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Rezepte von DrEd: Arzt im Netz - Finger weg vom Online-Doc

Sprechstunde beim Online-Doktor - DrEd.com im Test: Der Internetarzt DrEd bietet Diagnose und Behandlung auch in Österreich an. Wir haben zwei Testpatienten in die Onlinepraxis geschickt; das Ergebnis ist höchst fragwürdig.

Online beim Arzt - das Angebot klingt verlockend: Kein stundenlanges Sitzen im Wartezimmer, keine ­unangenehme Untersuchung durch den Medziner. Sie müssen nur einige Fragen am PC beantworten und erhalten die Diagnose frei Haus. Das Rezept liegt einige Tage später im Briefkasten.

KONSUMENT testet den Internetarzt DrEd - ein fragwürdiges Konzept, Finger weg (Bild: VKI) 

Onlinearzt: Diagnose ohne Wartezimmer

Auch hierzulande ist das möglich, seit Internet-Arzt DrEd seine Online-Ordi­nation im April 2012 für Österreich öffnete. Die Aufregung im Lande war groß und sorgte für seltene Einigkeit zwischen Politikern, Ärzten und Apothekern. "Ferndiagnosen sind problematisch“ und "tun Sie das nicht“, mahnte etwa der Gesundheitsminister. Von medizinisch gefährlichen, unverantwort­lichen und überflüssigen „Tele-Rezeptie­rungen“ sprach der Präsident der Österreichischen Ärztekammer. Und auch aus der Apothekerkammer war zu vernehmen, dass für die Patientensicherheit ein direktes und persönliches Gespräch zwischen Arzt und Patient unerlässlich sei.

Behandlung - Zitat - "auf aktuellem ­Wissensstand"

Demgegenüber wirbt die in London regis­trierte Online-Ordination auf ihrer Home­page www.dred.com mit der guten Aus­bildung und langjährigen Erfahrung ihrer deutschen Ärzte. Die Behandlung erfolge, so ist zu lesen, auf aktuellem Wissensstand. Die zugrunde liegenden Leitlinien würden auf den besten derzeit verfügbaren nationalen und internationalen Empfehlungen basieren, die Qualität der Versorgung werde im ­Rahmen interner und externer Audits regelmäßig überprüft und sichergestellt.

Die ärztliche Schweigepflicht sieht DrEd dadurch gewährleistet, dass die Kommunikation zwischen Arzt und Patient ausschließlich über die "vertrauliche Online-Patientenakte“ erfolgt. Die Angaben würden bei DrEd ohne Ausnahme verschlüsselt übertragen und gespeichert, nur die Patienten selbst hätten Zugriff auf ihre Akte.

Rezept von DrEd am selben Tag

Im Portfolio hat DrEd die Bereiche

  • „Männergesundheit
  • „Frauengesundheit“
  • „Sexualgesundheit“
  • „Innere Medizin“
  • „Reise­medizin“
  • „Allgemeinmedizin“

An Wochentagen wird eine Antwort binnen ­weniger Stunden versprochen, am Wochenende innerhalb von 24 Stunden, spätestens jedoch am darauffolgenden Montag.

Kontakt zum Patienten per E-Mail, SMS oder ­Telefon

Entscheidet sich der Kunde wochentags vor 17 Uhr für eine Behandlung, wird das Rezept noch am selben Tag von DrEd in neutraler Verpackung auf dem Postweg versendet. Eine etwaige Kontaktaufnahme per E-Mail, SMS oder ­Telefon erfolgt laut DrEd ausschließlich ­vertraulich und auf Wunsch des Patienten. Als Kosten fallen pro ausgestelltes Rezept zwischen 19 und 29 Euro an.

Internetdoktor: Tripper und Malaria

Zwei Fälle für DrEd

Inzwischen ist es merklich ruhiger um DrEd geworden, der Sturm der Entrüstung hat sich gelegt. Zeit, dem Internetdoktor einmal auf den Zahn zu fühlen: Wie korrekt sind die Diagnosen, wie sinnvoll die ausgestellten Rezepte? Hält sich der Online-Doc an hier­zulande geltende Gesetze? Wir haben DrEd mit zwei Fällen konfrontiert. Patientin Nummer 1 konsultierte die Sexualsprechstunde. Sie gab an, berufsbedingt – also als Sex­workerin – bereits mehrfach an Gonorrhö (Tripper) erkrankt gewesen zu sein. Nach ­einem positiven Selbsttest aus der Apotheke benötige sie nun ein Rezept für ein Antibio­tikum. Patient Nummer 2 wollte in der Reisesprechstunde wissen, ob für eine Fernreise, die ausschließlich ins äthiopische Bergland führt, eine Malariaprophylaxe vonnöten sei.

Azithromycin gegen Gonorrhö

Der an Gonorrhö erkrankten Patientin wurden von DrEd zwei Präparate verschrieben, das Antibiotikum Azithromycin 500 mg sowie das penizillinähnliche Cefixim (Lösung). Das Antibiotikum umfasst insgesamt drei ­Tabletten. Unsere Testerin erhielt die Auskunft, dass zwei Tabletten gleichzeitig ein­genommen werden müssten, die überzählige zu entsorgen sei. Die von DrEd vorgeschla­gene Therapie weicht damit von den gegenwärtig gültigen Richtlinien der Gonorrhö-­Behandlung in Österreich ab. Diese sehen vor, dass das Antibiotikum mit einer Spritze intramuskulär verabreicht wird. DrEd scheint sich dessen bewusst zu sein und schreibt, dass die Behandlung mit oral verabreichten Medikamenten nur nahezu ebenso effizient sei und nur dann empfohlen würde, wenn die Verabreichung einer Injektion nicht praktikabel sei. Warum dies in Österreich nicht praktikabel sein soll, bleibt allerdings dahingestellt.

"Mindestens 20 ml der Lösung"

Zur Cefixim-Lösung gibt DrEd im Arztbrief die Auskunft: „Nehmen sie mindestens 20 ml der Lösung ein“. Da das Fläschchen 60 ml enthält, ist uns diese Angabe zu vage – eine dreifache Überdosierung wäre möglich. Um die exakte Dosierung (nämlich genau 20 ml) zu erfahren, muss man sich schon die Mühe machen, das Rezept genauer zu studieren; dort ist sie angegeben. Notiert der Apo­theker die Dosierung beim Rezepteinlösen jedoch nicht aufs Medikament, geht diese Information verloren.

Gegen geltendes Gesetz

Gegen geltende Gesetze

Im Weiteren gibt DrEd mit dem Hinweis auf die leichte Übertragbarkeit einer Gonokokkeninfektion den (korrekten) Rat, eine Woche lang auf Geschlechtsverkehr (auch mit Kondomen) zu verzichten. Skurril mutet im Hinblick auf die äußeren Umstände (Sexworkerin) allerdings die Empfehlung an, dass alle Sexualpartner der letzten drei Monate über die Infektion informiert werden sollten. ­Äußerst problematisch ist, dass DrEd gegen das Gesetz über die Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Geschlechtskrankheiten (Geschlechtskrankheitengesetz) verstößt.

Zum österreichischen Arzt

Denn eigentlich hätte es gar nicht zur Behandlung und Ausstellung eines Rezeptes kommen dürfen. Im Gesetz ist nämlich klar festgelegt, dass sich Geschlechtskranke während der Dauer der Übertragbarkeit ­einer solchen Krankheit einer Behandlung durch einen in Österreich zur Berufsausübung berechtigten Arzt unterziehen müssen. Jeder Arzt, der einen Geschlechtskranken untersucht oder behandelt, ist zudem zu ­einer eingehenden persönlichen Aufklärung und Beratung verpflichtet. Explizit verboten ist die briefliche Behandlung von Geschlechtskrankheiten.

Zur Meldung verpflichtet

DrEd verstößt auch gegen die Meldepflicht für Geschlechtskrankheiten. Der Arzt ist gesetzlich zur Meldung an die Behörden verpflichtet, wenn er in Ausübung seines Berufes von einer Geschlechtskrankheit Kenntnis erhält und wenn eine Weiterverbreitung der Krankheit zu befürchten ist. Diese Gefahr ist im vorliegenden Fall eindeutig gegeben.

Malariaprophylaxe für Äthiopien

Malariaprophylaxe für Äthiopien

Ebenfalls im Angebot hat der Internetdoktor das Gebiet Reisemedizin. Konkret ging es uns um eine Empfehlung zur Malariapro­phylaxe für einen vierwöchigen Äthiopienaufenthalt. In dem ostafrikanischen Land ist Malaria zwar verbreitet, jedoch nicht in allen Landesteilen. Auf der Website von DrEd ­findet sich als Referenz ein Link zur WHO-Homepage. Dort ist nachzulesen, dass ­Malaria nur unter 2.000 Metern vorkommt und dass die Hauptstadt Addis Abeba malariafrei ist.

Wir haben die Reiseroute unserer Testperson so gewählt, dass sie sich per­manent in Höhen von mehr als 2.500 Metern über dem Meer bewegt und somit keinem Malariarisiko ausgesetzt ist. Der Reisende gab auch an, bereits einmal das Prophylaxemittel Lariam eingenommen und unter ­Nebenwirkungen (Schlafstörungen, Gereiztheit) gelitten zu haben. Lariam ist ein gän­giges Anti-Malaria-Präparat.

DrEd riet zu unnötiger Malariaprophylaxe

DrEd riet dennoch zur unnötigen Malariaprophylaxe. Zur Auswahl wurden drei verschiedene Präparate gestellt, darunter auch das von unserer Testperson nicht vertragene ­Lariam. DrEd stellte schließlich ein Rezept für das Präparat Doxycyclin aus. Dabei wurde im Arztbrief die Angabe gemacht, dass das Mittel noch sieben Tage nach Verlassen des Malariagebietes einzunehmen sei. Das ist nicht korrekt. Doxycyclin ist vielmehr noch vier Wochen nach Verlassen der Malaria­region anzuwenden. Auf dem zugeschickten Rezept war dann plötzlich die korrekte vierwöchige Frist vermerkt. Auch in diesem Fall droht die Information mit dem Einlösen des Rezeptes verloren zu gehen.

Finger weg von DrEd

Fragwürdiges Rezept

Das DrEd-Rezept ist für eine Packung mit 60 Tabletten ausgestellt, wäre also für den angegebenen Reisezeitraum gerade ausreichend (mit Einnahmebeginn 1 bis 2 Tage vor Reiseantritt würden 58 Tabletten benötigt). Die notierte Packungsgröße (60 Stück) ist in Österreich nicht erhältlich. Die größte ­Packung enthält 10 Tabletten.

Korrekter­weise hätte das Rezept also auf 6 Packungen à 10 Stück lauten müssen. Die Eignung von Doxycyclin darf zudem infrage gestellt werden, da es zu erhöhter Empfindlichkeit gegen Sonneneinstrahlung führt. Bei der zu erwartenden starken Strahlung auf 2.500 Metern Meereshöhe sind hier Hautschädigungen vorprogrammiert.

Finger weg von DrEd

In beiden Fällen erhielten unsere Testpersonen im Arztbrief fehlerhafte Informationen. Die vorgeschlagene Behandlung entspricht nicht den derzeit gültigen Empfehlungen bzw. ist unnötig. Geltende österreichische Gesetze wurden teilweise nicht eingehalten. Zweifel an der Seriosität des Angebots sind mehr als angebracht, das Risiko einer Falschbehandlung ist hoch. Wir können keinesfalls zu einem Besuch der Online-Ordination bei DrEd raten. Eine virtuelle Arztpraxis kann die persönliche Begegnung von Arzt und Patient nicht ersetzen.

DrEd: Zusammenfassung

  • Beratung und Behandlung. Die medizinische Beratung lässt stark zu wünschen übrig. Sie ist teilweise falsch, gültige medizinische Richtlinien werden nicht immer eingehalten, ebenso wenig wie in Österreich geltende Gesetze.
  • Rezepte. Da DrEd keinen Vertrag mit österreichischen Krankenkassen besitzt, müssen Medikamente, die normalerweise die Kasse bezahlt, aus der eigenen Tasche finanziert werden.
  • Seriosität. Die fehlerhaften Empfehlungen lassen starke Zweifel an der Seriosität des Angebotes aufkommen. Befremdlich ist auch, dass DrEd zu kommerziellen Websites verlinkt, etwa zum Centrum für Reisemedizin (ein privates Institut, das zur Thieme Verlagsgruppe gehört) sowie zur Website Fit for Travel, die von der Pharmaindustrie gesponsert wird.

Leserreaktionen

Verlockend

Warum muss man als Patient stundenlang in einem Wartezimmer sitzen und noch froh darüber sein, dass man nur drei Monate auf diesen Termin warten musste? Weil unsere Politik es so will! Alle diese langen Wartezeiten wären vermeidbar, wenn unsere Politik endlich einmal das Wohl des Bürgers (Patienten) im Auge hätte. Aber solange es solche widrigen Zustände gibt, werden die Menschen in die Hände solcher Online-Praxen getrieben.

User "gerhard56"
(aus KONSUMENTE 4/2013)

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