Arztbesuch bei längerer Schlafstörung
Wenn man seit mindestens einem Monat drei bis vier Nächte in der Woche
schlecht schläft und sich tagsüber müde, erschöpft, antriebslos und in seiner
Leistungsfähigkeit eingeschränkt fühlt, sollten die Ursachen der Störung jedoch
ärztlich abgeklärt werden. Leider scheuen sich viele Betroffene, den Arzt wegen
derartiger „Kleinigkeiten“ aufzusuchen: In Österreich ist jeder Vierte
schlafgestört, nur jeder Dritte spricht darüber mit seinem Arzt und dies, obwohl
in 80 Prozent der Fälle die Beschwerden bereits seit mehr als einem Jahr
bestehen. Doch schlechter Schlaf mindert nicht nur das Wohlbefinden, er macht
auch krankheitsanfälliger, wirkt sich langfristig auf Herz und Kreislauf negativ
aus, und durch ständige Übermüdung steigt auch die Unfallgefahr.
Schlaflabors
Häufig sind die niedergelassenen Ärzte jedoch nicht speziell für die
Behandlung von Schlafstörungen ausgebildet und erkennen Ursachen wie
beispielsweise Schlafanfallsucht (Narkolepsie), übermäßige Arm- und
Beinbewegungen (Restless Legs Syndrome) oder etwa das Zusammenspiel mehrerer den
Schlaf beeinflussender Faktoren nicht. Haben Sie also den Eindruck, dass die von
Ihrem Arzt empfohlenen Maßnahmen nach etwa einem Monat noch immer nicht wirken,
wenden Sie sich an eine schlafmedizinische Ambulanz. Dort kann entweder gleich
geholfen werden, oder es folgt die Überweisung in spezielle Schlaflabors, in
denen der Schlaf und verschiedene Körperfunktionen während der Nacht genau
überwacht und gemessen werden. Oft können die Spezialisten rasch und gezielt
helfen. Viele Patienten haben aber oft bereits Jahre des Leidens hinter sich,
bevor sie ins Schlaflabor kommen. Da muss dann, auch wenn die Ursache der
Beschwerden beseitigt ist, erst wieder langsam Schlafen gelernt werden, damit
die Nächte ununterbrochen, ruhig und erholsam werden.
Interview mit Dr. Gerda Saletu-Zyhlarz
Konsument sprach mit Dr. Gerda Saletu-Zyhlarz, FA für
Psychiatrie und Neurologie, Leiterin der Schlafambulanz an der Uni-Klinik in
Wien
Konsument: Woran erkenne
ich eine behandlungsbedürftige Schlafstörung?
Dr. Gerda Saletu-Zyhlarz: Als behandlungsbedürftig
gelten Schlafstörungen dann, wenn sie öfter als dreimal pro Woche und länger als
einen Monat auftreten.
Konsument: An wen wende
ich mich?
Dr. Gerda Saletu-Zyhlarz:
Erster Ansprechpartner wegen Schlafstörungen sollte immer der praktische Arzt
sein, der hoffentlich über das Thema Schlafstörungen und Schlafhygiene am
Laufenden ist. Er sollte den Hintergrund der Schlafstörung klären sowie die
Zuordnung der Schlafstörung in den Bereich der organischen oder der
nichtorganischen Schlafstörungen treffen können. Aufgrund der Verdachtsdiagnose
kann das weitere Vorgehen einerseits in einem der Schlafstörung entsprechenden
Behandlungsversuch münden oder, wenn es um das Verifizieren der Schlafstörung
geht, auch zu einer Überweisung an eine Spezialeinrichtung wie Facharzt,
Schlafmediziner, Schlafambulanz oder Schlaflabor führen.
Konsument: Wann ist der Weg zu den Spezialisten angezeigt?
Dr.
Gerda Saletu-Zyhlarz: Bei Unklarheiten über Art und Ursprung der
betreffenden Schlafstörung oder bei Nichtansprechen auf die zunächst
eingeschlagene Therapie.
Konsument: Wie finde ich
das richtige Schlaflabor?
Dr. Gerda
Saletu-Zyhlarz: Die in Österreich von der Österreichischen Gesellschaft für
Schlafmedizin und Schlafforschung (ÖGSMSF) anerkannten Schlaflabors sind der
Homepage der Gesellschaft (www.schlafmedizin.at) zu
entnehmen, beziehungsweise unter (0512) 504/3890 telefonisch zu
erfragen.