Wenn ein Sparbuch verschwunden ist, gibt es noch eine Möglichkeit, trotzdem an das Geld zu kommen. Das Zaubermittel heißt in diesem Fall Kraftloserklärung.
Wer sein Sparbuch nicht mehr findet, verzweifelt meist. Doch es gibt einen Ausweg aus dieser scheinbar hoffnungslosen Situation. In solchen Fällen ist das gerichtliche Verfahren zur Kraftloserklärung von Urkunden vorgesehen. Hierzu ist es aber nötig, genau zu wissen, um welches Sparbuch es sich handelt. Am besten ist es deswegen, Kontonummer und Losungswort zu notieren (immer getrennt voneinander aufbewahren!) beziehungsweise eine Kopie des Sparbuchs anzufertigen, damit es im Fall des Falles sofort identifiziert und gesperrt werden kann.