Mehrausgaben für beruflich bedingte Abwesenheiten vom Wohnort sind steuerlich absetzbar. Wir sagen Ihnen, worauf es dabei ankommt. Noch mehr Steuertipps finden Sie in der aktualisierten Ausgabe unseres Buches "100 Steuertipps".
Wer aus beruflichen Gründen zumindest zeitweise vom eigentlichen Lebensmittelpunkt (Wohnort der Familie, Hauptwohnsitz) weit entfernt lebt, hat mitunter hohe Extrakosten, etwa für ein Hotelzimmer oder die Miete eines Appartements oder einer kleinen Wohnung. Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es vom Finanzamt dafür einen Ausgleich.
Nur bei doppelten Kosten
Voraussetzung für die "doppelte Haushaltsführung" ist zuerst einmal, dass der Steuerpflichtige zwei haushaltsführende Wohnsitze besitzt und die Kosten dafür auch selbst zu tragen hat. Wer also zum Beispiel an seinem Familienwohnsitz unentgeltlich (etwa bei den Schwiegereltern) wohnen kann, ist durch doppelte Haushaltsführung nicht doppelt finanziell belastet und daher auch nicht berechtigt, steuerliche Erleichterungen aus diesem Grund geltend zu machen.
Ab 120 Kilometer
Eine weitere Voraussetzung ist, dass Beschäftigungsort und Hauptwohnsitz so weit voneinander entfernt sind, dass eine tägliche Hin- und Rückfahrt nicht zugemutet werden kann. Das ist jedenfalls ab einer Entfernung von 120 km gegeben, bei entsprechender Begründung (z.B. keine Autobahn oder Schnellstraße, ungewöhnlich lange Fahrtzeiten) auch darunter.