Die Möglichkeiten, sich vom Finanzamt Geld zurückzuholen, sind mitunter weitreichender als man denkt, wie die Antworten auf häufig gestellte Fragen zeigen. Noch mehr Steuertipps finden Sie in der aktualisierten Ausgabe unseres Buches "" 2014/15.
Auf dem Weg zur Arbeit habe ich beim Autofahren nicht aufgepasst und eine Leitplanke touchiert. Ergebnis: Schaden am eigenen Wagen und an der Leitplanke, zusätzlich Anzeige von der Polizei. Kann ich davon etwas steuerlich geltend machen?
Unfallschäden auf dem Weg zur Arbeit(!) sind nicht durch das pauschale Kilometergeld von 0,42 Euro je km abgedeckt und können daher in der Steuererklärung als Werbungskosten geltend gemacht werden. Dies gilt für die Schäden am eigenen Wagen und am Eigentum von anderen, sofern Sie diese Kosten selbst bezahlen. Eine Hochstufung in der Versicherung hingegen ist nicht parallel zur Inanspruchnahme der pauschalen Km-Kosten von 0,42 Euro absetzbar. Die Kosten der Anzeige sind nie von der Steuer absetzbar.
Ich bin Diabetiker. Gibt es für die höheren Kosten eine steuerliche Berücksichtigung?
Für Diäterfordernisse aufgrund einer Behinderung (eigene oder die der Kinder) steht ein pauschaler Freibetrag je Monat zu. Bei Zuckerkrankheit, Tuberkulose, Zöliakie und Aids beträgt er 70 Euro monatlich, bei einer Gallen-, Leber- oder Nierenkrankheit 51 Euro, bei einer Magenkrankheit und anderen inneren Erkrankungen 42 Euro. Alternativ können Sie auch höhere Kosten mittels Einzelnachweis geltend machen. In jedem Fall sollten Sie sich vom Arzt sowohl die Behinderung als auch das Diäterfordernis bestätigen lassen.