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Vulkanasche: Flugausfall - VKI sammelt Beschwerden

Passagiere können Ansprüche aus dem Titel der Gewährleistung bzw. aus der EU-Fluggastrechte-Verordnung geltend machen. Der VKI sammelt im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Beschwerden von Geschädigten.

Ersatzansprüche

Fluglinien und Reiseveranstalter trifft am Flugchaos, das die Vulkan-Asche-Wolke verursacht hat kein Verschulden. Für viele Fluggäste stellt sich aber nun die Frage, welche Ansprüche im bestehenden Rechtsrahmen möglich sind.  „Zwar müssen Ansprüche nach wie vor auch selbst gegen die Fluglinie oder den Reiseveranstalter geltend gemacht werden. Der VKI wird mit dieser Aktion diese Forderungen aber unterstützen und sich dafür einsetzen, mit den Fluglinien und Reiseveranstaltern gute und rasche Lösungen zu verhandeln.

Denn das Reiserecht ist kein Schönwetter-Recht, das nur gilt, wenn nichts passiert, und das man ignorieren könnte, wenn der Krisenfall eintritt. Wir werden versuchen, den Rechtsrahmen für die Konsumentenrechte klar abzustecken und zu guten Lösungen im Interesse aller beizutragen“, so Dr. Peter Kolba, Leiter des Bereiches Recht im VKI.

Der Verein für Konsumenteninformation hat im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums bereits detailliert über die Rechte von Passagieren und Reisenden informiert: Zwar haben Passagiere – mangels Verschulden – gegen Fluglinien und Reiseveranstalter keinen Anspruch auf Schadenersatz. Sie können aber von der ausführenden Airline entweder die Rückerstattung des Flugpreises oder eine anderweitige Beförderung zum Ziel fordern. Wird das verweigert und muss die Reise selbst organisiert werden, kann Kostenersatz verlangt werden. Zudem besteht ein Anspruch auf Betreuungsleistungen (Verpflegung, Hotelunterbringung und kostenlose Telefonate). Bekommt man diese nicht, gibt es auch hier Ersatzansprüche.

Online-Erhebung

Die häufigsten Fragen und Antworten zu möglichen Ersatzansprüchen finden Betroffene auf unserer Verbraucherrechtsseite. Wer sich über einen Flugausfall beschweren will, hat auch die Möglichkeit an der Online-Erhebung teilzunehmen. Außerdem stellt der VKI auf seiner Verbraucherrechtssite kostenlose Musterbriefe für die Ansprüche gegen Fluglinien und Reiseveranstalter zur Verfügung.

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