a) Ja, der Unternehmer muss mir Ersatz leisten.
b) Ja, aber ich bekomme vorerst nur die Kosten für das Putzen erstattet. Um auch Schadenersatz für das Kleidungsstück zu erhalten, muss ein Verschulden des Unternehmers nachgewiesen werden.
Die richtige Antwort finden Sie auf Seite 2.