Mängelrügen unterliegen keiner gesetzlichen Formvorschrift. Daher können sie durchaus per E-Mail eingebracht werden. Zu beachten ist allerdings, dass keine Gewähr gegeben ist, dass die elektronische Post verlässlich ankommt. Erfahrungsgemäß erfolgt nicht immer eine Fehlermeldung, wenn ein E-Mail „verschwindet“. Daher ist es besonders bei gröberen Problemen sinnvoll, zusätzlich einen eingeschriebenen Brief zu schicken.
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