Auf Risiken hinweisen
Ärzte müssen Patienten auf erhebliche Risiken eines verordneten Medikaments hinweisen und dürfen sich nicht nur auf die Informationen im Beipackzettel verlassen.
BGH 15. 3. 2005, VI ZR 289/03
Auf Risiken hinweisen
Ärzte müssen Patienten auf erhebliche Risiken eines verordneten Medikaments hinweisen und dürfen sich nicht nur auf die Informationen im Beipackzettel verlassen.
BGH 15. 3. 2005, VI ZR 289/03
Beugt die Einnahme von Uro-Vaxom wiederkehrenden Blasenentzündungen vor?
Immer wieder kommt es vor, dass Druck auf Patienten ausgeübt wird, wenn sie Missstände aufzeigen. Die Patientenanwaltschaften unterstützen in solchen Fällen.
Spitalsambulanzen geben Patienten oft keine Magnetresonanz-Untersuchung. Sie schicken sie zum niedergelassenen Radiologen. Die Patientenanwaltschaft kritisiert das.
Immer wieder berichten Patienten, dass sie bei akuten Beschwerden keinen Termin beim Augenarzt bekommen. Klar ist: Auch Wahlärzte müssen Notfälle behandeln.
Ärzte müssen ihre Patienten immer über die Gefahren einer Behandlung aufklären. Das gilt auch, wenn es sich um sehr seltene Risiken handelt.
Biotin ist in der Apotheke vor allem als Nahrungsergänzungsmitteln bekannt, das eine gesunde Haut, Haare und Nägel fördern sollen. Doch Vorsicht! Das wasserlösliche Vitamin kann Laborergebnisse verfälschen.
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