Zur Weihnachtszeit bitten viele Organisationen um Spenden. Die Vielzahl unterstützungswürdiger Anliegen erschwert den Überblick. Hier gibt das Österreichische Spendengütesiegel www.osgs.at Orientierungshilfe.
Institutionen mit diesem Zeichen müssen strenge Auflagen erfüllen:
- Gemeinnützigkeit (keine Vermischung mit gewerblicher Tätigkeit),
- sparsame und widmungsgemäße Verwendung der Spendengelder,
- funktionierendes Rechnungswesen und Kontrolle,
- transparente Informationen für Öffentlichkeit und Spender sowie
- korrekte und ethische Werbemaßnahmen.
Die Einhaltung der Richtlinien wird vor der Verleihung und danach jährlich durch einen Wirtschaftsprüfer kontrolliert.
Daueraufträge helfen mehr als Kleinbeträge an viele
Beim Spenden wählt man am besten eine oder mehrere Organisationen, deren Anliegen man unterstützen will. Eine regelmäßige Unterstützung per Dauerauftrag hilft mehr als Kleinbeträge an viele Vereine. Bis zu zehn Prozent der Einkünfte des Vorjahres können steuermindernd verschenkt werden, wenn es sich um Zuwendungen an Organisationen für Mildtätigkeit bzw. Entwicklungs- oder Katastrophenhilfe handelt, die auf der Liste der spendenbegünstigten Einrichtungen des Finanzministeriums stehen. Sie finden sie im Internet unter www.bmf.gv.at -> Themen A-Z -> Absetzbare Spenden.
Sorgsam mit eigener Bankverbindung umgehen
Gibt man Spendensammlern auf der Straße oder an der Haustür unbedacht seine Bankverbindung bekannt, kann die Einzugsermächtigung mit eingeschriebenem Brief beim Verein widerrufen werden (Kopie des Schreibens aufheben!). Wird trotzdem abgebucht, kann dies binnen acht Wochen bei der Bank rückgängig gemacht werden.