Für einen verpatzten Urlaub gibt es keinen wirklichen Ersatz, aber Aussicht auf ein finanzielles Trostpflaster.
Wenn die Wirklichkeit im Widerspruch zu den hübschen Bildern und anregenden Texten im Prospekt steht, genügt es manchmal schon, bei der örtlichen Reiseleitung eine Lösung zu verlangen.
Ist keine Abhilfe möglich, etwa, weil kein adäquates Ersatzquartier verfügbar ist, kommt die Pauschalreiserichtlinie zum Zug und das bedeutet: Bei deutlichen Abweichungen von den Prospektangaben oder schriftlichen Buchungsvereinbarungen haben Sie Anspruch auf Preisminderung. Er besteht unabhängig davon, wen das Verschulden an der Situation trifft, und erstreckt sich auch auf Mängel bei Service, Verpflegung und Transport. Das Ausmaß der Preisminderung orientiert sich an der „Frankfurter Tabelle“, die auch österreichischen Gerichten als Orientierungshilfe dient.