Herr Kouba hatte mit ProMotion- Car (Sankt Egyden, Kärnten) einen Überlassungsvertrag für einen Peugeot abgeschlossen und überwies 15.000 Euro Kaution an die Imastrag Handels AG (Schweiz), die als Treuhänder mit der Verwaltung des Geldes beauftragt war. Zusätzlich zahlte er noch 470 Euro Nebengebühren.
Keine Lieferung
Als ihm das Auto drei Monate später noch immer nicht geliefert worden war, hatte Herr Kouba genug. Er trat schriftlich vom Vertrag zurück und verlangte die Kaution samt Nebengebühren retour. Da weder Pro- MotionCar auf sein Schreiben reagierte noch das Geld rückerstattet wurde, bat uns Herr Kouba um Unterstützung. In unserem Interventionsschreiben wiesen wir ProMotionCar darauf hin, dass Herrn Koubas Rücktritt vom Vertrag rechtswirksam sei.
Vertragsklausel verstößt gegen Recht
Eine in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Pro- MotionCar angeführte Klausel, wonach Rückzahlungen erst drei Monate nach der Kündigung erfolgen müssten, verstoße klar gegen geltendes Recht und sei folglich hinfällig. ProMotionCar müsse daher die von Herrn Kouba bezahlten Nebengebühren samt mittlerweile angelaufenen Zinsen (insgesamt 670 Euro) unverzüglich auf Herrn Koubas Konto überweisen und bei Imastrag die Rückzahlung der 15.000 Euro Kaution veranlassen. Imastrag wurde von uns in einem separaten Schreiben zur Kautionsrückzahlung aufgefordert. Keine Reaktion.
Keine Rückmeldung
Unser nächstes Interventionsschreiben an Imastrag wurde von der Post mit dem Vermerk „Firma erloschen“ an uns retourniert. Wir forderten in weiterer Folge von der ProMotionCar-Zentrale in Deutschland sowie von der deutschen Imastrag-Niederlassung die Rückerstattung der von Herrn Kouba geleisteten Zahlungen. Doch all unsere Bemühungen blieben erfolglos. Die Firmen antworteten einfach nicht.