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Gesundenuntersuchung - BERATUNG groß geschrieben

  • Vorsorge Neu ab 18 Jahren
  • Test zu Seh- und Hörschwäche
  • Beratung zu Nikotin- und Alkoholabhängigkeit

Früherkennung durch Vorsorgeuntersuchung 

Gut zwei Drittel aller Todesfälle in Österreich haben Krebs- oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen als Ursache. Bei frühzeitiger Diagnose und entsprechender Therapie hätte sich die Lebenserwartung vieler Betroffener deutlich erhöhen können. Schlüssel zu einer lebensverlängernden Prävention ist die 1974 eingeführte Vorsorgeuntersuchung, die Krankheitsbilder meist in einem frühen Stadium erkennen lässt.

Angebot wird zuwenig in Anspruch genommen

Zwar steigt der Anteil derjenigen, die zur Vorsorge gehen, kontinuierlich an, dennoch wird das kostenlose Angebot immer noch zu wenig genutzt. Im Jahr 2004 – neuere Zahlen lagen bei Redaktionsschluss nicht vor – machten 813.782 Personen in Österreich von der Vorsorgeuntersuchung Gebrauch. Das sind nicht einmal 15 Prozent aller Berechtigten. Mehr Vorsorgemuffel zur Teilnahme zu bewegen ist deshalb ein wesentliches Ziel der seit Anfang dieses Jahres landesweit offerierten Vorsorge Neu.

Recht auf Vorsorge

Grundsätzlich steht der Gesundheits-Check allen in Österreich lebenden Personen ab dem 18. Lebensjahr einmal jährlich zu. Er ist als Angebot zu verstehen. Ist ein Teilnehmer mit einzelnen Untersuchungen nicht einverstanden, kann er sie ablehnen. Neben der Früherkennung von Krankheiten spielen Aufklärung und Beratung über gesundheitliche Risiken eine zentrale Rolle.

Empfehlungen des Arztes

Auf Basis medizinischer Werte wie Blutdruck, Cholesterinspiegel oder Body Mass Index sollte der Arzt Empfehlungen zu gesundheitsfördernden Veränderungen des Lebensstils abgeben. Im Vordergrund steht die Aufklärung, wie gesunde Ernährung und richtige Bewegung zur Reduktion von Übergewicht, zur Vermeidung von Bluthochdruck und Störungen des Fettstoffwechsels sowie zur Vorbeugung von Diabetes beitragen können. Auch Alarmzeichen des Körpers bei Arzneimittelmissbrauch, Alkohol- oder Nikotinkonsum sollten diskutiert und die sich daraus ergebenden Konsequenzen verdeutlicht werden.

„Mit Einschränkung geeignet“

Im Bereich der Früherkennung von Krebs setzt die Vorsorge Neu im Wesentlichen auf Bewährtes. Wie bisher ist der so genannte Muttermund-Abstrich (PAP-Test) zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs vorgesehen. Die Untersuchung wird ab 18 Jahren angeboten. Sie kann allerdings zu falschen Befunden und Überdiagnosen führen, die überflüssige Operationen nach sich ziehen. Dennoch fällt die Abwägung von Nutzen und Risiken durch die VKI-Experten insgesamt positiv aus. Fazit: Der PAP-Test wird als „mit Einschränkung geeignet“ eingestuft.

Mammografie alle 2 Jahre

Ebenfalls wie bisher ist die Mammografie für Frauen über 40 zur Früherkennung von Brustkrebs im Leistungskatalog enthalten. Unsere Experten bewerten diese im Abstand von zwei Jahren vorgesehene Röntgenuntersuchung allerdings nur bei Frauen zwischen 50 und 70 als „geeignet“. Für die Gruppe der 40- bis 49-Jährigen wird die Mammografie als „mit Einschränkung geeignet“, für Über-70-Jährige gar als nur „wenig geeignet“ angesehen. Hintergrund der kritischen Bewertung sind falsche Verdachtsbefunde, die belastende Nachuntersuchungen zur Folge haben können.

Neu dabei: Darmspiegelung

Neu im Angebot ist die Erweiterung der Darmkrebsvorsorge für Menschen über 50 Jahre. Zusätzlich zum jährlich vorzunehmenden Hämoccult-Test, bei dem Blutspuren im Stuhl nachgewiesen werden können, wurde die große Darmspiegelung (Koloskopie) in die Vorsorge aufgenommen. Die Untersuchung sollte im Abstand von zehn Jahren erfolgen. Beide Tests werden – da sie gelegentlich zu falschen Befunden führen können – als „mit Einschränkung geeignet“ bewertet.

Nicht mehr dabei: PSA-Test

Nur auf ausdrücklichen Wunsch kommt bei über 50-jährigen Männern der so genannte PSA-Test zur Früherkennung von Prostatakrebs zum Einsatz. Der Test, der in der alten Gesundenuntersuchung noch vorgesehen war, ist umstritten, da falsche Befunde immer wieder zu belastenden Folgeuntersuchungen und Übertherapien führen. Autopsien belegen zudem, dass jeder zweite Mann über 80 ein nicht diagnostiziertes Prostatakarzinom hat.

Der Tumor wächst jedoch so langsam, dass er nie zu Beschwerden führt und nicht zur Todesursache beiträgt. In diesen Fällen hätten eine Früherkennung und daraus resultierende therapeutische Eingriffe erhebliche Nachteile gebracht – deshalb wurde der PSA-Test in der Vorsorge Neu nicht mehr berücksichtigt. Unsere Mediziner bewerten ihn ebenfalls als „nicht geeignet“.

"Screening auf Melanom"

Umstritten ist auch die Kontrolle der Haut durch den Hausarzt. Das so genannte „Screening auf Melanom“ ist zwar eine gefahrlose Methode, da es jedoch immer wieder zu falschen Verdachtsbefunden und Überdiagnosen kommt, mahnen unsere Experten zur Vorsicht und bezeichnen die Hautkontrolle zur Früherkennung von Hautkrebs als „wenig geeignet“. Diese Einschränkung gilt nicht für offene Muttermale, die man auf jeden Fall untersuchen lassen sollte.

Parodontitis: Zahnfleischentzündung 

Ebenfalls neu ist die Einbeziehung der Früherkennung von Zahnfleischerkrankungen und Schäden am Zahnhalteapparat. Die Untersuchung ist bereits ab 18 Jahren vorgesehen. Parodontitis gilt bei Menschen ab 35 als größter Risikofaktor für Zahnverlust und kann für den Körper eine große (aber weitgehend schmerzlose) Belastung darstellen (siehe Konsument 8/1999: Parodontitis: krankes Zahnfleisch ). Stellt der Arzt Anzeichen einer Parodontalerkrankung fest, erfolgt eine Überweisung zum Zahnarzt.

Hör- und Sehleistung

Bei Personen über 65 Jahre legt die Vorsorge Neu ein vermehrtes Augenmerk auf die Hör- und Sehleistung. Durch die Früherkennung von Hör- oder Sehschäden sollen Unfallrisiken gesenkt und das gesundheitliche wie soziale Wohlbefinden der Betroffenen verbessert werden.

Grüner Star

Eine weitere Neuerung betrifft die Risikoabschätzung, an Grünem Star (Glaukom) zu erkranken. Zur Risikogruppe zählen Personen, bei denen Verwandte ersten Grades (Eltern, Kinder, Geschwister) an Grünem Star erkrankt sind, die an starker Kurzsichtigkeit (ab minus fünf Dioptrien) leiden oder älter als 65 Jahre sind. Stellt der Arzt fest, dass der Untersuchte zur Risikogruppe gehört und seit mehr als zwei Jahren an keiner Glaukom-Vorsorgeuntersuchung teilgenommen hat, ist die Überweisung an den Augenarzt vorgesehen.

Alle drei bzw. zwei Jahre zur Untersuchung

Insgesamt erhoffen sich die Initiatoren der Vorsorge Neu (Bundesministerium für Gesundheit und Frauen, Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger und Österreichische Ärztekammer) durch die Früherkennung von Krankheiten und Risikofaktoren eine Erhöhung der Lebenserwartung und Verbesserung der Lebensqualität. Um die Nachhaltigkeit der Vorsorge zu gewährleisten, werden Unter-40-Jährige alle drei Jahre, Über-40-Jährige alle zwei Jahre zur Untersuchung eingeladen.

Vorsorge Neu

Die Vorsorge Neu steht allen in Österreich lebenden Personen zu, egal ob sie krankenversichert sind oder nicht. Mehr als 6700 Ärzte sind berechtigt, die Untersuchung vorzunehmen (sollte Ihr Hausarzt nicht dazugehören, weiß er vermutlich Rat, an wen Sie sich wenden können). Berechtigte Ärzte sind nach Terminabsprache zur Untersuchung verpflichtet. Die Vorsorge Neu ist kostenlos. Neben verschiedenen medizinischen Tests ist auch eine Abklärung der Lebensumstände Bestandteil der Vorsorge. Diese erfolgt mittels eines Fragebogens. Der Patient hat das Recht, den vom Arzt ausgefüllten Fragebogen einzusehen und zu kopieren. Wurden Leistungen, die im Basisprogramm vorgesehen sind, nicht erbracht, kann die zuständige Krankenversicherung kontaktiert werden.

Weitergehende Informationen zur Vorsorge Neu unter www.sozialversicherung.at („Vorsorgeuntersuchung Neu“ anklicken).

Informationsbroschüre zur Gesundenuntersuchung

Das Frauengesundheitszentrum hat eine ausführliche Informationsbroschüre zur Brustkrebs-Früherkennung herausgegeben. Diese kann beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung bestellt werden: Fachabteilung 8 B – Gesundheitswesen (Sanitätsdirektion), Paulustorgasse 4, 8010 Graz, Tel. (0316) 877-3524, bestellt werden (E-Mail: fa8b@stmk.gv.at ).

Die Broschüre ist auch unter www.sanitaetsdirektion.steiermark.at und www.fgz.co.at im Internet erhältlich.

Gesundenuntersuchung: Kompetent mit Konsument

  • Alle haben Anrecht. Die Vorsorge Neu steht allen in Österreich lebenden Menschen ab 18 Jahren zu, egal ob sie krankenversichert sind oder nicht.
  • Beratungsleistung. In der Vorsorgeuntersuchung Neu ist Beratung durch den Arzt ausdrücklich eingeschlossen. Lassen Sie sich über Nutzen und Risiken der verschiedenen Vorsorgeuntersuchungen aufklären.
  • Recht auf Einsicht. Auf Verlangen ist der Arzt dazu verpflichtet, eine Kopie des ausgefüllten Fragebogens auszuhändigen.

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