Kommt es bei einer Pauschalreise zu Änderungen im Programm, kann dies zum Reiserücktritt berechtigen.
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Das Ehepaar Müller (Namen der Redaktion bekannt) möchte sich mit einer Reise ans Nordkap einen alten Traum erfüllen. Billa Reisen hat ein vielversprechendes Angebot: sieben Nächte durch Schweden, Finnland und Norwegen inklusive Halbpension und diverse Ausflüge ab 1.099 Euro.
Stockholm, Turku, Helsinki
Ausgangspunkt der Rundreise ist Stockholm. Danach steht eine Schiffspassage durch die Schärenlandschaft und weiter nach Turku mit Übernachtung an Bord auf dem Programm. Am zweiten Tag soll die Reise nach einer Stadtführung in Turku mit dem Bus Richtung Helsinki weitergehen, wo ebenfalls eine Stadtführung vorgesehen ist. Alle genannten Punkte werden im Reiseprospekt als Highlights beschrieben.
Flug storniert
Als sich die beiden Konsumenten am Morgen der Abreise gemeinsam mit den anderen Teilnehmern am Flughafen Wien einfinden, werden sie davon in Kenntnis gesetzt, dass der Flug storniert wurde. Der Gruppe wird angeboten, sich der Reise verspätet am Abend des zweiten Tages in Helsinki anzuschließen. Ein Teil der Reisenden nimmt das Angebot an, um nicht ganz leer auszugehen.
Das Ehepaar Müller ist mit dem Vorschlag nicht einverstanden und möchte die Reise in dieser Form gar nicht mehr antreten. Gerade von den Besichtigungen von Stockholm, Turku und Helsinki sowie von der Schiffspassage durch die einzigartige Schärenlandschaft hatten sie sich nämlich einiges versprochen.