Die Prepaid-Karte auf viabuy.com war zwar ohne Gebühr, aber für die Ausstellung sind 90 Euro zu bezahlen. Und dann kam das Inkassobüro ... - Hier berichten wir über Fälle aus unserer Beratung. Betreut hat den Fall Dr. Andreas Herrmann.
Herr Berger kauft gerne in Onlineshops ein und beschloss, sich eine Kreditkarte zuzulegen. Er entschied sich für eine Prepaid-Karte. Damit kann man auf Basis eines vorher eingezahlten Guthabens wie mit einer vollwertigen Kreditkarte bargeldlos bezahlen. Ist das Guthaben aufgebraucht, muss die Karte wieder aufgeladen werden.
Prepaid-Karten werden von etlichen Unternehmen angeboten. Herr Berger stieß bei seinen Recherchen auf PPRO Financial Limited mit Sitz in England. Auf der Unternehmens-Website – www.viabuy. com/de – wurden die Vorteile der Prepaid-Karte ausführlich beschrieben und Interessenten wurde die Möglichkeit geboten, die Karte schnell und einfach zu beantragen. Herr Berger bestellte eine Karte.
Knapp 90 € für die Ausstellung
Doch als er sie erhielt, erfuhr er, dass für die Karte zwar während der ersten drei Jahre keine Gebühren anfallen, für ihre Ausstellung aber 89,70 € zu bezahlen sind. Hätte er das gewusst, so hätte er die Karte nicht bestellt! Doch es kam noch dicker: Der Betrag wurde recht bald von einem deutschen Inkassobüro eingefordert. Herr Berger wandte sich mit der Bitte um Unterstützung an uns, das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ).
Bestellung bei www.viabuy.com
Wir überprüften den Bestellvorgang bei www.viabuy.com/de und berieten Herrn Berger hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise. Herr Berger schrieb PPRO Financial Limited einige Male an, um die Bestellung rückgängig zu machen. Als das Unternehmen darauf nicht reagierte, schalteten wir uns ein. Wir stellten in unserem Interventionsschreiben klar, dass Herr Berger bei der Anmeldung nicht korrekt über die entstehenden Kosten informiert worden war und der Vertrag somit nicht rechtsgültig war.
Forderung wurde ausgebucht
Unser Eingreifen veranlasste das Unternehmen, umzudenken: Die Forderung wurde ausgebucht, der Fall war somit erledigt. Unternehmen reagieren Konsumenten gegenüber immer wieder zu Unrecht abweisend und versuchen, Forderungen aggressiv einzumahnen. In vielen Fällen hilft dann nur das Einschreiten einer Verbraucherschutzeinrichtung.
Die Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert.
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