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Impfschaden - Lungenembolie nach COVID-19-Impfung

Impfreaktionen wie Rötungen und leichtes Fieber vergehen meist nach ein paar Tagen. In sehr seltenen Fällen kann es auch zu schwerwiegenden Komplikationen kommen. Dann ist zu prüfen, ob ein Impfschaden vorliegt, für den es Entschädigungen gibt.

 

Der Fall

Wenige Tage nach der ersten Teilimpfung gegen COVID-19 leidet Frau S. unter Kurzatmigkeit und Abgeschlagenheit. Im Krankenhaus wird eine Lungenembolie als Folge einer Beckenvenenthrombose festgestellt. Frau S. wird zwei Wochen lang im Krankenhaus behandelt, danach folgt ein Rehabilitationsaufenthalt. Der Krankenstand dauert insgesamt vier Monate. Auch danach leidet Frau S. weiterhin unter einer geringen körperlichen Belastbarkeit und kommt schnell außer Atem.

Intervention

Frau S. wendet sich an die steirische PatientInnen- und Pflegeombudsschaft (PPO). Diese unterstützt sie bei der Formulierung eines Antrags auf finanzielle Entschädigung wegen eines möglichen Impfschadens. Der Antrag wird beim Sozialministeriumservice eingebracht, das Ergebnis ist derzeit noch offen.

Fazit

Thrombosen und dadurch verursachte Lungenembolien gelten als mögliche unerwünschte Folgen von Impfungen gegen COVID-19. Betroffene können einen Antrag auf finanzielle Entschädigung stellen (siehe "Verdacht auf Impfschaden"). Wird der Impfschaden anerkannt, dann ist bei einer „schweren Körperverletzung“ eine Einmalzahlung in Höhe von derzeit 1.305,50 Euro vorgesehen. Dieser Betrag erhöht sich für jeden Tag der Krankenhausbehandlung. Leidet die Person an Dauerfolgen, steht ihr eine Rentenzahlung zu. Im Todesfall können Witwen- oder Waisenrenten gewährt werden.

Die steirische PatientInnen- und Pflegeombudsschaft erachtet die Höhe der Einmalzahlung jedoch als zu gering, da diese in vielen Fällen keinen Ausgleich für den erlittenen Gesundheitsschaden bietet.

Patientenanwaltschaft Steiermark

Hier berichten wir über Fälle, mit denen österreichische Patientenanwältinnen und -anwälte befasst sind. Diesmal:

Steiermark
Patienten- und Pflegeombudsschaft
Friedrichgasse 9
8010 Graz
Tel. 0316 877-4400
Fax 0316 877-4823
E-Mail: ppo@stmk.gv.at
Patientenvertretung Steiermark

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