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Prämiengeförderte Zukunftsvorsorge - OGH-Urteil

Die prämiengeförderten Zukunftsvorsorge kann nach 10 Jahren gekündigt werden, hat der Oberste Gerichtshof geurteilt – ein Versicherer hatte Verträge mit 15-jähriger Bindung angeboten. Die 10-jährige Bindung ist vorerst also fix. Wer aber nicht mehr einzahlen will oder kann, hat die Möglichkeit, beim Versicherer eine Prämienfreistellung zu verlangen. Infos zum Urteil auf www.verbraucherrecht.at.

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