Der VKI unterstützte österreichische PIP-Opfer vor Gericht in Marseille. Nach dem Urteil besteht die Möglichkeit auf Schadenersatz.
Im Dezember 2011 erschütterte der Skandal um gesundheitsgefährdende Brustimplantate aus Industriesilikon des französischen Herstellers Poly Implant Prothèse (PIP) die Öffentlichkeit. PIP hatte für seine Produkte offenbar billiges Industriesilikon verwendet.
Klage: Platzende Brust-Implantate und Entzündungen
Hunderttausende Frauen weltweit waren betroffen, sie litten unter platzenden Implantaten und auftretenden Entzündungen. Manche Ärzte rieten, die Implantate auch ohne akute Beschwerden austauschen zu lassen, was für die Betroffenen erneute Operationen, Schmerzen und Angst vor Folgeschäden bedeutete.
VKI-Juristin Ulrike Wolf (links) gemeinsam mit Rechtsanwältin Sigrid Preissl-Semmler vor dem Gericht in Marseille (Foto: Wolf/VKI) |
Der VKI schloss sich im Namen von 73 Frauen aus Österreich dem Strafverfahren in Frankreich an. Am 10. Dezember 2013 ist das Urteil ergangen. Die VKI-Juristin Ulrike Wolf hat den Prozess vor Ort in Marseille begleitet.
KONSUMENT: Wie ist das Urteil im PIP-Strafverfahren zu bewerten?
Wolf: Die Tatsache, dass alle fünf Angeklagten – der Firmengründer und vier leitende Angestellte – verurteilt wurden, ist für die betroffenen Frauen, die viel Leid erdulden mussten, eine Genugtuung. Dies haben mir die Betroffenen, die mit mir in Marseille waren, persönlich gesagt. Viele der Opfer haben einen langen Leidensweg hinter sich und sie leben teilweise mit der Ungewissheit möglicher Spätfolgen. Der Prozess hat darüber hinaus auch eine Signalwirkung. Keine Firma kann sich mehr sicher sein, dass Konsumenten ihre Ansprüche auch über Grenzen hinweg nicht geltend machen.