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Stufenzinsanleihe - Gewinnfreibetrag nutzen

Eignet sich für Freiberufler der Kauf einer Wohnbauanleihe zur Nutzung des Gewinnfreibetrages? Hier einige Details, die Sie wissen sollten.

Gewerbetreibende und Freiberufler haben seit einigen Jahren den sogenannten Gewinnfreibetrag, mit dem der Nachteil, dass sie nicht in den Genuss der geringeren Besteuerung des 13. und 14. Gehalts kommen, ausgeglichen werden soll. Hierfür müssen Freiberufler jedoch entweder in bestimmte Wirtschaftsgüter investieren. Oder sie können auch Wohnbauanleihen kaufen. Zu beachten ist hierbei allerdings, dass die Zinsen von Wohnbauanleihen dann zu versteuern sind, da die Anleihen durch die Nutzung des Gewinnfreibetrages zum Betriebsvermögen zählen.

Frage stellt sich zum Jahresende

Zum Jahresende – wenn der Unternehmer bzw. Freiberufler und/oder sein Steuerberater den voraussichtlichen Gewinn für das Jahr 2015 abschätzen kann – stellt sich daher die Frage, wie der steuerliche Vorteil des Gewinnfreibetrages genutzt und der Nachteil der Zinsbesteuerung (ab 2016: 27,5% KEST) möglichst gering gehalten werden kann.

Wann die Steuerbemessungsgrundlage sinkt

Zuerst einmal ist für die ersten (bis zu) 30.000 Euro Gewinn keine Investition erforderlich, d.h. für diesen Betrag muss der Gewinnfreibetrag nur mittels Einkommenssteuererklärung beantragt werden, ein Nachweis einer Investition ist nicht erforderlich. Und für diejenigen, welche ihre Werbungskosten mittels Pauschale (6% bzw. 12% der Einnahmen) als sogenannte Basispauschalierer ermitteln, ist damit dann auch Schluss. Immerhin 13 Prozent des Gewinnfreibetrages (d.h. des Gewinns, max. 30.000 Euro) mindern so die Steuerbemessungsgrundlage. Bei einem Gewinn von 30.000 Euro sinkt also die Steuerbemessungsgrundlage um 13% oder 3.900 Euro.

Für alle Gewinne oberhalb der ersten 30.000 Euro Gewinn gilt folgende Staffel:

von   30.001,-- bis 175.000,--   13%
von 175.001,-- bis 350.000,-- 7%
von 350.001,-- bis 580.000,--   4,5%.

 

Verzinsung der Wohnbauanleihen

Bei einem Gewinn oberhalb von 30.000,-- Euro machen also Investitionen z.B. in Wohnbauanleihen steuerlich durchaus Sinn. Diese müssen dann 4 Jahre im Betriebsvermögen gehalten werden und können erst danach in das Privatvermögen (anderes Depot) übertragen werden.
Wohnbauanleihen gibt es mit unterschiedlicher Form der Zinszahlung, u.a.:

  • als Anleihe mit fixem Zinssatz
  • als Anleihe mit variablem Zinssatz
  • als Anleihe mit ansteigendem Zinssatz, d.h. als sogenannte Stufenzinsanleihe.

Für die Nutzung des Gewinnfreibetrages empfiehlt sich die Fixzinsanleihe jetzt nicht, da auch in den ersten 4 Jahren der Versteuerung dann „hohe“ Zinsen und damit hohe Steuerzahlungen anfallen. Bei einer Anleihe mit variablem Zins entwickelt sich der Zinssatz der Anleihe mit den Marktzinsen. Wenn Sie von steigenden Zinsen in den nächsten Jahren ausgehen ist dies also durchaus eine sinnvolle Möglichkeit. Bei einer Stufenzinsanleihe hingegen steigen die Zinsen der Anleihe in einer im Vorhinein festgelegten Weise, wie am Beispiel einer Stufenzinsanleihe der Bank Austria Wohnbaubank gezeigt werden soll.

Stufenzinsanleihe – ein Beispiel

Wohnbau Anleihe „1,25% - 4% Stufenzins-Wandelschuldverschreibungen 2015-2027/4“

Emittentin


Bank Austria Wohnbaubank AG

ISIN


AT000B126057

Laufzeit 12 Jahre, 9.9.2015 bis 8.9.2027
Verzinsung bezogen auf den Nennwert von 100 Prozent


Bei Einhaltung der Laufzeit durchschnittlich 2,08 % p.a. KESt-frei für Privatanlegerinnen und Privatanleger

  1. bis 3. Jahr: 1,25 % p.a.
  4. bis 6. Jahr: 1,50 % p.a.
  7. Jahr: 1,75 % p.a.
  8. Jahr: 2,00 % p.a.
  9. Jahr: 2,50 % p.a.
  10. Jahr: 3,00 % p.a.
  11. Jahr: 3,50 % p.a.
  12. Jahr: 4,00 % p.a.


 

Spesen und Gebühren

In den ersten Jahren ist der Zinssatz sehr gering – und damit auch die Steuerbelastung im Betriebsvermögen (27,5% KEST auf den Zinsertrag). Nach dem vierten Jahr kann die Anleihe dann in das Privatvermögen (anderes Depot) übertragen werden.

Angebote vergleichen

Wichtig bei Stufenzinsanleihen ist der durchschnittliche Zinssatz, der bei allen Angeboten angegeben sein sollte. Mit diesem können Sie dieses Angebot mit Wettbewerbsangeboten vergleichen, sofern beide Angebote den gleichen Verkaufspreis haben. Sofern Sie zwei Angebote mit unterschiedlichem Verkaufspreis vergleichen wollen, verwenden Sie nicht den durchschnittlichen Zinssatz, sondern müssen mit diesem und dem Verkaufskurs die durchschnittliche Rendite errechnen:

Also in der einfachsten Form:

Rendite = Zinssatz / Verkaufskurs in % * 100
z.B.:
2,17% = 2,08% / 96% * 100 bei einem Kurs von unter 100 Prozent
1,98% = 2,08% / 105% * 100 bei einem Kurs von über 100 Prozent.

Spesen und Gebühren   

Beim Angebot der Bank Austria Wohnbaubank AG fällt positiv auf, dass der Anbieter auch auf die hiermit verbundenen Kosten hinweist:

Kaufkurs
Den aktuellen Kurs, der 1,2 % Ausgabeaufschlag enthält, erfahren Sie von Ihrer Betreuerin/Ihrem Betreuer*.
Spesen und Gebühren Depotgebühr 0,235 % p.a. plus 20 % USt. vom Kurswert (Minimum pro Wertpapierposition EUR 3,92 p.a. plus 20 % USt.); mindestens jedoch EUR 26,28 + 20 % USt. (je Wertpapierdepot).
Verkaufsspesen 0,7 % vom Verkaufswert (Minimum EUR 23,50)

 

Gerade in den heutigen Zeiten niedriger Zinsen nagen die Spesen incl. der jährlichen Gebühren sehr stark am möglichen Ertrag und müssen immer mit berücksichtigt werden. Hierbei ist der getrennte Ausweis von Gebühr und Umsatzsteuer wenig kundenfreundlich und soll wohl die Gebühren kleiner erscheinen lassen: die Depotgebühr incl. Umsatzsteuer beträgt hierbei jährlich 0,282 Prozent, die Minimumgebühr je Wertpapier beträgt 4,70 Euro und je Depot 31,54 Prozent.

Die Depotgebühr beträgt daher nur dann 0,282 % pro Jahr, wenn Sie die Minimumbeträge überschreiten. Und hierfür ist ein Betrag von 1.666,67 Euro (4,70 Euro / 0,282 %) je Wertpapier bzw. 11.184,40 Euro (31,54 Euro / 0,282 %) je Depot erforderlich. Ansonsten steigt Ihre prozentuale Belastung, die Ihren Zinskupon schmälert.

Tipps für Privatpersonen

Steuerliche Vorteile

Durch die Nutzung des Gewinnfreibetrags hat der gewerbliche Käufer der Wohnbauanleihen trotz der Kosten eine höhere Rendite. So sinkt die Steuerbemessungsgrundlage bis zu einem Gewinn von 175.000,-- Euro um 13 %. Angenommen die Wohnbauanleihe hat eine Laufzeit von 13 Jahren so beträgt die Senkung der Steuerbemessungsgrundlage je Laufzeitenjahr 1 Prozent und bei einem Steuersatz von 50 % in der Spitze der Steuer- und damit Renditevorteil je Jahr rund 0,5 Prozent.

Tipps für Privatpersonen

Privatpersonen als Käufer der Wohnbauanleihe müssen in den ersten vier Jahren keine Kapitalertragssteuer bezahlen, haben jedoch keinen Vorteil durch den Gewinnfreibetrag. Die Durchschnittsrendite sinkt durch die Spesen zumindest um 0,282 % pro Jahr von 2,08% auf 1,798% (jeweils bei Kurs 100 %). Wird die Anleihe vor Fälligkeit verkauft, ist neben den Verkaufsspesen von 0,7 % zusätzlich zu berücksichtigen, dass die Verzinsung in den ersten Jahren sehr niedrig (nur 1,25% in den ersten 3 Jahren) und nur im Schnitt der zwölfjährigen Laufzeit bei 2,08% ist.

Kursabschläge

Generell ist bei der langen Laufzeit von 12 Jahren zu berücksichtigen, dass ein Verkauf von Wohnbauanleihen vor Fälligkeit über die Börse oder an den Emittenten meist nur mit Kursabschlägen auf den inneren Wert möglich ist. Bei einem Anstieg des allgemeinen Zinsniveaus kann es ebenfalls zu Kursabschlägen kommen, die Rückzahlung am Ende der Laufzeit erfolgt stets zu 100%.

Alternative Veranlagung prüfen

Insbesondere bei kleinen Veranlagungsbeträgen wird die mögliche Rendite deutlich durch die Spesen und Gebühren geschmälert. Hier sollte im Privatbereich alternativ eine Veranlagung mit langlaufenden Sparbüchern bzw. Festgeldern geprüft werden. Dort ist der Zinsertrag zwar zu versteuern, jedoch sind die Veranlagungen frei von Spesen und durch die Einlagensicherung bis zu 100.000 Euro je Kunde und Bank geschützt.

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