Wir helfen Ihnen Ihr zu viel bezahltes Geld zurückzuholen, denn Zahlscheinentgelte sind laut OGH unzulässig. - Ein Intern von KONSUMENT-Chefredakteur Gerhard Früholz.
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Aus für die Zahlscheingebühr!
„Kleinvieh macht auch Mist“, sagt der Volksmund. Und viel Kleinvieh macht offensichtlich viel Mist. Die gängige Praxis, für Erlagscheinzahlungen Beträge von etwa zwei bis fünf Euro zusätzlich in Rechnung zu stellen, bescherte Unternehmen jahrelang ein hübsches Körberlgeld. Vor allem Telekommunikationsfirmen und Versicherungen, aber auch Energieversorger, Hausverwaltungen und Banken haben unter den verschiedensten Bezeichnungen abkassiert. Doch jetzt ist Schluss damit: Der OGH (Oberste Gerichtshof) entschied, dass „Zahlscheinentgelte“ unzulässig sind, und folgte damit unserer Rechtsansicht, dass deren Einhebung der bereits seit 1.11.2009 geltenden Rechtslage widerspricht. Die Einzelbeträge erscheinen nicht sehr hoch, in Summe könnten Sie, liebe Leserinnen und Leser, aber möglicherweise Anspruch auf die Rückzahlung von sogar einigen Hundert Euro haben.
Sie müssen aktiv werden!
Ärgerlich: Die Gesetzeslage begünstigt Unternehmen. Nicht etwa, dass die Firmen ihren geprellten Kunden die zu viel bezahlten Beträge von sich aus erstatten müssten. Nein, die Geschädigten müssen ihrem Geld gleichsam hinterherlaufen. Es darf daher wohl angenommen werden, dass ein Teil des illegal kassierten Körberlgelds bei den Unternehmen verbleibt, zumal die Rückforderung mit einem gewissen Aufwand verbunden ist.
Wir holen Ihr Geld zurück!
Hier setzt unsere Sammelaktion an: Wir können Ihnen zwar nicht das Durchforsten Ihrer Rechnungen und Verträge seit 1.11.2009 abnehmen. Aber wir organisieren für Sie die Abwicklung der Rückverrechnung. Der große Vorteil: Sie müssen sich nicht mit jedem Ihrer Vertragspartner einzeln herumschlagen, sondern können das uns überlassen. Vom Erfolg dieser Aktion wird es letztlich auch abhängen, ob die Unternehmen aus unrechtmäßig kassierten Entgelten tatsächlich noch Gewinn erwirtschaften. Alles über unsere Sammelaktion finden Sie in unserem Bericht Sammelaktion Zahlscheinentgelt 9/2014.
Gerhard Früholz
Chefredakteur
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