreicher leisten sich für den Fall der Fälle ein Krankenhausbett in der so genannten Sonderklasse mit Betreuung durch den Arzt ihrer Wahl. Kritiker halten private Zusatzkrankenversicherungen für Luxusprodukte, die zu Überbehandlung und überhöhten Privatarzthonoraren führen. Die Anhänger verweisen auf Wartelisten für wichtige Operationen, die sich mit dem Hinweis auf eine Zusatzversicherung meist elegant umgehen lassen.

Einen Aufenthalt unter Palmen könnte man sich mit den Prämien für eine private Zusatzversicherung jedenfalls locker finanzieren. Deren Abschluss sollte daher gut überlegt sein. Eine Kündigung ist zwar möglich, aber nach langen Beitragszeiten (womöglich ohne Inanspruchnahme von Leistungen, sprich „umsonst“) ziemlich frustrierend. Tatsache ist, dass auch die medizinische Versorgung von Kassenpatienten in Österreich grundsätzlich auf höchstem Niveau liegt.

Nachwuchs verzweifelt gesucht 

Da der Markt ziemlich gesättigt ist und sich jüngere und damit gesündere Interessenten nur zögerlich bei den Versicherern einstellen, kommt die aktuelle Fitness- und Wellnesswelle gerade recht. Der Trend geht eindeutig weg von einer Kranken- hin zu einer Gesundheitsversicherung. Fast alle Anbieter haben in der letzten Zeit ihre Produkte in diese Richtung adaptiert und bieten neben dem Standardprodukt „Sonderklasse im Krankenhaus“ eine Reihe von Wellness-, Fitness- und Vorsorgeangeboten, wie alle zwei Jahre ein Wochenende im Wellnesshotel, ermäßigte Mitgliedschaft im Fitness-Center oder spezielle Vorsorgeuntersuchungen.

Bei genauer Betrachtung haben jedoch lediglich sechs Versicherungsunternehmen „echte“ Zusatzkrankenversicherungen im Programm (Taggeldtarif-Anbieter gibt es mehr). Ausländische Versicherer wurden in Österreich bislang nicht gesichtet. Der Markt ist gesättigt und außerdem baut die private Krankenversicherung (anders als etwa in Deutschland) auf dem sehr komplizierten Sozialversicherungssystem auf.

Für Laien ist das Angebot wegen der unzähligen Tarifkategorien und Optionen nicht überschaubar. Eine objektive Bewertung ist nur im Einzelfall und auf konkrete Anfrage möglich. Für den Konsumenten bedeutet dies fehlende Vergleichsmöglichkeiten und unter Umständen einseitige Beratung, wenn er nicht gleich mehrere Institute kontaktiert. Eine Alternative sind Versicherungsmakler, die gesetzlich dazu verpflichtet sind, das beste Angebot zu suchen. Aber auch hier ist nicht garantiert, dass alle möglichen Anbieter in die Bewertung einbezogen wurden.

Volle Deckung und Limits  

Wir haben die wichtigsten Tarifarten im gegenüberliegenden Kasten zusammengefasst. Wichtig: Nur für die Kosten in Krankenhäusern, mit denen der Versicherer einen Vertrag hat, ist die volle Kostendeckung garantiert.

Zur Sicherheit sollten Sie vor einer Behandlung immer abklären, ob das Wunschkrankenhaus (und die betreffende Abteilung!) auch Vertragspartner Ihres Versicherers ist und ob die geplante Behandlung gedeckt ist.

Für ambulante Behandlungen, Privatarzthonorare und Zahnbehandlungen sind die Versicherungsleistungen auf einen bestimmten Betrag pro Jahr (so genannte Limits) begrenzt. Zudem erfolgt die Kostenübernahme nur bis maximal 80 Prozent der tatsächlich aufgewendeten Kosten. Ein Selbstbehalt ist in jedem Fall selbst zu tragen. Leistungsobergrenzen gibt es auch für Medikamente, Brillen oder Kurbehandlungen. Alternative Heilverfahren (zum Beispiel Akupunktur, Homöopathie, Chiropraktik, Biofeedback, Bachblütentherapie), präventive Therapien (wie Massagen oder Kneipptherapie) und sogar Psychotherapie werden nur dann als Leistungsfälle anerkannt, wenn sie von einem befugten Arzt durchgeführt oder zumindest angeordnet werden. Nur dann ist eine Behandlung auch außerhalb der Arztbereiches (zum Beispiel bei einem Psychologen) möglich.

Die Höhe der Prämie ist abhängig von Geschlecht, Eintrittsalter, der Zugehörigkeit zu einem Sozialversicherungsträger, dem Bundesland und eventuellen Vorerkrankungen.

Je jünger der Versicherungsnehmer, desto günstiger ist die Einstiegsprämie. Beamte zahlen weniger als ASVG-Versicherte und Gewerbetreibende, Frauen wegen des möglichen Geburtenrisikos mehr als Männer. Ob diese seit vielen Jahren bestehende Diskriminierung (der Prämienunterschied beträgt bei einer 30-jährigen Frau rund 500 Schilling pro Monat) in Zeiten von drastisch sinkenden Geburtenraten noch zeitgemäß ist, mag dahingestellt bleiben. Der Österreich-Tarif (gleichzeitig der Wien-Tarif) ist der teuerste, weil in Wien auch die Krankenhauskosten am höchsten sind. Allerdings garantiert nur der Österreich-Tarif bundesweit volle Kostendeckung. Lässt sich zum Beispiel ein zum Tirol-Tarif Versicherter bei einem Spezialisten in Wien behandeln, ist es sehr wahrscheinlich, dass die tariflich vorgesehenen Leistungen nicht ausreichen und er aus eigener Tasche nachzahlen muss.

Ein Prämienvergleich ist nahezu unmöglich: Jeder Versicherer bietet eine Vielzahl von Tarifen mit Zusatzleistungen in unterschiedlichen Kombinationen.

Zahnsanierung auf Raten 

Bewerber um Zahnversicherungen sind „Aspiranten auf eine Vollsanierung des Gebisses“, bekennt ein Versicherungsexperte. Daher sind die Leistungen für Zahnbehandlungen und Zahnersatz stark begrenzt. Die Mehrheit der Anbieter hat zudem eine weitere Abstufung der hier ohnehin knappen Leistungsobergrenzen im ersten, zweiten und ab dem dritten Beitragsjahr eingezogen. Eine Eigenleistung ist in jedem Fall zu berappen. Außerdem sind die Zahnversicherungen wie auch die Wellness-Pakete kombinationspflichtig: Es muss zusätzlich eine Krankenhauskostenversicherung oder zumindest eine Taggeldversicherung abgeschlossen werden.

Hier können Sie sparen

Wenngleich man über die Höhe der Prämie in der Regel kaum verhandeln kann, bestehen doch eine Reihe von Gestaltungsmöglichkeiten. Die meisten Anbieter garantieren eine Prämienrückgewähr von zwei bis drei Monatsprämien jährlich, wenn keine Leistungen anfallen. Andere machen diese Vergütung von der Gewinnsituation des Unternehmens abhängig.

Unsere Tipps: Erkundigen Sie sich genau nach den Voraussetzungen für die Prämienrückgewähr! Und: Heben Sie Rechnungen bis zum Jahresende auf und entscheiden Sie in Hinblick auf den Prämienbonus erst dann, ob Sie kleinere Rechnungen wirklich einreichen.

Auch die Vereinbarung eines Selbstbehaltes kann sich positiv auf die Prämie auswirken. Wenn Sie bereit sind, im Ernstfall rund 10.000 Schilling pro Jahr (bei Uniqa pro zwei Jahre) aufzuzahlen, können Sie etwa ein Drittel bis die Hälfte der Prämie einsparen.

Aber Achtung: Werden Leistungen in Anspruch genommen, ist die Prämienersparnis dahin. Daher ist eine Selbstbehaltsvariante vor allem jenen zu empfehlen, die sich die Zusatzversicherung für den wirklichen Ernstfall aufheben wollen und bereit sind, geringe Beträge aus eigener Tasche zu bezahlen.

Bitte warten…  

Die Wartezeit zwischen Vertragsabschluss und erstmaliger Inanspruchnahme einer Leistung beträgt für den Sonderklassetarif und den ambulanten Heilkostentarif generell drei Monate (ausgenommen sind Unfälle und Infektionskrankheiten). Bei den Zahnkostentarifen liegen die Wartezeiten zwischen drei Monaten (Interunfall) und acht Monaten (Uniqa und Allianz Elementar), für Entbindungen gelten generell neun Monate. Die Versicherungsvertreter begründen dies damit, dass viele Frauen gerade im Hinblick auf eine baldige Geburt oder geplante Schwangerschaft eine Zusatzkrankenversicherung abschließen wollen. Eine kürzere Wartezeit lassen sich die Versicherungen aber gerne „abkaufen“, wenn dafür im Gegenzug ein bis zwei weitere im Haushalt lebende Personen (Ehepartner oder Kinder) nach dem gleichen Tarif versichert werden oder eine Mindestvertragsdauer von drei Jahren (Wiener Städtische) festgelegt wird.

Nur nach reiflicher Überlegung kündigen

Wenn Sie sich für einen Versicherer entscheiden, dann sind Sie diesem im Prinzip lebenslang verbunden. Ein Wechsel hätte zur Folge, dass Sie beim neuen Anbieter zu Ihrem aktuellen Lebensalter (mit höherer Prämie) eingestuft würden. Der Grund dafür liegt in der Altersrückstellung, die für jeden Versicherten in jüngeren Jahren für die Zeit gebildet wird, in der er älter und kränker ist. Der Versicherungswechsel wäre einfacher, wenn man diese Rückstellung mitnehmen könnte. Das ist jedoch nicht möglich. Dies würde den derzeit praktisch nicht vorhandenen Wettbewerb im Bereich der Sonderklasse-Versicherungen ankurbeln.

Unser Tipp: Vor einer Kündigung sollten Sie zunächst alle Prämiengestaltungsmöglichkeiten (Selbstbehalt, Leistungseinschränkung) sondieren. Ist eine Kündigung aus welchen Gründen auch immer unumgänglich, so ist sie für den Versicherungsnehmer jährlich möglich. Das Versicherungsunternehmen darf Sie hingegen nur bis drei Jahre ab Vertragsabschluss kündigen (außer, Sie bleiben die Prämie schuldig oder haben eine schwere Vorerkrankung verschwiegen). Aber es darf Sie danach nicht als unerwünschten Kunden abschieben, wenn Sie älter oder chronisch krank sind.

Krankenhauskostenversicherung: Die Versicherungsleistung wird fällig, wenn der Versicherungsnehmer stationär behandelt wird. Dieser Sonderklasse-Tarif ermöglicht freie Arztwahl, die Übernahme aller Behandlungs- und Diagnosekosten sowie die Unterbringung in der Sonderklasse, also in Ein- oder Mehrbettzimmern der gehobenen Kategorie, in einem Vertragskrankenhaus.

Operationskosten-Versicherung, Unfall-Krankenversicherung: Hier ist der Aufenthalt in der Sonderklasse nur nach einer Operation beziehungsweise nach einem Unfall möglich. Die Prämie ist entsprechend günstiger, die Versicherung gilt jedoch nicht bei einer „normalen“ Erkrankung.

Taggeld-Versicherung: Taggeld wird im Rahmen eines stationären Aufenthaltes in einem Krankenhaus gezahlt. Diese Leistung ist sinnvoll, wenn mit dem Krankenhausaufenthalt ein Verdienstentgang (etwa bei Freiberuflern) verbunden ist.

Eine Ersatz-Taggeldleistung gibt es dann, wenn im Rahmen der Sonderklasse-Versicherung auf das Luxuszimmer verzichtet wird (oder werden muss) und die Unterbringung in der Allgemeinen Gebührenklasse erfolgt.

Versicherung für ambulante Heilbehandlungen: Deckt alle Kosten, die im Rahmen ambulanter Behandlungen (auch im Spital) entstehen. Darunter fallen alle Leistungen wie Beratung, Untersuchung, Hausbesuche oder auch Operationen in Privatordinationen, Tageskliniken oder Ambulanzen. Inkludiert sind weiters die Kosten für Hilfsmittel wie Brillen, Kontaktlinsen, Hörapparate oder Prothesen sowie alternative Heilverfahren und Kurbehandlungen.

Zusätzliche Leistungen: Zum Standardpaket „Private Krankenversicherung“ wird eine breite Palette von mehr oder weniger sinnvollen Zusatzleistungen (entweder inkludiert oder gegen Prämienaufzahlung) angeboten. Beispiele: Zahnbehandlung und -ersatz, Auslandsreise-Krankenschutz, Reiserückholversicherung, Hauspflege, Begleitung von Kindern im Krankenhaus, Vorsorgeuntersuchungen, Wellness- und Fitnessprogramme…

Was Sie vor dem Unterschreiben überlegen sollten.

  • Spricht Ihre Lebenssituation für eine private Krankenversicherung? Es handelt sich um eine lebenslange Bindung mit erheblichen Kosten.
  • Achten Sie darauf, ob bestimmte Leistungen (insbesondere in den ersten Vertragsjahren) auf Höchstbeträge beschränkt sind. Die meisten Versicherungen sehen jährliche Obergrenzen (zum Beispiel für Zahnbehandlungen) bei einer außerdem nur anteiligen Kostenübernahme (zwischen 20 und 80 Prozent der Kosten) vor.
  • Erkundigen Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber, ob in Ihrer Firma eine Gruppenversicherung besteht. Diese sind in der Regel günstiger als eine Einzelversicherung.
  • Wer viel im Ausland unterwegs ist, fährt mit dem extra angebotenen Auslandsschutz der Krankenzusatzversicherung oft günstiger als mit den üblichen Reiseversicherungen.
  • Beantworten Sie alle Fragen bezüglich Vorerkrankungen im Antrag vollständig und wahrheitsgemäß. Sonst riskieren Sie den Verlust des Versicherungsschutzes. Mit einem so genannten Probeantrag können Sie vorab klären, ob Sie von einer Versicherung akzeptiert werden und wie hoch die Prämie ist.

Kostenübernahme klären und Behandlungsplan einreichen. Im Krankheitsfall vom Versicherer vor Behandlung schriftliche Leistungsbestätigung einholen.

Versicherungsschutz regelmäßig überprüfen. Polizze alle zwei Jahre durchgehen: Entspricht der Versicherungsschutz noch den Bedürfnissen? Wichtig etwa nach Übersiedlungen, wenn Sie nicht zum Österreich-Tarif abgeschlossen haben!

Einsparungsmöglichkeiten nutzen. Etwa Umstieg vom Einbett- auf Mehrbettzimmer oder auf reine Operationskostenversicherung. Auch ein Selbstbehalt reduziert die Prämie.

Anpassung nicht vorschnell ablehnen. Wenn Sie eine Prämienanpassung ablehnen, führt dies auch zur Einschränkung der Leistungen.

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