Erstaunlich, aber doch wahr: Nur rechts vom Haupteingang ist ein Zaun gesetzlich vorgeschrieben. Und auch für Einfriedungen gibt es je nach Bundesland baurechtlich unterschiedliche Bestimmungen.
FAQs rund um das Thema Einzäunen
Muss ich mein Grundstück einzäunen und wenn ja, wie?
Grundbesitzern steht es grundsätzlich frei, ob sie ihren Grund einfrieden oder nicht. Im Interesse der Nachbarschaft legt § 858 ABGB aber eine gesetzliche Beschränkung fest: Jeder Grundeigentümer hat auf der rechten Seite seines Haupteinganges für die nötige Abschließung zu sorgen. Der Haupteingang ist dabei nicht wörtlich zu verstehen. Es kann damit auch ein Hauptzugang oder eine Haupteinfahrt gemeint sein. Keine gesetzliche Lösung gibt es dort, wo etwa die Haupteingänge von benachbarten Grundstücken an verschiedenen Straßenfronten liegen. Auch bezüglich der hinteren Grenzzäune enthält das Gesetz keine ausdrückliche Regelung. Hier kommt es daher weitgehend auf das Einvernehmen der Nachbarn an.
Wenn alle einen Zaun haben, brauchen dann auch neu bebaute Grundstücke einen?
Ja, auch wenn es generell keine Einfriedungspflicht gibt: Nötig wird ein Zaun nämlich dann, wenn ein Bedürfnis danach besteht. In bebautem Gebiet ist dies regelmäßig der Fall. Statt der oben beschriebenen rechtsseitigen Einfriedungspflicht kommen hier die nach Bundesland und Gemeinden unterschiedlichen Bestimmungen zum Tragen.
Gibt es Vorschriften für das Aussehen des Zauns ?
Welche Einfriedungen zulässig sind, ist in den Bauordnungen der einzelnen Bundesländer festgelegt. Dort lässt sich nachlesen, ab welcher Höhe z.B. für die Errichtung von Grenzmauern eine Baubewilligung erforderlich ist. Teilweise ist auch vorgesehen, dass Vorgärten, die an öffentliche Straßen grenzen, nicht durch Mauern oder undurchsichtige Zäune eingefriedet werden dürfen.
Wie sehen etwa die Bestimmungen für Wien aus?
Nach der Wiener Bauordnung müssen Einfriedungen so ausgestaltet werden, dass sie das örtliche Stadtbild nicht beeinträchtigen. Sie dürfen, sofern der Bebauungsplan nicht anderes vorsieht, den Boden der höher gelegenen anschließenden Grundfläche um nicht mehr als 2,50 m überragen. Auch wenn man sie inzwischen praktisch überall sieht: In den Vorgärten ist das Anbringen von Kunststoffgeweben oder Schilfmatten am Zaun unzulässig, weil dadurch der vom Gesetzgeber geforderte freie Durchblick verhindert wird.
Stimmt es, dass sich in Salzburg Nachbarn gegen einen Zaun wehren können?
In Salzburg sind gemauerte oder als Holzwände u.Ä. ausgebildete Einfriedungen über 1,50 m Höhe nur zulässig, wenn sie die Benützung benachbarter Liegenschaften nicht wesentlich beeinträchtigen. Nachbarn können sich damit gegen einen unliebsamen Zaun wehren.
Woran erkennt man eigentlich, wem eine Mauer oder ein Zaun gehört?
Wenn bei einer Grenzmauer nur auf einer Seite Ziegel, Latten oder Steine vorstehen oder abhängen, so wird dies als Hinweis dafür gewertet, dass die Mauer im Alleineigentum des Grundbesitzers dieser Seite steht. Gleiches gilt, wenn Pfeiler, Säulen oder Ständer nur auf einer Seite der Mauer oder eines Zaunes eingegraben sind.
Wem gehört eigentlich die Mauer zwischen zwei Grundstücken?
Errichtet ein Grundstückseigentümer eine Mauer auf seinem Grund, dann gehört sie auch ihm, d.h. sie steht in seinem Eigentum. Stellt jeder von zwei Nachbarn eine Grenzmauer her, haben beide daran Eigentum. Eine gemeinschaftliche Mauer auf der Grenze zwischen benachbarten Grundstücken kann jeder Nachbar auf seiner Seite bis zur Hälfte ihrer Dicke benutzen. Er hat dabei aber darauf zu achten, dass der andere nicht im Gebrauch seines Anteils gestört wird.
Wird eine zerstörte Mauer nur von einem Nachbarn wieder errichtet, steht diese neue dennoch im Miteigentum beider Nachbarn. Dafür sind die Kosten zur Erhaltung gemeinschaftlicher Grenzen aber auch von den Nachbarn gemeinschaftlich zu tragen. In der Regel hat also jeder Nachbar die Hälfte dieser Erhaltungskosten zu tragen. Sind auf einer Seite mehrere Anrainer, so werden sie nach Maßgabe der Länge der auf sie entfallenden Grenze zur Kasse gebeten.
Eine humorvolle Darstellung dieses für die Betroffenen mitunter schwierigen Themas zeigt unser monatlicher KONSUMENT-Cartoon zuNachbarschaft: hohe Zäune - Abgegrenzt.