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Medikamente auf Reisen - Alles unter Kontrolle

Eine Reiseapotheke gehört zum Gepäck wie die Personaldokumente – vor allem für Menschen, die dauerhaft Arzneimittel nehmen müssen.

Ob Ihre Urlaubs(zauber)formel nun Sonne + Sand + Meer, Kultur + Kulinarik oder sonstwie lautet, eine Konstante sollte sie unbedingt enthalten: Ihre ganz persönliche Reiseapotheke mit allem, was Sie regelmäßig einnehmen. Denn manche Medikamente sind anderswo mitunter schwer oder gar nicht erhältlich.

In die Standard-Reiseapotheke gehören

Mittel gegen:

  • Übelkeit/Erbrechen
  • Reisekrankheit
  • Durchfall
  • Verstopfung
  • Sonnenbrand
  • Insektenstiche
  • allergische Reaktionen

Außerdem:

  • Fieber- und Schmerztabletten
  • Augen-/Ohren-/Nasentropfen
  • Desinfektionsmittel
  • Pflaster und Verbandmaterial
  • ein Fieberthermometer
  • fiebersenkende Zäpfchen für Kinder
  • bei Langstreckenflügen eventuell ein Mittel gegen Thrombosen

Ärztliches Attest in Englisch

Patienten mit chronischen Krankheiten und Langzeitmedikation klären mit ihrem Arzt ab, ob ihr Gesundheitszustand die geplante Reise erlaubt, und lassen sich eine ausreichende Menge an Medikamenten verschreiben. Damit es beim Zoll keine Schwierigkeiten gibt, ist ein ärztliches Attest über Krankheit und benötigte Medikamente sinnvoll – am besten in Englisch und mit den jeweiligen Wirkstoffnamen.

Wirkstoffnamen notieren, Sicherheitsbestimmungen beachten

Für den Fall, dass Sie doch Medikamente nachkaufen müssen, notieren Sie sich am besten den/die Wirkstoffnamen, denn im Ausland können Arzneimittel mit demselben Wirkstoff andere Handelsnamen haben. Die aktuellen Sicherheitsbestimmungen für Flugreisen gestatten die Mitnahme im Handgepäck, die 100-ml-Bestimmung gilt für flüssige Medikamente nicht. An der Sicherheitskontrolle sollte man allerdings auf die Medikamente aufmerksam machen und sie herzeigen.

Kühltasche gegen hohe Temperaturen

Der Innenraum eines Autos kann sich im Sommer extrem aufheizen, wenn Sie es länger im Freien abstellen. Zäpfchen schmelzen, Salben verderben und auch der Wirkstoff so mancher Tabletten ist temperaturempfindlich. Asthmasprays vertragen ebenfalls keine allzu hohen Temperaturen.

Am besten sind die Medikamente unter solchen Bedingungen in einer Kühltasche (bei 4 bis 8 °C) aufgehoben. Das ist besonders wichtig beim Transport von Insulin, das mit einer Wirkungsänderung reagieren kann, wenn es zu kalt gelagert wird.

Suchtmittelgesetz beachten

Originalpackung und Reisesets für Spritzen

Medikamente oder Spritzen und Nadeln im Reisegepäck können nicht nur Zollbeamte misstrauisch machen, sondern in manchen Ländern auch bei Polizeikontrollen Argwohn erwecken. Nehmen Sie Medikamente unbedingt in der Originalpackung samt Beipacktext mit. In der Apotheke können Sie auch englischsprachige Beipacktexte anfordern. Für Injektionsspritzen und -nadeln gibt es spezielle Reisesets, die einen Beipacktext in mehreren Sprachen enthalten. Innerhalb der EU ergeben sich keine Probleme bei der Mitnahme von Medikamenten für den Eigenbedarf. Außerhalb der EU ist auf die jeweils geltenden Einfuhrbestimmungen zu achten.

Medikamente können unter Suchtmittelgesetz fallen

Die Einfuhr von Drogen ist in allen Ländern dieser Welt verboten. Verschiedene Medikamente können unter das Suchtmittelgesetz fallen, etwa Opiate. Diese Alkaloide sind in gängigen Medikamenten gegen starke, chronische Schmerzen enthalten oder auch in manchen Hustensäften. Für Reisen innerhalb des Schengen-Raumes muss laut Suchtgiftverordnung der Medikamentenbedarf vom Arzt in einem Formular bestätigt werden, das von der Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirksgesundheitsamt) beglaubigt wird und nur für 30 Tage gilt.

Vorsicht bei Husten-, Beruhigungs-, oder Schlafmitteln

Benötigt man ein Medikament mit einem Arzneistoff, der in der Suchtgiftverordnung aufgelistet ist, nicht unbedingt, sollte man auf Reisen besser darauf verzichten. Vor allem bei Hustenmitteln ist es sicherer, auf Präparate ohne Codein auszuweichen. Das Gleiche gilt für Wirkstoffe, die als sogenannte psychotrope Substanzen bezeichnet werden – das sind Stoffe, die auf die Psyche einwirken, wie etwa Benzodiazepine (Beruhigungsmittel) oder Zolpidem (Schlafmittel).

Einfuhr nach Österreich

Medikamente dürfen nur in Mengen für den persönlichen Bedarf eingeführt werden. Kauft man im Ausland ein Medikament (in Österreich nicht zugelassen), kann der Zoll es beschlagnahmen. Scheinbar harmlose Mittel wie Melatonin gegen den Jetlag oder hoch dosierte Vitamine, die etwa in den USA in jedem Supermarkt erhältlich sind, werden immer wieder von heimischen Zöllnern konfiziert. Diese Medikamente gelten in Österreich als nicht verkehrsfähige Arzneimittel.

Spezialfall Pille, Zeitverschiebung, Einnahmeabstand

Zeitverschiebung

Ab sechs Stunden Zeitunterschied bemerkt man, dass der Biorhythmus gestört ist. Müssen Medikamente zu einer bestimmten Tageszeit eingenommen werden, so gilt es, die Einnahme langsam an die Zeitumstellung anzupassen – Anpassungsgeschwindigkeit etwa zwei Stunden pro Tag. Bei Reisen nach Osten nimmt man seine Medikamente jeweils zwei Stunden pro Tag früher, westwärts dagegen zwei Stunden später, bis der Einnahmezyklus wieder passt.

Einnahmeabstand beachten

Manche Arzneimittel (z.B. Antibiotika) müssen nicht unbedingt zu einer bestimmten Tageszeit genommen werden, sondern in einem bestimmten Intervall. So wird der notwendige Wirkstoffspiegel im Körper aufrechterhalten. Damit man im Fall einer Zeitverschiebung nicht mitten in der Nacht aufstehen muss, um den richtigen Zeitabstand einzuhalten, kann man einmalig das Intervall verlängern oder verkürzen. Muss man beispielsweise zweimal täglich eine Tablette nehmen, kann man bei sehr langen Flugreisen Richtung Osten nach der Ortszeit im Urlaubsland vorgehen und eine Dosis ausfallen lassen. Bei Reisen nach Westen sollte man dagegen zur Ortszeit im Urlaubsland eine zusätzliche Dosis einschieben.

Spezialfall Pille

Auch bei der Pille ist die Zeitverschiebung zu beachten. Sie wird normalerweise alle 24 Stunden eingenommen. Der Empfängnisschutz ist jedoch auch dann gewährleistet, wenn zwischen zwei Einnahmen nicht mehr als 36 Stunden liegen (gilt nicht für alle Minipillen!). Wenn die Zeitverschiebung am Zielort daher nicht mehr als zwölf Stunden beträgt – was ja für die meisten Destinationen gilt –, kann man die Pille zur gewohnten Uhrzeit einnehmen. Bei einer größeren Zeitverschiebung kann man sich aber gut helfen, indem man nach zwölf Stunden eine zusätzliche Pille einnimmt. Die weitere Einnahme erfolgt dann zur gewohnten Stunde der Ortszeit.

Buchtipp: "Medikamente richtig anwenden"

Wie und womit Sie Arzneimittel einnehmen müssen, damit sie die optimale Wirkung entfalten. Alles über Verträglichkeit und Wechselwirkungen sowie Informationen, welche Medikamente Sie auf Reisen mitnehmen dürfen. Außerdem: Sind Generika genau so gut wie Originalpräparate?

www.konsument.at/medikamente-anwenden

Aus dem Inhalt

  • Verträglichkeit und Wechselwirkungen
  • So wirken Arzneien am besten
  • Mit Medikamenten auf Reisen

160 Seiten, 14,90 € + Versand

 KONSUMENT-Buch: Medikamente richtig anwenden 

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