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Magnetfeldtherapie - In Schwingungen versetzt

Reaktionen auf unseren Bericht und unser Angebot, enttäuschten Kunden zu helfen: Die Firma MAS hat uns geklagt. Weder von MAS noch vom Mitbewerber Vita-Life gab es bisher Geld zurück. Wir werden weiter berichten.

Telefone liefen heiß

"Kassen-Magnet" hieß unser Beitrag in Heft 2/2002 (siehe dazu: Weitere Artikel - "Magnetfeldtherapie") über die Magnetfeldtherapie, der unsere Telefone heiß laufen ließ und das Postaufkommen drastisch erhöhte. Wir hatten darin auf ein großes Problem aufmerksam gemacht: die zum Teil weit überzogenen Werbeversprechungen von Magnetfeldtherapie-Anbietern. Fragwürdige Aussagen führen Konsumenten in die Irre. Sie geben viel Geld für Matten und Apparate aus, die ihnen nicht den erhofften Nutzen bringen.

Gesicherte Fakten zur Wirkung sind rar

Dabei wird in Werbeunterlagen und Beratungsgesprächen eine Fülle von möglichen Anwendungen dargestellt. Nur: Wirklich gesicherte Fakten hinsichtlich der Wirkung sind rar, auch wenn kein Anbieter darum verlegen ist, lange Listen von Studien vorzuweisen. In der Werbung des bekanntesten Anbieters, „MAS future systems“, besonders gerne verwendet: positive Erfahrungsberichte von zufriedenen Anwendern, darunter auch immer wieder Vertrauen erweckende Prominenz.

Als redaktionelle Beiträge getarnt

Solche Inserate, mitunter auch als redaktioneller Beitrag getarnt, verfehlen ihre Wirkung nicht: Die Anbieter verzeichneten sagenhafte Umsätze, und bei uns gingen schon im Vorjahr die ersten Anfragen und Beschwerden ein.

Anfechten eine Beweisfrage

"Außer Spesen – nix gewesen?" unter diesem Titel boten wir betroffenen Konsumenten unsere Hilfe an. Ein Angebot, das auf großes Interesse stieß und zu hunderten Anfragen führte. Leider haben nicht alle Konsumenten schriftliche Unterlagen, um die ihnen seinerzeit gemachten Versprechungen auch vor Gericht beweisen zu können.

In allen gut dokumentierten Fällen haben wir uns vorerst einmal schriftlich mit den beteiligten Firmen in Verbindung gesetzt und uns – im ersten Schritt – um eine Lösung ohne Gericht bemüht. Unsere Argumentation: Die Konsumenten wurden beim Vertragsabschluss in die Irre geführt, daher könne der Vertrag angefochten werden. Unter diesen Umständen wäre die Firma zu Rückzahlung des Kaufpreises verpflichtet.

Keine Rückerstattung des Kaufpreises

Offensichtlich in die Irre geführt fühlen sich zahlreiche MAS-Kunden. Die erste Kontaktaufnahme mit MAS beziehungsweise MAS-Vertreibern brachte jedenfalls noch kein Ergebnis für die Konsumenten, eine Rückerstattung des Kaufpreises ist bis Redaktionsschluss noch in keinem Fall erfolgt. Unter anderem teilte uns eine "autorisierte MAS Fachberaterin" sinngemäß mit, weder sie noch MAS würde "Heilversprechen" abgeben, sie sehe sich daher nicht zur Rücknahme des Gerätes verpflichtet. Wir werden uns jedenfalls weiter um die enttäuschten Kunden bemühen und darüber berichten.

Vita-Life: wieder anders überlegt

Auch Käufer von Vita-Life-Systemen, die berichten, dass die nach ihren Angaben in Aussicht gestellten Wirkungen nicht eingetreten seien, haben sich bei uns gemeldet. Wir haben auch bei dieser Firma einen Vermittlungsversuch gestartet. Nach vorerst erfolglosem Briefwechsel kam es zu einem Gespräch mit "Konsument". Vita-Life, dabei u.a. vertreten durch Geschäftsführerin und Rechtsanwalt, sagte zunächst zu, in 26 Fällen den betroffenen Konsumenten gegen Rückgabe des Gerätes 70 Prozent des Kaufpreises zurückzuerstatten.

Kurz vor Redaktionsschluss hat es sich Vita-Life aber plötzlich wieder anders überlegt und möchte doch jeden Fall individuell behandeln. Interesse an einer ebenso prompten wie kundenfreundlichen Erledigung können wir in dieser Vorgangsweise nicht erkennen.

Kleine Firmen lenken ein

Bei kleineren Anbietern oder Händlern gibt es derzeit nur Einzelerfolge zu vermelden. In zwei Fällen erhielten die Kunden ohne Diskussionen die Hälfte des Anschaffungspreises zurück, in einem weiteren konnte das Gerät gegen Abzug einer Benützungsgebühr von 10 Prozent prompt zurückgegeben werden, einige Antworten stehen noch aus. Ob die kleinen Firmen wohl einen Prozess mehr fürchten als die Branchenriesen, denen es an Geld für Rechtsstreitigkeiten nicht fehlt?

Treffpunkt Gericht

Die Firma MAS reagierte mit einer Klage. Sie nimmt Anstoß an einer ihre Aktivitäten betreffenden Formulierung und geht gegen uns medienrechtlich vor. Das Verfahren läuft noch. Bemerkenswert: Genau aus jenem Beitrag, den die Firma MAS medienrechtlich bekämpft, verwendete sie auch Passagen in ihrer Werbung. Und zwar so, dass der Eindruck entstehen konnte, der VKI hätte die Wirksamkeit der Magnetfeldtherapie bei einigen Indikationen "anerkannt". Das ist nicht der Fall. Wir haben MAS deswegen geklagt und in erster Instanz Recht bekommen. Die Wiedergabe des Zitats – so das Gericht – ist "sinnentstellt" und eine "Irreführung".

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