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Stromsperre - Abmeldung vergessen

Auch wenn Sie immer Ihre Stromrechnung bezahlt haben:
der Strom kann plötzlich abgedreht werden.

Herr Köhler war in Panik: „Helfen Sie mir, bitte!“ flehte er unsere Beraterin an. In der Hand hielt er einen Mahnbrief der Wienstrom: „Sie schulden uns trotz Mahnung ATS 16.834,–. Sollte der Betrag nicht umgehend beglichen werden, zwingen Sie uns, die weitere Stromlieferung unverzüglich einzustellen.“

Altlast aufgetaucht. Nein, meine Stromrechnung hab’ ich immer bezahlt“, sagte Herr Köhler. Die Mahnung beziehe sich auf ein Haus, das er einst mit seiner nunmehrigen Ex-Frau bewohnt hatte: „In Leopoldau, seit Jahren war ich nicht mehr dort. Sie hat wohl nicht mehr zahlen können. Wie komme ich dazu?“
Das wollten wir auch von Wienstrom wissen. Für das Haus sei noch immer Herr Köhler als Stromabnehmer registriert, erfuhren wir.

Teure Vergesslichkeit. Herr Köhler wurde 1993 geschieden. Offenbar hatte er im Zuge der Trennungswirren ein wichtiges Detail übersehen: Nämlich sich bei der Wienstrom aus Leopoldau quasi „abzumelden“ und den Stromanschluss auf seine Ex-Gattin zu übertragen.

Die Zeit läuft davon. Nun drohte das E-Werk, Herrn Köhler den Strom in seiner eigenen Wohnung abzudrehen. Gerade jetzt hatte er das Sorgerecht für seine drei Kinder bekommen. Und nun mussten sie alle womöglich bald im Finstern sitzen. Er ist eben kein Großverdiener, der locker 17 Blaue aus dem sprichwörtlichen Nachtkastl nehmen kann.

Intervention erfolglos. Unsere Beraterin bemühte sich um eine Kulanzlösung. Doch alles, was wir erreichten, war das Angebot, die Hälfte des Betrages sofort zu erlegen und den Rest in Raten abzustottern. Eine verzweifelte Situation!

Doch noch ein gutes Ende. So suchte Herr Köhler den Kontakt zu seiner Ex-Frau. Wenige Tage vor Ablauf der Frist erreichte er sie endlich. Und sie erklärte sich bereit, den ausständigen Betrag zu begleichen und richtete eine entsprechende Erklärung an die Wienstrom – Rettung in letzter Minute.

Kein Einzelfall. Nicht zum ersten Mal hörten wir in unserer Beratung, dass jemand vom E-Werk für eine Rechnung geradestehen muss, mit der er gar nichts mehr zu tun hat. Eine Beziehung kann in die Brüche gehen, eine Geschäftsbeziehung gelöst werden – wenn man das Energieversorgungsunternehmen nicht rechtzeitig von den geänderten Verhältnissen informiert und der Ex-Partner nicht zahlt, riskiert man, dass einem selbst der Strom abgedreht wird. Auch wenn man sich, wie Herr Köhler, fragt, wie man eigentlich dazu kommt.

Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert.

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