Keine gesicherte Rechtssprechung
Leider haben Sie als Mieter hier kaum rechtliche Möglichkeiten. Ausschließlich der Hauseigentümer wäre berechtigt, das Unternehmen, das die Werbung ankleben lässt, auf Unterlassung zu klagen.
Sie können sich daher bestenfalls an die Hausinhabung oder die Hausverwaltung wenden und verlangen, dass gegen die werbenden Firmen vorgegangen wird. Dabei sollten Sie geltend machen, dass das ständige Aus- und Eingehen von hausfremden Personen, die Aufkleber anbringen, eine Störung darstellt. Eine gesicherte Rechtsprechung gibt es dazu allerdings nicht.