Viele Urlauber schließen – meist schon im Reisebüro – eine Reiseversicherung ab. Die verschiedensten „Pakete“ geben das beruhigende Gefühl, für alle Fälle vorgesorgt zu haben. Wichtigster Bestandteil: Eine Auslandsreise-Krankenversicherung, vor allem für jene Staaten, mit denen Österreich kein Sozialversicherungsabkommen hat.
Sozialversicherungsabkommen
Dieses besteht grundsätzlich im EU-Raum; weiters mit angrenzenden Ländern wie Ungarn, der Schweiz, den Nachfolgestaaten Jugoslawiens und ab 1. Juli auch mit Tschechien. Für Länder mit Sozialversicherungsabkommen erhalten Sie bei Ihrem Sozialversicherer einen Betreuungsschein, der beim Krankenversicherungsträger des Urlaubslandes in einen dort gültigen Krankenschein umzutauschen ist. Manche Ärzte – aber auch manche Krankenhäuser – nehmen auch direkt den Betreuungsschein an. Bei einem Sozialversicherungsabkommen wird direkt über die Sozialversicherung abgerechnet. Sie haben im Urlaubsland nichts für die Behandlung zu bezahlen.