Manche Verträge der prämiengeförderten Zukunftsvorsorge enthielten Klauseln, denen zufolge man erst nach 12 oder 15 Jahren aussteigen konnte.
Diese sind rechtswidrig, entschied der Oberste Gerichtshof in einem Urteil, das die Arbeiterkammer erreicht hat. Verträge der prämiengeförderten Zukunftsvorsorge müssen schon nach 10 Jahren gekündigt werden können. Allerdings sind bei vorzeitiger Kündigung eventuelle Kapitalerträge mit 25 Prozent nachzuversteuern. Auch die Hälfte der staatlichen Prämie muss zurückgezahlt werden. Außerdem sollte geprüft werden, ob die Kapitalgarantie auch bei vorzeitiger Kündigung zum Tragen kommt.