Unsere beiden Testpersonen wurden vom Arzt untersucht. Dieser verordnete jeweils sieben Einheiten Einzelheilgymnastik (EHG), Massage und Fango. Die Kombination aus passiven (Massage und Fangopackung) und aktiven (EHG) Therapien ist von der Krankenkasse so vorgeschrieben und macht Sinn. Erstere dienen zur Behandlung der vorliegenden Symptome, zudem wird das Gewebe für die aktive Anwendung gelockert. Dadurch sind die Patienten häufig überhaupt erst in der Lage, die Heilgymnastikübungen auszuführen. Zudem soll die EHG die Nachhaltigkeit der Therapie gewährleisten.
Je drei Termine bei jedem der fünf Anbieter
Die Testpersonen nahmen jeweils drei Termine bei jedem der fünf Anbieter wahr (je 15 Anwendungen), danach wurde die Therapie unter Angabe persönlicher Gründe abgebrochen. In die Bewertung gingen also 30 Anwendungen ein.
Nur jede vierte Anwendung korrekt
Das Testergebnis bestätigt die Vermutung der Krankenkassen. Nur in knapp 23 Prozent aller Fälle (7 Anwendungen) hielten sich die Physiotherapeuten an die ärztliche Verordnung. Sechs Mal erfolgte eine nicht mit dem Arzt abgesprochene Therapieänderung (bei der jedoch medizinisch anerkannte Verfahren zur Anwendung kamen) beziehungsweise wurde die vom Arzt vorgegebene Dauer der Therapie deutlich unterschritten. Bei den in der Verordnung genannten Zeiten handelt es sich um die Mindesttherapiedauer. Fiel eine EHG kürzer als 20 Minuten aus, dauerte eine Massage weniger als eine Viertelstunde und eine Fangopackung weniger als zehn Minuten, so erfolgte im Test eine Abwertung.
Oft unkorrekte Rechnung
In 57 Prozent aller Fälle setzten sich die Therapeuten über die ärztliche Anordnung hinweg, wendeten eine nicht anerkannte Methode an oder stellten für die Einreichung bei der Krankenkasse eine unkorrekte Rechnung aus. Lediglich das physikalische Zentrum Graz-Nord konnte daher mit „sehr gut“ benotet werden. Das Institut Dennig Staub erhielt die Note „durchschnittlich“, alle anderen Anbieter mussten mit „weniger zufriedenstellend“ beurteilt werden.
Graz-Nord/Kokol
Mit Abstand Testsieger. Hier kamen alle verordneten Therapien zur Anwendung. Eine Testperson erhielt zusätzlich eine Lymphdrainage des Gesichts, die nicht verrechnet wurde. Die ausgestellten Rechnungen sind korrekt. Die Testpersonen wurden darüber informiert, dass die Krankenkasse nicht sämtliche Kosten übernimmt. Kritik übten beide Testpersonen an der relativ unpersönlichen Betreuung; so mussten sich die Patienten nach der Fangopackung selbst aus dem Schlammbett befreien.
Ambulatorium Dennig Staub
Bei Testperson 1 wurden beim ersten Besuch alle Behandlungen gemäß Verordnung ausgeführt. Beim zweiten Besuch ersetzte eine Ultraschallbehandlung des Knies die verordnete und für die Nachhaltigkeit der Behandlung wichtige EHG, zuletzt kam es nur noch zu Massage und Fango. Die ausgestellte Rechnung entsprach der erbrachten Leistung. Bei Testperson 2 wurde die EHG komplett gestrichen. Stattdessen erfolgte eine Punktmassage, eine nicht näher erläuterte „5-Punkt-Therapie“ (Auflegen der Hände auf bestimmte Körperteile) und zuletzt eine Craniosakraltherapie. Die Fangobehandlung erfolgte nur einmal, einmal wurde sie durch eine Ultraschallbehandlung ersetzt. Auf der Rechnung fanden sich dann allerdings drei EHG-Einheiten, zwei Mal Fango und eine Ultraschallbehandlung.
Gesundheitszentrum Eggenberg
Bei Testperson 1 kamen neben EHG (2), Fango (3) und Massage (1) verschiedene nicht verordnete Therapien wie eine „Meridline“-Massage, die gegen Migräne helfen soll, und eine Fußreflexzonen-Massage zur angeblichen Schmerzlinderung im Schulterbereich zur Anwendung. Die Rechnung wies jedoch je drei Mal EHG, Fango und Massage aus. Nur beim ersten Besuch von Testperson 2 wurden alle Therapien gemäß Verordnung ausgeführt. Bei den folgenden Besuchen kam neben Massage und Fango eine Elektrotherapie der Hand zur Anwendung. Die ausgestellte Rechnung war nicht korrekt.
Physikalische Therapie Daniela Reiter
Testperson 1 erhielt noch vor dem Erstgespräch eine Massage und eine Fangobehandlung. Nach dem Erstgespräch sollte eine EHG folgen. Die Therapeutin ließ es allerdings bei Erklärungen und Erläuterungen bewenden und merkte an, dass erst beim zweiten Mal „geturnt“ werde. Beim zweiten Besuch nahm der Vortrag allerdings erneut die Hälfte der EHG-Zeit von 20 Minuten in Anspruch. Fango und Massage wurden korrekt ausgeführt, die Rechnungsstellung war ebenfalls in Ordnung. Bei Testperson 2 nahm die Therapeutin anstatt der EHG eine Ultraschallbehandlung der Hand vor. Letztere wurde beim dritten Besuch ohne Angabe von Gründen gestrichen. Die auf der Rechnung ausgewiesene Summe war nicht korrekt.
Institut Dr. Lanz
Testperson 1 wurde vor Therapiebeginn darauf hingewiesen, dass Fango nicht angeboten wird. Der auf der Verordnung ausgewiesene Vermerk Fango wurde ohne Rücksprache mit dem Arzt mit „Extension“ (Streckung der Wirbelsäule) überklebt. Dies ist ein Fall für Juristen, da der Verdacht einer Dokumentenfälschung besteht. Die Ersatztherapie „Extension“ kam schließlich bei allen Besuchen zur Anwendung. Die EHG erfolgte lediglich einmal; darüber hinaus erhielt unsere Testperson mit dem Verweis, dass dafür zwei EHG-Einheiten verrechnet würden, eine Shiatsu-Behandlung. Auch bei Testperson 2 wurde ohne Rücksprache mit dem Arzt auf der Verordnung „Fango“ durch „Extension“ ersetzt. Letztere kam dann allerdings nie zur Anwendung, unsere Testperson erhielt stattdessen verschiedene Massagen. Bei der letzten Behandlung wurden ihr kleine „Körner“ in beide Ohren gesteckt – die sich nach Auskunft der Therapeutin selbstständig auflösen und gegen Schmerzen wirken würden. Die ausgestellte Rechnung entsprach nicht der angegebenen Leistung.