Die meisten flüssigen Medikamente und Nahrungsergänzungsmittel verlieren mit dem Öffnen deutlich an Haltbarkeit, entsprechende Hinweise sucht der Konsument jedoch häufig vergeblich.
Der Winter ist passé, triefende Nase und kratzender Hals gehören vorerst wieder der Vergangenheit an. Mit den Erkältungskrankheiten verschwinden auch Hustensäfte, Ohrentropfen und Nasensprays aus unserem Alltag und wandern in die hinteren Reihen des Arzneimittelschrankes. Wenn uns dann im Herbst der erste Husten plagt, werden wir uns daran erinnern, dass vom vergangenen Winter noch das eine oder andere Fläschchen übrig geblieben ist. Vorsichtshalber noch ein Blick aufs Verfallsdatum: Der Hustenstiller ist noch lange nicht abgelaufen, der Erkältungssaft sogar noch bis ins übernächste Jahr verwendbar.
Reduzierte Haltbarkeit
Doch die Sicherheit, in der uns das Ablaufdatum wiegt, ist trügerisch. Es gilt nur für nicht angebrochene Behältnisse, die unter korrekten Bedingungen gelagert wurden. Einmal geöffnet, reduziert sich die Haltbarkeit der meisten Flüssigpräparate (orale Liquida) drastisch. Nur wenige Mittel sind auch in angebrochenem Zustand – adäquate Lagerung vorausgesetzt – bis zum Verfallsdatum verwendbar. Viele Arzneien müssen binnen Tagen oder Wochen, einige sogar innerhalb von Stunden aufgebraucht werden.
Gefahr aus der Flasche
Verwendet man die Präparate weiter, reduziert sich im besten Fall „nur“ die Wirksamkeit. Problematischer kann es werden, wenn die Mittel verdorben sind. Dann drohen gesundheitliche Schäden, wie Dr. Herbert Wicho von der Österreichischen Apothekerkammer erläutert: „Sobald eine Arzneiflasche geöffnet wird, besteht das Problem der Verkeimung. Eingebrachte Bakterien oder Pilzsporen können sich vermehren.“ Antibiotika etwa sind, so der Pharmazeut, nach dem Öffnen nicht länger als 14 Tage haltbar. Bei anderen Präparaten wie Nasentropfen erscheint bereits aufgrund der Art und Weise der Anwendung eine Verwendung durch andere Nutzer wenig ratsam.
Fehlende Aufbrauchfristen
Dennoch sucht man auf Verpackung, Flasche oder Gebrauchsinformation nicht weniger oraler Liquida vergeblich nach einer Information, wie lange diese nach dem Anbrechen noch verwendbar sind. Für Mag. Dr. Bernd Mader, einen Grazer Pharmazeuten, der seit 1995 eine ständig aktualisierte Liste zum Thema „Aufbrauchfristen“ in der Österreichischen Apothekerzeitung publiziert, ist dies ein Unding: „Abgesehen von möglichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch verdorbene Medikamente hat der Kunde schlicht ein Recht darauf, zu wissen, wie lange er ein Präparat anwenden kann.“