- Schwerhörigkeit sollte möglichst frühzeitig behandelt werden
- Auch Tarifgeräte sind technisch hochwertig
- Die Anpassung eines Hörgerätes sollte sehr sorgfältig erfolgen
- Alle drei Monate beim Hörgeräteakustiker eine Kontrolle vornehmen lassen– einmal im Jahr kostenlosen Service in Anspruch nehmen
Unser Hörorgan leistet Schwerarbeit, rund um die Uhr. Das Ohr ist das einzige Sinnesorgan, das auch im Schlaf aktiv ist. Doch Umwelteinflüsse und vor allem der Alterungsprozess machen dem Gehör zu schaffen. Der Erosionsprozess verläuft schleichend.
Am Anfang sind es meist nur sehr hohe Frequenzen, die schlechter wahrgenommen werden, z.B. Türglocke oder Telefon. Deshalb bleibt das Nachlassen der Hörfähigkeit zunächst unbemerkt.
Eine Untersuchung beim Hals-Nasen-Ohren-Arzt würde die Defizite frühzeitig offenkundig machen. Doch häufig sind es erst Hinweise aus dem Familien- und Freundeskreis oder nachlassendes Sprachverständnis, was uns den Verlust an Hörfähigkeit erkennen lässt.
Technisch hochwertige Tarifgeräte
Altersschwerhörigkeit ist nicht heilbar, doch sie lässt sich durch ein geeignetes Hörgerät ausgleichen. Besteht Verdacht auf eine Schwerhörigkeit, sollte umgehend ein Hals-Nasen-Ohren- Arzt aufgesucht werden – sei es, um eine behandelbare Ursache zu therapieren oder aber, um rechtzeitig eine Hörgeräteversorgung vorzunehmen, die in der Regel umso schwieriger wird, je später sie eingeleitet wird. In Österreich werden jedes Jahr rund 65.000 Hörgeräte verkauft.
Die Auswahl ist groß und die verschiedenen Modelle unterscheiden sich sowohl hinsichtlich technischer Ausstattung als auch im Preis deutlich voneinander. Oft sind teure Extras allerdings gar nicht notwendig. Im Alltag sind die gänzlich von der Krankenkasse finanzierten Tarifgeräte in der Regel ausreichend. Diese sind technisch hochwertig und kosten für jedes Ohr etwa 700 Euro.
Untersuchung beim Hals-Nasen-Ohrenarzt.
Klarheit über die Art des Hörschadens und darüber, wie er korrigiert werden kann, bringt eine Untersuchung beim HNO-Arzt. Dieser erstellt ein Tonaudiogramm, auch als Hörkurve bekannt. Die Untersuchung ist völlig harmlos und beansprucht relativ wenig Zeit.
Der Patient bekommt über Kopfhörer und Knochenleitungshörer unterschiedlich hohe Töne in steigender Lautstärke vorgespielt. Sobald er den Ton hört, gibt er ein vereinbartes Signal (meist durch Drücken eines Knopfes). So lässt sich genau bestimmen, welche Frequenzen schlechter wahrgenommen werden.
Kostenübernahme durch die Krankenkasse
Die Hörkurve ist auch die Basis für den vom Arzt auszustellenden Verordnungsschein. Dieser ist für eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse notwendig. Der Verordnungsschein ist dem Patienten vom HNO-Arzt gleich nach dem Erstellen der Hörkurve auszuhändigen.
Der Patient kann damit einen Hörgeräteakustiker seiner Wahl aufsuchen und sich dort ein Gerät anpassen lassen. Dazu wird nochmals ein Audiogramm erstellt und auf dieser Basis wählen Akustiker und Kunde gemeinsam ein passendes Gerät aus. Grundsätzlich ist es auch möglich, zuerst zum Akustiker zu gehen und sich danach um eine Verordnung zu bemühen.
Tarifgeräte bei jedem Hörgeräteakustiker
Jeder Hörgeräteakustiker ist verpflichtet, mindestens ein Tarifgerät, bei dem keine Zuzahlung durch den Patienten nötig ist, im Angebot zu haben. Die Mindestanforderungen, die Tarifgeräte erfüllen müssen, sind im Gesamtvertrag zwischen der Bundesinnung der Hörgeräteakustiker und dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger festgelegt.
Die Geräte müssen mehrkanalig und volldigital sein, können sich allerdings durch ihre technische Ausstattung unterscheiden, etwa in der Anzahl der Kanäle oder im Vorhandensein einer Störgeräuschunterdrückung.