„Dass eine seriöse Firma das nötig hat“, ärgerte sich Herr Viktor. Er hatte eine so genannte VISA-Electron-Karte zum Beheben von Bargeld zugeschickt bekommen. Unaufgefordert. Nur noch anrufen brauchte er und die Karte freischalten lassen. Herr Viktor fühlte sich überrumpelt. „Ich lege die Karte einstweilen in eine Lade“, meinte er. Genau das aber könnte ihm zum Verhängnis werden. Angenommen, jemand findet die Karte samt Brief, ruft bei der Kartenfirma an und lässt die Nummer freischalten: Der PIN-Code für Abhebungen kommt danach in einem ganz normalen Kuvert mit der Post. Wenn nun der unredliche Finder diesen Brief abfängt, hat er damit den Code und kann nach Belieben auf Herrn Viktors Kosten Geld abheben. Und der muss sich dann mit VISA streiten, wer zahlen muss. Ähnlich könnte es allen gehen, die mit dieser Karte „beglückt“ wurden. Für bedenklich halten wir auch, wie dem Kunden hier ein Vertrag aufs Aug’ gedrückt werden soll.
VISA-Electron-Karte - Einladung zum Mißbrauch
Nur Testphase
VISA, von uns um Stellungnahme gebeten, verwies darauf, dass es sich erst um eine Testphase handelt. Man wolle die Kunden keineswegs belästigen, sie brauchten die Karte bei Nichtgefallen auch nicht zu retournieren. Eine missbräuchliche Verwendung sei nicht möglich, weil sich der Kunde selbst telefonisch melden müsse und dabei seine Daten überprüft würden. Doch ob diese Kontrolle einen Missbrauch verhindern könnte, ist nicht klar. Wir raten daher: Wer diese Geldabhebekarte nicht braucht, sollte sie zerschneiden, um unliebsame Überraschungen auszuschließen. Die Karte bietet zudem nichts anderes als das, was die meisten Bankkunden als Bankomatkarte bereits besitzen, und ist auch nicht günstiger.