Das Jahresende 2013 naht. Zeit, den Steuerordner hervorzuholen und zu prüfen, ob Sie sich Geld vom Finanzamt zurückholen können.
Wer für 2008 noch keine Arbeitnehmerveranlagung ("Jahresausgleich") gemacht hat, für den drängt die Zeit: Am 31.12.2013 läuft die Frist für die rückwirkende Geltendmachung von Absetzbeträgen ab.
Arbeitnehmerveranlagung ("Jahresausgleich") zahlt sich aus
In den meisten Fällen zahlt sich die Mühe auch aus. Selbst ohne hohe Werbungskosten stehen die Chancen gut, ein paar Steuer-Euro vom Finanzamt erstattet zu bekommen, z.B. für den Kirchenbeitrag, die Betriebsratsumlage bzw. Gewerkschaftsbeiträge oder für die Absetzung von Sonderausgaben wie etwa Prämien zu Personenversicherungen.
Nicht zu vergessen: Im Rahmen des sogenannten "Jahresausgleichs" können Sie auch noch Mehrkindzuschlag sowie Alleinerzieher- oder Alleinverdienerabsetzbetrag nachträglich beantragen.
Ausgaben vorziehen
Vor dem Jahresende gilt es auch, zu überlegen, ob die Vorziehung von Ausgaben (z.B. für Werbungskosten etc.) für Sie Sinn macht. In jedem Fall erhalten Sie die staatliche Beteiligung an Ihren berufsbezogenen Ausgaben ein Jahr früher als wenn Sie die Ausgaben erst nach dem Jahreswechsel tätigen würden.
Betragsgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter beachten
Beachten Sie aber die Betragsgrenze von 400 Euro für "geringwertige Wirtschaftsgüter": Wird der Betrag bei den Anschaffungskosten überschritten, so sind die Anschaffungskosten (z.B. für das Notebook) auf die Nutzungsjahre zu verteilen. Für die letzten Tage dieses Jahres erhalten Sie jedoch zumindest eine halbe Jahresabschreibung (sogenannte Hälfte-Regelung in einem Steuerjahr).
Höhere Steuerklasse, höhere Rückerstattung
Sofern Sie im nächsten Jahr mit dem zu versteuernden Einkommen in eine höhere Steuerstufe (ab 11.000, 25.000 und 60.000 Euro im Jahr) fallen, macht die Verschiebung der Ausgaben in das Folgejahr mehr Sinn: Bei einem Steuersatz von 50 % (ab 60.000 Euro) beteiligt sich der Staat zur Hälfte, ab 25.000 zu versteuerndes Einkommen mit 43,2143 % und ab 11.000 Euro mit 36,5 % an berufsbedingten Ausgaben.