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Wasserschaden durch Waschmaschine - Versicherungsschutz je nachdem

Zahlt die Versicherung den Schaden, wenn Wasser aus der Waschmaschine läuft?
Das kommt darauf an. Schäden am eigenen Eigentum sollten von der Haushaltsversicherung im Rahmen der Leitungswasserversicherung übernommen werden. „Sollten“ deswegen, weil nur Schäden gedeckt sind, die weder grob fahrlässig noch vorsätzlich herbeigeführt wurden. Und was „grob fahrlässig“ ist, wird im Einzelfall entschieden. Machen Sie einen Einkaufsbummel, während die Waschmaschine in Betrieb ist und es kommt zum Wasserschaden, kann dies für die Ablehnung seitens des Versicherers reichen. Sie haben die Wohnung länger verlassen und somit grob fahrlässig gehandelt. Bei längerer Abwesenheit müssen Sie die Wasserzufuhr absperren, um Versicherungsschutz zu genießen. Für Schaden an fremdem Eigentum, etwa in der darunter liegenden Wohnung, ist die Haftpflichtversicherung zuständig, die in der Haushaltsversicherung inkludiert ist. Und die zahlt auch bei grober Fahrlässigkeit, nicht aber bei Vorsatz.

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