Lebensversicherung als Geldanlage: Kann die ERGO-Versicherung Anleihen der ehemaligen Österreichischen Volksbanken AG (ÖVAG) zur Gänze zurückzahlen? Der VKI sammelt Versicherungskunden, die sich durch falsche Beratung einer Volksbank geschädigt sehen.
Mitte Juli dieses Jahres verschickte die deutsche ERGO-Versicherung Schreiben an 14.000 Kunden, die in die Rocket-Lebensversicherungspolizze der Victoria Versicherung investiert hatten. Der Versicherungskonzern schürte Bedenken, dass ein Totalverlust der Lebensversicherung eintreten könnte. Das Produkt war mit einer garantierten jährlichen Verzinsung von 4,48 Prozent auf den Markt gebracht worden. Im Jahr 2011 hatte ERGO die Victoria-Volksbanken Versicherung übernommen. Nun legt ERGO den Versicherungsnehmern den Rückkauf der Lebensversicherung nahe.
Anleihe der Österreichischen Volksbanken AG
Rocket basiert einzig auf einer Anleihe der Österreichischen Volksbanken AG (ÖVAG). Diese geriet jedoch bekanntlich in schwere Turbulenzen und wurde Ende April 2015 aufgespalten und in eine Abbaugesellschaft mit dem Namen Immigon Portfolioabbau AG umgewandelt. Größter Anteilseigner ist mit 43,30 Prozent die Republik Österreich. Aufgabe dieser sogenannten „bad bank“ ist es, die Anleihen der ÖVAG bis zum Jahr 2017 abzuwickeln. Die gesunden Teile der Bank wurden der Volksbank Wien-Baden zugeordnet.
Ein Fall von Fehlberatung ...
Bei den privaten Rocket-Anlegern war die Bestürzung ob der drohenden Verluste groß, zumal ihnen die Anleihe beziehungsweise die Lebensversicherung als „sicheres“ Produkt mit „Kapital- und Zinsgarantie” verkauft worden war. Viele Versicherungsnehmer wendeten sich Hilfe suchend an den VKI. Peter Kolba, Leiter der VKI-Rechtsabteilung, sieht hier einen Fall von Fehlberatung: „Von einem sicheren Produkt kann keine Rede sein. Bei einer Lebensversicherung, die nur auf einen einzigen Emittenten setzt, besteht ein Klumpenrisiko. Eine sicherere Alternative wäre eine fondsgebundene Lebensversicherung gewesen, die auf vielen verschiedenen Anleihen basiert.“ Zudem war die ÖVAG, als sie die Anleihen anbot, bereits auf Staatshilfen angewiesen.
... und Augenauswischerei
Die Garantiezusage der ÖVAG ist für Kolba nichts anderes als Augenauswischerei: „Da es sich bei Garant und Emittent um ein und dieselbe Person handelt, wird die Sicherheit des Produktes durch die Garantiezusage in keiner Weise erhöht.“ Besondere Kritik übt der Rechtsexperte daran, dass beim Verkauf der Anleihen und der Lebensversicherung ein Vergleich mit einem Sparbuch gezogen wurde – ein, so Kolba, mit Sicherheit unzulässiger Vergleich.