Mein Notebook war gleich nach dem Kauf defekt. Seit neun Wochen ist es in Reparatur. Vom Händler werde ich immer nur vertröstet. Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich?
Dr. Barbara Forster |
Angemessene Frist
Das Gesetz sagt nicht genau, wie lange eine Gewährleistungsreparatur dauern darf. Es spricht nur von einer "angemessenen Frist". Neun Wochen erscheinen für die Reparatur eines Notebooks aber jedenfalls zu lang.
Reparatur oder Austausch
Wir raten daher, an den Händler ein Schreiben zu richten (am besten eingeschrieben), in dem Sie der Firma eine Frist setzen: Verlangen Sie das Gerät binnen 14 Tagen repariert zurück, andernfalls fordern Sie den Austausch im Rahmen der Gewährleistung, also ein neues Gerät.