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Medikamente und Nahrungs-Ergänzungsmittel - Haltbar bis ...?

Die meisten flüssigen Medikamente und Nahrungsergänzungsmittel verlieren mit dem Öffnen deutlich an Haltbarkeit, entsprechende Hinweise sucht der Konsument jedoch häufig vergeblich.

Der Winter ist passé, triefende Nase und ­kratzender Hals gehören vorerst wieder der Vergangenheit an. Mit den Erkältungskrankheiten verschwinden auch Hustensäfte, ­Ohrentropfen und Nasensprays aus unserem Alltag und wandern in die hinteren Reihen des Arzneimittelschrankes. Wenn uns dann im Herbst der erste Husten plagt, werden wir uns daran erinnern, dass vom vergangenen Winter noch das eine oder andere Fläschchen übrig geblieben ist. Vorsichtshalber noch ein Blick aufs Verfallsdatum: Der Hustenstiller ist noch lange nicht abgelaufen, der Erkältungssaft sogar noch bis ins übernächste Jahr verwendbar.

Reduzierte Haltbarkeit

Doch die Sicherheit, in der uns das Ablauf­datum wiegt, ist trügerisch. Es gilt nur für nicht angebrochene Behältnisse, die ­unter korrekten Bedingungen gelagert wurden. Einmal geöffnet, reduziert sich die Haltbarkeit der meisten Flüssigpräparate (orale Liquida) drastisch. Nur wenige Mittel sind auch in angebrochenem Zustand – adäquate Lagerung vorausgesetzt – bis zum Verfallsdatum verwendbar. Viele Arzneien müssen binnen Tagen oder Wochen, einige sogar innerhalb von Stunden aufgebraucht werden.

Gefahr aus der Flasche

Verwendet man die Präparate weiter, reduziert sich im besten Fall „nur“ die Wirksamkeit. ­Problematischer kann es werden, wenn die Mittel verdorben sind. Dann drohen gesundheitliche Schäden, wie Dr. Herbert ­Wicho von der Österreichischen Apo­thekerkammer er­läutert: „Sobald eine Arzneiflasche geöffnet wird, besteht das Problem der Verkeimung. Eingebrachte Bakterien oder Pilzsporen können sich ver­mehren.“ Antibiotika etwa sind, so der Pharmazeut, nach dem Öffnen nicht länger als 14 Tage haltbar. Bei anderen ­Präparaten wie Nasentropfen erscheint ­bereits aufgrund der Art und Weise der Anwendung eine Verwendung durch ­andere Nutzer wenig ratsam.

Fehlende Aufbrauchfristen

Dennoch sucht man auf Verpackung, Flasche oder Gebrauchsinfor­mation nicht weniger ­oraler Liquida vergeblich nach einer Information, wie lange diese nach dem Anbrechen noch verwendbar sind. Für Mag. Dr. Bernd Mader, einen Grazer Pharmazeuten, der seit 1995 eine ständig aktualisierte Liste zum Thema „Aufbrauchfristen“ in der Österreichischen Apotheker­zeitung publiziert, ist dies ein ­Unding: „Ab­gesehen von möglichen gesundheitlichen ­Beeinträchtigungen durch ver­dorbene Medi­kamente hat der Kunde schlicht ein Recht ­darauf, zu wissen, wie lange er ein Präparat anwenden kann.“

Nach Aufbrauchfristen fragen

"... umgebaute ehemalige Arzneispezialitäten"

Vor allem bei Nahrungs­ergänzungsmitteln suche der Kunde häufig vergeblich nach einer Information, wie lange die Mittel nach dem Öffnen noch verwendbar sind. „Hier handelt es sich oft um umgebaute ehemalige Arzneispezialitäten. Die Firmen geben jedoch kaum entsprechende Daten bekannt und enthalten diese auch den Apothekern vor, die ja verpflichtet sind, den Käufer zu infor­mieren“, sagt Mader.

Homöopathika: bis zum Ablaufdatum

Ähnlich liegt der Fall bei homöopathischen Produkten. Was den Experten dabei verwundert: „In Deutschland wird auf Nachfrage häufig sehr wohl eine begrenzte Laufzeit angegeben, in Österreich heißt es bei Homöopathika, immer nur bis zum Ablauf­datum.“ Mader schätzt, dass der Kunde bei mehr als 20 Prozent aller flüssigen Medikamente, ­Homöopathika und Nahrungsergänzungs­mittel keine entsprechenden Informationen findet. „Betroffen sind vor allem ­bereits lange auf dem Markt befindliche Präparate, bei denen sich die Zulassung nicht geändert hat. Hier fehlen Informationen zu den Aufbrauchfristen, da dies rechtlich nicht vorgeschrieben ist“, so Mader.

Lückenhafte Regelung

Sollte es in einem derart sensiblen Bereich tatsächlich keine rechtlich ver­bindlichen Regelungen geben? MMMag. Bernd Unterkofler vom Bundesamt für Sicherheit im ­Gesundheitswesen gibt Auskunft: „Bei der Begutachtung von Arzneimitteln werden die Laufzeiten ab dem ersten Öffnen und allfällige Lagerungs­hinweise fachlich beurteilt. Gemäß den fachlich anzuwendenden Leit­linien soll die Laufzeit ab Anbruch auf der Kennzeichnung, der Primärverpackung ­sowie in der Gebrauchs- und Fachinformation angeführt werden“. Der Experte merkt allerdings einschränkend an, dass dies bei bestehenden Zulassungen nur im Zuge einer Verlängerung der Zulassung oder bei deren Änderung durchgeführt werde. „Die Anpassung der in Österreich am Markt befindlichen Arzneimittel wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen.“

Aufbrauchfrist handschriftlich notieren

Fazit: Flüssige Präparate können nach dem ­Öffnen rasch verderben bzw. unbrauchbar ­werden. Bei vielen Präparaten finden sich keinerlei Hinweise, wie lange die Mittel nach dem Öffnen noch verwendet werden dürfen. Konsumenten sollten sich deshalb beim Kauf in der Apotheke nach der Aufbrauchfrist erkundigen und diese auf dem Medikament beim Öffnen handschriftlich vermerken. Dabei ist zu beachten, dass die Haltbarkeit nur dann gilt, wenn die angegebenen Lagerbedingungen (z.B. Raumtemperatur, Kühlschrank) eingehalten werden.

Kann der Apotheker keine Auskunft zur Aufbrauchfrist erteilen, sollte sich der Konsument bei Präparaten, bei denen zu erwarten ist, dass sie nicht sehr rasch verbraucht werden, nach einem vergleichbaren Präparat mit bekannter Aufbrauchfrist erkundigen.

Tabelle: Aufbrauchsfrist flüssiger Medikamente und Nahrungsergänzungsmittel

Zusammenfassung

  • Aufbrauchfrist. Erkundigen Sie sich bereits beim Kauf eines Flüssigpräparates (Medikament, Nahrungsergänzungsmittel), wie rasch das Mittel nach dem Öffnen aufzubrauchen ist. Notieren Sie das Datum nach dem Öffnen auf der Flasche.
  • Lagerung. Achten Sie bei Medikamenten auf die angegebenen Lagerbedingungen (Raumtemperatur, Kühlschrank, ). Nur korrekt gelagerte Medikamente sind bis zum Haltbarkeitsdatum bzw. bis zur Aufbrauchfrist verwendbar.
  • Alternative. Vermag der Apotheker keine Auskunft zur Aufbrauchfrist nach dem Öffnen zu geben, kann es ratsam sein, sich nach einem vergleichbaren Alternativpräparat zu erkundigen.

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