Urteil des Obersten Gerichtshofes gegen VISA für mehr Transparenz.
Gegen unfaire Klauseln bei VISA-Kreditkarten haben wir im Auftrag der AK Vorarlberg geklagt. Teilweise hat uns der Oberste Gerichtshof recht gegeben. Generell fordert das Höchstgericht mehr Transparenz. Unter anderem wird beanstandet, dass bei der Abrechnung von Fremdwährungen nicht klar ist, welcher Wechselkurs verwendet und zu welchem Zeitpunkt umgerechnet wird. Auch die Bestimmung zur Sperrgebühr bei einer Kartensperre ist unzulässig, denn hier wird verschleiert, dass VISA für vertragswidrige Sperren keine Gebühr verlangen darf. Unfair ist weiters der Hinweis auf „Spesen, Kosten und Gebühren“, die nicht näher erklärt werden. VISA verweigert auch generell die Haftung, wenn Vertragsunternehmen die Karte nicht akzeptieren oder wenn die Karte wegen eines technischen Problems nicht verwendet werden kann. Geschäftsbedingungen müssen geändert werden
Dem erteilt der OGH eine klare Absage: Für grobes Verschulden kann sich VISA keinesfalls vorab einen Freibrief ausstellen. Unzulässig ist auch die Klausel, der zufolge eine Vertragskündigung in den letzten drei Monaten vor Verfall der Karte nicht möglich ist. In den nächsten sechs Monaten muss VISA seine Geschäftsbedingungen nun konsumentenfreundlicher gestalten. Aber auch anderen Kreditkartenunternehmen sollte dieses Urteil zu denken geben. Der Volltext des Urteils kann auf www.verbraucherrecht.at kostenlos heruntergeladen werden.