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Hörgeräte-Versicherungen - Bedingt sinnvoll

Eine Hörgeräteversicherung ist relativ teuer und sei deckt nur einen Teil der Schäden ab. Bevor man sich dafür entscheidet, sollte man sich mit den Vertragsbedingungen vertraut machen.

Häufig tragen Krankenkassen die Kosten für ein Hörgerät. Doch wer mit einem Tarifmodell nicht auskommt, muss mitunter tief in die eigene Tasche greifen. Schnell sind ein paar Tausend Euro fällig. Um sich gegen Schäden abzusichern, schließen viele Nutzer eine Hörgeräteversicherung ab. Diese wird in der Regel beim Kauf des Gerätes angeboten. Die drei Anbieter Neuroth, Hartlauer und Hansaton decken dabei den Großteil des österreichischen Hörgerätemarktes ab.

Spärliche Informationen

Will man sich allerdings vorab auf den Homepages der Anbieter über Leistung und Kosten der Versicherung informieren, hat man Pech. Entweder finden sich gar keine Angaben oder sie sind so spärlich, dass man damit wenig anfangen kann. Auch in den Geschäften bekommen Kunden die Informationen oftmals erst dann ausgehändigt, wenn sie sich zum Abschluss der Versicherung entschließen. Um die Unterlagen vorab zu erhalten, muss man zumindest dezidiert nachfragen.

Versicherungsfälle

Wichtig sind neben der Prämienhöhe und dem Umfang des Versicherungsschutzes vor allem Informationen zu Selbstbehalten und Ausschlüssen. Eine Hörgeräteversicherung deckt Schäden, die auf von außen mechanisch einwirkende Ereignisse zurückgehen. Konkret sind dies etwa Fall- oder Sturzschäden, Wasserschäden, Brandschäden oder Schäden, die durch Bedienungsfehler sowie Unfälle auftreten. Die

Versicherung springt auch ein bei Fahrlässigkeit, Ungeschicklichkeit oder unsachgemäßer Handhabung. Darüber hinaus besteht eine Deckung bei Materialfehlern, Produktionsfehlern, Konstruktionsfehlern. Versichert werden dabei auch Kosten, die bei der Reparatur anfallen, sowie Kosten für Akku, Ersatzteile und Versand. Wichtig: In der Regel wird nur der Zeitwert des Gerätes ersetzt.

VIDEO: Versicherungen

Sinnvoll oder nicht?

Sinnvoll oder nicht?

Auf den ersten Blick liest sich die Liste der Leistungen imposant. Doch bei Hörgeräten treten Schäden, für die die Versicherungen aufkommen müssen, eher selten auf. Viele Reparaturkosten werden nämlich von der Krankenkasse übernommen oder fallen unter Garantie oder Gewährleistung. Die Versicherung kommt nur in Ausnahmefällen zum Zug. Auch vor diesem Hintergrund sollte man sich genau überlegen, ob man sie wirklich benötigt.

„Im Wesentlichen macht eine Hörgeräteversicherung nur bei sehr teuren Geräten Sinn“, sagt VKI-Versicherungsexpertin Silvia Doppler. „Die Kasse kommt nämlich bei Reparaturen nur in Höhe der Kosten auf, die bei einem Tarifgerät anfallen würden. Bei einem teureren Hörgerät sind jedoch auch die Reparaturkosten meist deutlich höher. Die Differenz muss der Nutzer privat tragen.“

Diebstahl- und Verlustschutz

Bei Diebstahl oder Verlust springt die Krankenkasse allerdings nicht ein – die Kosten für das Neugerät hat der Patient zu tragen. Derartige Fälle sind nicht durch jede Hörgeräteversicherung gedeckt, dazu muss eine Versicherung mit Diebstahl- und Verlustschutz abgeschlossen werden. Diese kommt dann etwa auch auf, wenn man das Gerät irgendwo vergisst.

„Wichtig ist dabei, darauf zu achten, dass der Neuwert der Hörgeräte versichert ist. Es gibt auch Versicherungen, die nur den Zeitwert ersetzen – das kann bei einem älteren Gerät einen beträchtlichen Unterschied ausmachen“, sagt Silvia Doppler. Die Expertin rät, auch darauf zu achten, dass Zubehör wie Fernbedienungen, Bluetooth-Streamer oder Ladestationen inbegriffen ist. Weiters zu beachten ist die Laufzeit des Vertrages. Erlischt er am Ende der Laufzeit automatisch oder muss er gekündigt werden? Ebenfalls entscheidend dafür, inwieweit eine Versicherung Sinn macht, ist die Höhe des Selbstbehaltes.

Hilfe im Schadensfall

Kommt es zu einem Schaden oder zum Verlust des Gerätes, ist es wichtig, dass schnell und unkompliziert geholfen wird. Üblicherweise ist der Hörgeräteakustiker zuständig, bei dem man die Versicherung abgeschlossen hat. Er kümmert sich in der Regel auch um die Reparatur und klärt ab, ob die Krankenkasse die Kosten übernimmt. Der Akustiker kümmert sich meist auch um die Schadensmeldung bei der Versicherung.

Neuroth, Hartlauer und Hansaton

Neuroth

Versicherungspartner: GRAWE

Bietet zwei Versicherungsprodukte an: eine klassische Hörgeräte-Versicherung und eine nur für die 14-tägige Probetragephase.

Hörgeräte-Versicherung

Versichert werden weltweit fabriksneue Hörgeräte, Ohrpassstücke und Schlauchsysteme, die ausschließlich bei Neuroth gekauft wurden.

Der Versicherungsschutz umfasst folgende Schäden bzw. Reparaturkosten: Verlust, Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, Liegenlassen, von außen mechanisch einwirkende Ereignisse jeglicher Art (Sturzschaden, Wasserschaden, Brand, Blitz, Explosion, Bedienungsfehler, Fahrlässigkeit), Unfall (bei dem das Hörgerät beschädigt wird), Bedienungsfehler, Fahrlässigkeit, Ungeschicklichkeit, Böswilligkeit.

Nicht versichert sind ärztliche Leistungen, Hörgeräte-Batterien, Brillenfassungen und optische Gläser bei Hörbrillen.

Laufzeit: 1 Jahr (mit der Möglichkeit, jedes Jahr zu verlängern; maximal 5 Jahre). Innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss ist eine Kündigung möglich; dann werden 50 % der Versicherungsprämie rückvergütet, wenn keine Schadensabwicklung erfolgt ist. Kurz vor Ablauf des Versicherungsjahres erhält man ein Angebot für die Weiterversicherung. Bei Einzahlung wird die Versicherung um ein weiteres Jahr verlängert. Wenn nicht, endet die Versicherung automatisch.

Versicherungsleistung: 1. Jahr max. 85 % der Versicherungssumme, 2. Jahr max. 75 % der Versicherungssumme, 3. Jahr max. 65 % der Versicherungssumme, 4. Jahr max. 40 % der Versicherungssumme, 5. Jahr max. 20 % der Versicherungssumme.

Selbstbehalt: Bei Verlust, Diebstahl, Einbruchsdiebstahl, Raub oder Liegenlassen gilt ein Selbstbehalt von 20 % des Entschädigungsbetrages. Bei Reparaturen und Totalschaden wird der maximale Entschädigungswert übernommen, d.h. es kommt großteils zu keinem Selbstbehalt.

Prämie: Die Höhe der Jahresversicherungsprämie beträgt 3,5 % des jeweiligen Hörgeräte-Listenpreises – hängt also davon ab, für welches Hörgerätemodell man sich entscheidet. Der Schutz beginnt bei ca. 30 Euro pro Jahr (bei einem Listenpreis von ca. 850 Euro); so viel kostet etwa ein Basisgerät. Bei besseren Geräten steigt dann natürlich auch die Prämie. Beispiele: Beträgt der Preis 1.500 Euro, liegt die Prämie bei 52,50 Euro. Bei einem Preis von 2.000 Euro beträgt die Prämie 70 Euro. Bei einem Preis von 3.000 Euro werden 105 Euro als Prämie fällig.

14-Tage-Probe-Versicherung

Versichert sind Hörgeräte inklusive Otoplastik, die für die Zeit des Ausprobierens leihweise übergeben wurden.
Versicherungsschutz besteht bei Stoß-, Sturz- und Fallschäden, Bruch- und Flüssigkeitsschäden, unsachgemäßer Handhabung, Diebstahl, Verlust.

Die Versicherungsdauer beträgt sechs Wochen (ohne Kündigung). Ein Gerätetausch ist während dieser Zeit möglich. Eine Verlängerung der Versicherung ist bei Bedarf möglich. Es besteht sofortiger Versicherungsschutz ohne Antragsprüfung.

Die Kosten betragen einmalig 15 Euro für ein Hörgerät und 30 Euro für zwei Hörgeräte.

Der Selbstbehalt beträgt 15 % der Versicherungssumme.

 

Hartlauer

Versicherungspartner: Wertgarantie

Versicherungsprodukt: Wertgarantie Komplettschutz (optionaler Verlust- & Diebstahlschutz). Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate.

Werden zwei Geräte versichert, ist das dritte Gerät (Hörgeräte Trockenbox, Hörgeräte Fernbedienung, etc.) kostenlos versichert.

Bei Reparaturen fällt kein Selbstbehalt für den Kunden an.

Bei Verlust oder Diebstahl wird der Zeitwert des Gerätes von der Versicherung ersetzt.

Komplettschutz ohne Verlust- und Diebstahlschutz

Versichert werden Schäden, die gar nicht oder nicht mehr unter die gesetzliche Gewährleistung oder Herstellergarantie fallen, z.B. bei Materialfehler, Produktionsfehler, Konstruktionsfehler; Arbeitslohn, Ersatzteile, Versandkosten, Ersatzleistung bei Totalschaden, unsachgemäße Handhabung, Wasser-/Feuchtigkeitsschäden, Überspannung, Elektronikschäden, Verstopfung/Fremdkörper/Sand, Fall-/Sturzschäden, Originalzubehör im Hersteller-Lieferumfang, Verschleiß, Akkudefekte, Gebrauchtgeräte

Wertgarantie übernimmt die Kosten, die nicht von den Krankenkassen gedeckt sind.

Versicherungsprämie Neugeräte (bis zu 24 Monate alt): Bis zu einem Gerätepreis von 1.000 Euro beträgt die Prämie 5 Euro pro Monat und Hörgerät (Jahresprämie 60 Euro). Bei einem Gerätepreis von 1.001 bis 10.000 Euro kommt die Prämie auf 8 Euro pro Monat und Hörgerät (Jahresprämie 96 Euro)

Versicherungsprämie Gebrauchtgeräte (älter als 24 Monate): 8 Euro pro Monat und Hörgerät

Premium-Option mit Verlust- und Diebstahlschutz

Diese Variante schließt zusätzlich einen Diebstahl- und Verlustschutz ein.

Versicherungsprämie Neugeräte (bis zu 24 Monate alt): Bei einem Gerätepreis bis zu 1.000 Euro beträgt die Prämie 6,95 Euro pro Monat und Hörgerät (Jahresprämie 83,40 Euro). Bei einem Gerätepreis von 1.001 bis 10.000 Euro kommt die Prämie auf 10,95 Euro pro Monat und Hörgerät (Jahresprämie 131,40 Euro).

Bei Gebrauchtgeräten (älter als 24 Monate) kommt die Versicherungsprämie für alle Geräte auf 10,95 Euro pro Monat und Hörgerät.

 

Hansaton

Hier wird keine Versicherung, sondern eine Erweiterung der Garantieleistung angeboten.

Es gibt zwei Produkte: ein Sicherheitspaket für fünf Jahre und eines für zwei Wochen (Probetragephase).

Sicherheitspaket fünf Jahre „mit Sicherheit hören“

Der Abschluss ist innerhalb von fünf Jahren ab Kaufdatum möglich, Laufzeit 5 Jahre.

Das Paket kostet pro Premium-Hörgerät 250 Euro, für ein Standard-Hörgerät 200 Euro und für ein Basis-Hörgerät 100 Euro.

Gedeckt sind alle anfallenden Reparaturkosten (exkl. Ohrpassstück und Zubehör), die nicht von der Krankenkasse oder von anderen Institutionen beglichen werden. Bei Privatkauf übernimmt Hansaton die gesamten Reparaturkosten. Bei Verlust, Diebstahl oder Totalschaden erhält der Kunde 60 % Ermäßigung auf Hansaton-Neugeräte jeder Preisklasse.

Die Leistung bezieht sich auf die Seriennummer des Hörgerätes. Bei Verlust, Diebstahl oder Totalschaden muss für das neue Gerät ein eigenes Paket abgeschlossen werden.

Sicherheitspaket für die Testphase

Es gilt für die durchschnittliche Probezeit von zwei Wochen und greift im Schadensfall sowie bei Verlust und Diebstahl.

Das Paket kostet für ein Hörgerät 20 Euro, für zwei Hörgeräte 30 Euro und pro Zubehörartikel 10 Euro.

Private Zusatzkrankenversicherung, Haushaltsversicherung

Leistungen aus der privaten Zusatzkrankenversicherung (ambulanter Tarif)

Hörgeräte sind teilweise in privaten Zusatzkrankenversicherungen enthalten. Sie sind dann im Privatarzttarif unter dem Punkt „Heilbehelfe“ subsumiert (dazu zählen z.B. auch Brillen, Kontaktlinsen, usw.). Die Versicherungssummen sind allerdings relativ niedrig bzw. die Leistungen beschränkt (z.B. ein Mal in 2 Kalenderjahren oder nur 50 Prozent der Kosten).

Bei den Privatarzttarifen (ambulante Tarife) gibt es viele verschiedene Angebote – von Basisangeboten über Standardangebote bis hin zu Premiumangeboten. Hat man bereits eine private Zusatzkrankenversicherung, sollte man also kontrollieren, ob Hörgeräte inkludiert sind. Allein wegen eines Hörgerätes eine Zusatzkrankenversicherung abzuschließen, lohnt sich nicht.

Leistungen aus der Haushaltsversicherung

Die Haushaltsversicherung kommt unter Umständen für Schäden an Hörgeräten auf. Über die Haushaltsversicherung wird der eigene Hausrat versichert. Dieser umfasst auch sogenannte Hilfsmittel wie etwa Hörgeräte. Versichert sind allerdings nur bestimmte Schadensereignisse wie Brand oder Diebstahl. Das gilt bei einer normalen Haushaltsversicherung allerdings nur dann, wenn sich das Hörgerät im Haus befindet. Wird es außer Haus beschädigt oder gestohlen, kommt die Haushaltsversicherung nur dann für den Schaden auf, wenn zusätzlich eine Außendeckung besteht.

Allerdings zahlt die Haushaltsversicherung nur, wenn das Hörgerät unter Gewaltandrohung bzw. im geschützten Rahmen – etwa im Hotelzimmer durch Einbruch – entwendet bzw. beschädigt wurde. Für selbst verursachte Schäden (etwa, wenn man das Gerät verliert oder wenn es beim Sport oder durch einen Sturz beschädigt wird) kommt die Haushaltsversicherung nicht auf.

VKI-Tipps

  • Hörgeräteversicherung. Bevor man eine Hörgeräteversicherung abschließt, sollte man sich die Vertragsbedingungen genau durchlesen. Die Polizzen sind relativ teuer und haben häufig einen Selbstbehalt eingeschlossen.
  • Krankenkasse. Für viele Hörgeräte-Reparaturen kommt die Krankenkasse auf. Allerdings werden nur Kosten in jener Höhe übernommen, wie sie bei einem Tarifgerät anfallen. Für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit entstehen, sowie bei einem Verlust des Gerätes kommen die Krankenkassen nicht auf.
  • Andere Versicherungen. Bestimmte Schäden können auch durch die Haushaltsversicherung oder eine private Zusatzkrankenversicherung gedeckt sein.

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