Wenn eine Beziehung in die Brüche geht, ist die Abklärung von Ansprüchen ein heißes Thema. Insbesondere wenn Kinder zu versorgen sind, stellen sich viele Fragen. Unser aktualisiertes Buch "Partnerschaft & Recht" gibt Orientierung.
Im Normalfall wohnen die Kinder bei ihren Eltern und werden von diesen versorgt. Hier wird es kaum Schwierigkeiten mit dem Unterhalt geben. Eltern volljähriger Kinder steht kein Aufenthaltsbestimmungsrecht mehr zu; das heißt, dass das Kind aus der elterlichen Wohnung ausziehen kann und sein Naturalunterhaltsanspruch sich dadurch in einen Geldunterhaltsanspruch umwandelt.
Wie viel und wie lang?
Wenn ein Paar sich trennt bzw. scheiden lässt und der Nachwuchs dann nur mehr bei einem Elternteil ist – meist bei der Mutter –, dann heißt es für den Vater zahlen, um das Kind in Form von Bargeld zu alimentieren. Doch wie hoch ist der Unterhaltsanspruch, und wie lange besteht die Unterhaltspflicht? Dem ABGB ist zu entnehmen, dass nicht selbst erhaltungsfähige Kinder gegen ihre (Adoptiv-)Eltern – subsidiär auch Großeltern – Anspruch auf "angemessenen Unterhalt“ haben; wobei eine gemeinsame Pflicht der Eltern zu anteiliger Beitragsleistung "nach Kräften“ besteht. Die konkrete Höhe des Untehaltsanspruchs ist stets im Einzelfall zu bemessen.
Unterhaltshöhe und Berechnung
Die Gerichte ermitteln die Unterhaltshöhe häufig auf Basis der Leistungsfähigkeit der Eltern (= aufgrund der Einkommens- und Vermögensverhältnisse sowie weiterer Sorgepflichten) anhand von Prozentsätzen vom monatlichen Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen: